Krankenversicherung bei selbständigkeit

hallo…! da ich trotz (zugegeben marginaler) auseinandersetzung mit dem thema versicherung den überblick verloren habe, hoffe ich auf eure kompetenten antworten :wink:

erstmal etwas info:

  • ich bin (noch) student u habe seit nem guten jahr einen gewerbeschein im bereich grafikdesign
  • da ich dieses semester (ws05/06) noch als student versichert bin, zahle ich momentan einen sogenannten absolvententarif (geht allerdings nur 1 semester)
  • zum sommersemester 06, also im laufe des märz, werde ich mich exmatrikulieren und hauptberuflich selbständig im bereich grafikdesign arbeiten
  • ab mitte/ende märz brauche ich also eine neue krankenversicherung als selbständig erwerbstätiger grafikdesigner

nun zu meinen fragen:

  • was muss ich generell beachten, wenn ich mich als selbständiger krankenversichere?
  • die meisten versicherungen setzen einen recht hohen mindestverdienst pro monat als berechnungsgrundlage voraus, an den ich noch nicht rankomme, dementsprechend also mehr als eigentlich nötig zahlen müsste. kann man das irgendwie umgehen?
  • macht es einen unterschied bzgl der krankenversicherung, ob ich als selbständiger gewerbetreibender oder freiberufler tätig bin (habe noch ein gewerbe, aber da meine tätigkeit mehr freiberufliche züge trägt, möchte ich mich dementsprechend beim finazamt ummelden, da es ja steuerliche u buchhalterische vorteile hat)…?
  • welche vor- und nachteile hätte ein eintreten in die künstlersozialversicherung?

ich hoffe, ihr konnt mir weiterhelfen! und falls jemand ideen oder anregungen hat, die nicht genau auf meine fragen bezogen sind, wäre ich dafür natürlich trotzdem dankbar!! vielen dank im voraus für eure antworten…!

mfg

bjoern

Hallo,

ruf bitte die Künstlersozailkasse an, weil Du voraussichtlich versicherungspflichtig bist!

Vorteil:

Beitrag aus tatsächlichem Einkommen, nicht aus filtivem Mindesteinkommen.

50% Beitragszuschuss.

Renten- und Arbeitslosenversicherung.

etc.

Ansonsten, wenn keine Versicherungspflicht gem. KSVG, dann ist es egal ob Du gewerbe machst oder freien Beruf! Mindestbeitrag aus Mindesteinkommen - fiktiv.

Denk daran die Frist für die freiwillige Weiterversicherung nicht zu versäumen.

Thorulf Müller

[email protected]

hallo thorulf!

danke für deine antwort!

Denk daran die Frist für die freiwillige Weiterversicherung
nicht zu versäumen.

von einer solchen frist höre ich zum ersten mal. wie ist diese in der regel denn?

mfg

bjoern

3 Monate - aber lies selbst nach, weil es mehrere gibt - www.bmgs.de SGB V § 9 - oder frag doch Deine Kasse!