Hallo,
wie sieht das eigentlich aus wenn ein deutscher Staatsangehöriger, der längere Zeit im europäischen Ausland (z.B. England) gewohnt hat und bei einer dortigen Gesellschaft privat kranken(voll)versichert ist, nach Deutschland zurückkehrt. Fällt man dann in Deutschland unter die GKV-Versicherungspflicht oder kann man seine ausländische Versicherung behalten? Bei Einkünften unter der Beitragsbemessungsgrenze nehme ich an, ist das kein Problem, aber wie sieht es darunter aus?
Bin für jeden Hinweis dankbar.
Viele Grüße,
Uli
Hallo,
wie sieht das eigentlich aus wenn ein deutscher
Staatsangehöriger, der längere Zeit im europäischen Ausland
(z.B. England) gewohnt hat und bei einer dortigen Gesellschaft
privat kranken(voll)versichert ist,
Geht eigentlich nicht, weil es PKV nur in Deutschland gibt! Enland immer NH - PKV nur zusätzlich!
nach Deutschland
zurückkehrt. Fällt man dann in Deutschland unter die
GKV-Versicherungspflicht oder kann man seine ausländische
Versicherung behalten?
Wenn man in Deutschland unter die KV-Pflicht fällt, dann ist man Versicherungspflichtig!
Das behalten der PKV aus dem Ausland hängt von den Bedingungen des Vertrages ab und ist pauschal nicht zu beantworten.
Bei Einkünften unter der
Beitragsbemessungsgrenze nehme ich an, ist das kein Problem,
aber wie sieht es darunter aus?
Du meinst „darüber“ - Einkommen „darüber“ - dann gilt das SGB: Zugangsrecht zur GKV als freiwilliges Mitglied, wenn die Mitgliedschaft wegen des Auslandsaufenthaltes beendet wurde. Sonst keine Chance - PKV in Deutschland oder Fortführung des Vertrages aus dem Ausland, wenn es geht.
Bin für jeden Hinweis dankbar.
Du brauchst keine Hinweise - Du brauchst eine qualifizierte Beratung!
Viele Grüße,
Uli
Viele Grüße
Thorulf Müller
[email protected]
Hallo Uli,
Fällt man dann in Deutschland unter die
GKV-Versicherungspflicht
Das hängt von Deiner Beschäftigung und Deinem Einkommen ab. Arbeitnehmer und Einkommen unterhalb der Pflichtversicherungsgrenze bedeutet GKV, ohne wenn und aber.
oder kann man seine ausländische Versicherung behalten?
Will die Versicherung denn Dich behalten ? Keine deutsche PKV versichert Dich, wenn Du Dich ständig im Ausland aufhälst (Ausnahmen und Urlaub einmal abgesehen).
Gruß
Nordlicht
Hallo Uli!
Ein sehr schwieriges Thema!
Es kommt nun ein wenig drauf an wie lange er Auslandsaufenthalt war.
Du kommst zurück in die GKV wenn Du in den letzten 5 Jahren entweder insg. 24 Monate oder 12 Monate ununterbrochen in der GKV versichert warst.
Solltest Du nun z.B. 7 Jahre im Ausland gewesen sein. So ist eine Rückkehr in die GKV ausgeschlossen.
Bei diesem Punkt bin ich mir nicht sicher, da müsste ich noch mal nachlesen aber solltest Du nun eine Arbeit ausüben bei der Du pflichtversichert bist, muss Dein Arbeitgeber Dich in der GKV anmelden. Solltest Du aber nun ein freiwilliges Mitglied werden durch z.B. hohem Verdienst, so könnte die GKV dich kündigen. Aber hierbei bin ich mir nicht ganz sicher.
Solltest Du nun in Deutschlad gleich einen Job annehmen mit dem Du über der Jahresarbeitsentgeldgrenze verdienst, so solltest Du die Möglichkeit der privaten in Anspruch nehmen.
Aber ich schliesse mich meinem Vorredner an und denke Du solltest Dich braten lassen.
Ich stehe Dir mit den Kontaktdaten in meiner Visitenkarte gerne zu Verfügung!
Lg
Björn Bause
Hallo Uli,
mein jetztiger Ehemann lebte 15 Jahre lang in Belgien und ist nun wieder nach Deutschland zurückgekehrt.
Ich habe aus Zeitgründen die ganzen versicherungstechnischen Dinge für ihn geregelt und hatte keinerlei Probleme damit, ihn bei einer gesetztlichen Krankenkasse (TKK) versichern zu lassen. Ich habe der netten Dame am Telefon den Fall geschildert, sie hat mir die nötigen Formulare (Aufnahmeantrag) zukommen lassen und schon war er versichert. Jetzt wird er in die private Krankenversicherung wechseln, weil die einfach mehr bietet, aber es war wie gesagt kein Problem, ihn gesetzlich zu versichern.
Ich würde vorschlagen, dass Du einfach mal bei diversen Krankenkassen anrufst und nachfragst, welche Formalitäten bei einem Eintritt zu regeln sind…
Viel Erfolg dabei!
Sally
Hallo,
Schon mal vielen Dank fuer alle Antworten. Hintergrund meiner Frage ist, dass ich gerne privat versichert bleiben moechte, egal in welches Land es mich beruflich oder privat mal verschlaegt (hab so eine Stelle). Die Versicherung, die ich habe, ist tatsaechlich eine Vollversicherung und weltweit gueltig (internat. Krankenversicherung). Sie wuerde sogar unbegrenzt gueltig bleiben, wenn ich in mein Herkunftsland (Deutschland) zurueckkehre. Ich waer von daher voll privat versichert. Das Problem ist nur, wenn ich in Deutschland nicht gleich >3900EUR/Monat verdiene (wer weiss wo die Grenze in ein paar Jahren liegt), muesste ich mich anscheinend (!?) zwangsweise GKV-Versichern, obwohl ich bereits voll abgesichert bin und damit meine Privatversicherung aufgeben (?) oder zumindest doppelt zahlen. Stimmt das? Oder gibt es fuer solche Faelle Ausnahmeregelungen? Hab sowas im SGB V gelesen, werde aber nicht richtig draus schlau. Ich kann bzw. moechte mich derzeit ungerne festlegen, in welchem Land ich dauerhaft wohnen werde und moechte mich vom medizinischen Hintergrund auch nicht drauf verlassen, dass mich in einigen Jahren PKVs noch mit Kusshand aufnehmen …
Vielen Dank fuer alle Antworten &
viele Gruesse,
Uli
(Beratung werde ich natuerlich auch noch suchen, bereite mich aber gerne gut drauf vor …)
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Hallo Sally!
Es kommt ja auch immer ganz stark drauf an was der jenige macht, der nach Deutschland zurückkehr.
Björn Bause
Hallo Uli!
Solltest Du hier ein Arbeitsverhältniss eingehen und unter der Jahresarbeitsentgeldgrenze (JAEG) verdienen, wo sie in Zukunft auch immer liegen wird, ist Dein Arbeitgeber verpflichtet Dich bei einer GKV anzumelden.
Eine Doppelversicherung (PKV/GKV) ist möglich aber bei Deiner PKV anzumelden.
Lieben Gruß
Björn Bause
Falsch!
Hallo,
Eine Doppelversicherung (PKV/GKV) ist möglich aber bei Deiner
PKV anzumelden.
hast Du - Björn - den Vertrag von Ulli gelesen???
Richtige Antwort - in den Bedingungen nachlesen - Anwartschaft/Ruhen/etc. oder doppelt zahlen oder nicht nach deutschland kommen oder nicht unter JAEG arbeiten oder Freelancer!
Viele Grüße
Thorulf Müller
[email protected]
Falschauskunft eines Ahnungslosen
Hallo Björn,
bitte lies das SGB und lass es Dir von jemanden der etwas Ahnung hat erläutern!
Viele Grüße
Thorulf Müller
[email protected]
P.S.: Wer darf eigentlich ungestraft soviel Schwachsinn verbreiten???
Durch ständige Wiederholung …
… wird Blödsinn nicht sinnvoll!
Es geht nicht um das was man macht, sondern um das was war bevor man D verlassen hat!
Lies das SGB V
Viele Grüße
Thorulf Müller
[email protected]
P.S.: Nachdem ich gelesen habe (in Deiner V-Karte), dass Du mutmaßlich gelernter Versicherungskaufmann bist, schäme ich mich.
Ich habe allerdings Zweifel, dass Du den Beruf (Versicherungskaufmann IHK) gelernt hast!
Von Bedingungen und gesetzlichen Grundlagen hast Du allerdings recht wenig Ahnung!
Was ist denn falsch. Doppelversicherung ist möglich schreibst Du selber. Und der VR will das schon willen glaub mir! Ruf doch einfach mel ein paar Gesellschaften an und frag nach deren Arbeitsrichtlinien.
Da kannst Du doch nicht gleich falsch schreiben!
Björn
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Was ist denn falsch. Doppelversicherung ist möglich schreibst
Du selber. Und der VR will das schon willen glaub mir! Ruf
doch einfach mel ein paar Gesellschaften an und frag nach
deren Arbeitsrichtlinien.
Du gehst von den Deutschen MB/KK aus. Er ist aber im Ausland versichert! Woher weißt Du was im Vertrag geregelt ist???
Wie immer - Therapie ohne Diagnose! Man heilt auch Menschen - tötet aber mehr als notwendig!
Viele Grüße
Thorulf Müller
[email protected]