Ich bin derzeit arbeitslos und in der AOK versichert. Ich habe vor micht selbständig zu machen. Kann ich in der AOK versichert bleiben? Auch wenn es eventuell nur ein Teilzeitjob wird? Oder muss ich zu einer privaten Krankenversicherung wechseln?
Für den Fall, dass ich das Geschäft wieder schließen muss, kann ich zur AOK zurück? Oder muss ich mich weiterhin privat versichern.
Viele Fragen auf einmal.Vielleicht hat jemand ein paar Tipps für mich. Zur AOK zu gehen habe ich leider zur Zeit nicht die Möglichkeit. Gruß und vielen herzlichen Dank.
Ich bin derzeit arbeitslos und in der AOK versichert. Ich habe
vor micht selbständig zu machen.
Ich AG oder Überbrückungsgeld
Kann ich in der AOK
versichert bleiben?
Ja, Du musst Dich freiwillig weiterversichern. Ist für Ich AG wesentlich günstiger. Bei Überbrückungsgeld eher teuer (ca. 260 Euro
Mindestbeitrag!)
Auch wenn es eventuell nur ein Teilzeitjob
wird?
Teilzeitjob? Selbstständig? Was wird das???
Oder muss ich zu einer privaten Krankenversicherung
wechseln?
Nein! Das ist nur bei Überbrückungsgeld und unter anderen Voraussetzungen notwendig. Aus Deinem Fragestil und den Fragen gemutmaßt sage ich: bleib lieber in der GKV! Das mit der Selbstständigkeit wird für Dich nicht so wirklich einfach, weil Dir der Unternehmer abgeht.
Für den Fall, dass ich das Geschäft wieder schließen muss,
kann ich zur AOK zurück?
Wenn Du Dich freiwillig weiterversichert hast, dann ja! Wenn Du in die PKV gewechselt bist, dann nur über Familienversicherung, Pflichtmitgliedschaft oder Leistungsbezug ALG oder ALGII.
Oder muss ich mich weiterhin privat
versichern.
s.o.!
Viele Fragen auf einmal.Vielleicht hat jemand ein paar Tipps
für mich. Zur AOK zu gehen habe ich leider zur Zeit nicht die
Möglichkeit. Gruß und vielen herzlichen Dank.
Bitte gern geschehhen.
Viele Grüße
und
viel Erfolg
Thorulf Müller
Ja, bleib in der Gesetzlichen KV
Ich bin derzeit arbeitslos und in der AOK versichert. Ich habe
vor micht selbständig zu machen. Kann ich in der AOK
versichert bleiben?
Ja, als freiwilliger Versicherter. Der Betrag wird gem. deinem Einkommen errechnet. Da du anfangs bestimmt nicht viel verdienst, ist das sehr bezahlbar. Du musst aber auf jeden Fall die AOK informieren. Lass dich dort beraten.
Auch wenn es eventuell nur ein Teilzeitjob
wird? Oder muss ich zu einer privaten Krankenversicherung
wechseln?
Nein, muss man gar nicht. s.o.
Für den Fall, dass ich das Geschäft wieder schließen muss,
kann ich zur AOK zurück?
Einmal in der PKV, immer in der PKV. Bzw. es ist sehr schwer wieder zurückzukommen, geht m.W. nur über Sozialbedürftigkeit usw.
Hallo,
Ja, als freiwilliger Versicherter. Der Betrag wird gem. deinem
Einkommen errechnet. Da du anfangs bestimmt nicht viel
verdienst, ist das sehr bezahlbar. Du musst aber auf jeden
Fall die AOK informieren. Lass dich dort beraten.
Falsch, die Beiträge für Selbstständige mit Niedrigeinkommen (außer Ich AG) sind genau für diesen Personenkreis i.d.R. nicht tragbar, es sei Frau und Kinder! Dann ist die GKV günstiger als die der PKV, aber aus der Gesamtsituation noch viel weniger finanzierbar, als für den ledigen oder allein Versicherten!
Einmal in der PKV, immer in der PKV. Bzw. es ist sehr schwer
wieder zurückzukommen, geht m.W. nur über Sozialbedürftigkeit
usw.
Falsch, der Weg zurück führt immer über Leistungsbezug vom Arbeitsamt (ALG, ALGII) oder eine abhängige Beschäftigung. Da gibt es dann natürlich wieder die Ausnahme des über 55 jährigen, der in die abhängige Beschäftigung zurückkehrt. der geht nur über ALGII.
P.S.: ALG II ist Hartz IV und nicht sozialbedürftig, sndern Leistungsbezug!
Viele Grüße
Thorulf Müller