Krankenversicherung bei Selbstständigen

folgendes Problem:Meine Frau hat seit ca 3Jahren ein kleines Geschäft für Geschenke,Accesoires.Es handelt sich um ein Einzelunternehmen ohne Angestellte.Sie wird beim Finanzamt als Kleinunternehmer geführt.Nun meine Frage:
Wenn sie nach den Drei Jahren in die Gewinnzone kommt und auf Grund des höheren Umsatzes nicht mehr unter die Kleinunternehmerregelung fällt,wäre es dann sinnvoll das Geschäft auf mich anzumelden und sie als 400€ jobberin einzustellen,weil sie dann immer noch bei mir Krankenvesichert wäre und nicht selber teuer Privatkrankenvesichert werden müsste.Und könnte ich dann wieder meine Ausgaben steuerlich geltend machen da ich ja quasi ein neues Geschäft habe.Bedanke mich im voraus für eure Antworten

Die Versicherung über Minijob gilt NICHT als Hauptversicherung. Der Minijob dient lediglich einer „NEBEN-Tätigkeit“ und ist dann in dieser und nur in dieser für den Minijobber versicherungsfrei, weil der Arbeitgeber pauschal versichert.

Solange allerdings der Gewinn der Tätgikeit der Ehefrau als Kleinunternehmerin mtl. 350,00 € nicht übersteigt, kann sie weiterhin in der Familienversicherung bleiben. Also bei einem Jahresgewinn von ca. 4.200 €. Aber das muss man dann vorher noch mit der Krankenkasse klären, hier könnte es geringe Unterschiede geben.

Hallo,
ich glaube, hier werden einige Dinge wild vermischt und es kommt zu Missverständnissen.

Erst mal: Die Sozialversicherung hängt sich an die Einkommensteuerbescheide. Hier stehen die maßgeblichen Gewinne. Die Sozialversicherung berechnet sich nach dem zur Verfügung stehenden Einkommen.

Im Anschreiben werden ausschließlich Begriffe zur Umsatzsteuer verwandt (Kleinunternehmer etc.). Die Umsatzsteuer zielt auf die Gesamteinnahmen ab.

Erst einmal sollte der genaue Status geklärt werden. Hinsichtlich einer Zukunftsplanung würde ich in jedem Fall mit einem mit einem örtlichen Steuerberater abklären bevor Halbwissen zur Katastrophe führt.

elvi

Die Versicherung über Minijob gilt NICHT als
Hauptversicherung. Der Minijob dient lediglich einer
„NEBEN-Tätigkeit“ und ist dann in dieser und nur in dieser für
den Minijobber versicherungsfrei, weil der Arbeitgeber
pauschal versichert.

Solange allerdings der Gewinn der Tätgikeit der Ehefrau als
Kleinunternehmerin mtl. 350,00 € nicht übersteigt, kann sie
weiterhin in der Familienversicherung bleiben. Also bei einem
Jahresgewinn von ca. 4.200 €. Aber das muss man dann vorher
noch mit der Krankenkasse klären, hier könnte es geringe
Unterschiede geben.

Danke für die rasche Antwort.Heist also ab dem Jahresgewinn ueber 4200€ wäre es besser das Geschäft auf mich laufen zu lassen,weil ich ja bereits bei meiner Haupttätigkeit gesetzlKrankenvers. bin?

Gruss

Das gilt nur bedingt.

  1. muss eine gesetzliche Versicherung bestehen, in der man Familienmitglieder kostenlos aufnehmen kann
  2. muss dann natürlich der eigenen Versicherung diese Nebentätigkeit gemeldet werden.

Ich würde einfach mal mit der Versicherung sprechen.

keine Ahnung über die Krankenversicherung
vielleicht mal bei AOK nachfragen.

Hallo Paul

wenn Du Deine Frau bei Dir anstellen willst ,das ist möglich aber bestimmt nicht ratsam ,denn sie wird ja mehr als 400 euro verdienen ,auch wenn man es so "hinbiegen "kann.Aber es gibt mitlerweile günstige Krankenversicherungen versuche es erst mal so.Es kommt auf den Umsatz an ob Kleinunternehmen oder nicht,frag mal bei Deiner Krankenkasse nach ab wann sich Deine Frau selbst versichern muss(Einkommen)Ich wünsche viel erfolg im weiteren leben lG Tine

Hallo,

Leider kann ich dazu keine konkrete Aussage geben, Sorry.
LG
ACylius

Hallo,

das würde so gehen, muss aber nicht unbedingt gemacht werden. Ihre frau kann sich auch selbst krankenversichern. Sie muss unbedingt versichert sein, da es eine pflichtversicherung ist. Auf keinen fall sollte sie sich privat versichern!

mfg ignaz

Arbeitsverträge mit Angehörigen - Ehepartner / Kind -

Wird der Ehepartner angestellt, ist der Grat zwischen dem Status als mithelfender Familienangehöriger (mit dem rechtlich kein Arbeitsverhältnis besteht) und dem eines „echten“ Angestellten sehr schmal. Beschäftigungsverhältnisse mit Familienangehörigen werden nur unter bestimmten Bedingungen anerkannt. Diese werden vom Finanzamt und von der Sozialversicherung sehr eng ausgelegt:

das Arbeitsverhältnis muss ernstlich gewollt sein,
der mitarbeitende Angehörige wird in den Betrieb eingegliedert und
übt die vertraglich vereinbarte Beschäftigung tatsächlich aus,
der mitarbeitende Angehörige ist weisungsgebunden,
er wird angemessen und regelmäßig bezahlt.

Der Vertrag mit einem Familienangehörigen muss demzufolge zivilrechtlich wirksam geschlossen worden sein und wie vereinbart durchgeführt werden. Werden beispielsweise die Formvorschriften nicht beachtet, ist der Vertrag nicht wirksam abgeschlossen.

Der Arbeitsvertrag mit einem Familienangehörigen muss also dem sog. „Fremdvergleich“ standhalten. Er muss zu den gleichen Bedingungen beschäftigt werden, wie ein Angestellter, der nicht mit dem Betriebsinhaber verwandt ist.

Besonders interessant ist bei Selbstständigen mit hohem Einkommen die Beschäftigung auf 400-Euro-Basis. Der Angehörige muss sein Einkommen nicht versteuern und der Betriebsinhaber setzt die Lohnkosten und die Sozialabgaben als Betriebsausgaben ab.

Hallo paul25,

Sorry, dass ich erst jetzt zur Antwort komme.
Ganz verstehe ich die Frage noch nicht, da für mich das Finanzamt mit der SV nichts zu tun hat. Auch hat der Gewinn nur mittelbar etwas mit dem Umsatz zu tun. Also versuche ich das von vorne:

  • Deine Frau sollte IMMER krankenversichert sein.
  • Sie muss auch jetzt schon krankenversichert sein.
  • Private KV ist nicht unbedingt teurer
  • Da sowieso die Bürgerversicherung droht, ist es vielleicht gar kein schlechter Gedanke, schon jetzt eine Anwartschaft einzuleiten.

Wenn Du das Geschäft auf Dich anmeldest und Deine Frau einstellst, dann bist Du Arbeitgeber (mit allen Rechten und Pflichten); als Schlagwörter mal: Berufsgenossenschaft, Schwerbehinderten-Abgabe, Abführung Sozialversicherung, Lohnsteueranmeldung, etc.

=> Ich würde das mit einem / mehreren Vermögensberatern und einem Steuerberater klären.

Gruß
Harry

Hallo, Paul,
ich bin leider kein Fachmann für Versicherungen.
Ich darf noch darauf hinweisen, dass du deine Fragen nicht persönlich formulieren darfst, weil eine persönliche Rechtsberatung, auch wenn sie in diesem Forum erfolgt, rechtlich unzulässig und sogar strafbar sein kann.
Gruß, Rainer H. Grassl.

folgendes Problem:Meine Frau hat seit ca 3Jahren ein kleines
Geschäft für Geschenke,Accesoires.Es handelt sich um ein
Einzelunternehmen ohne Angestellte.Sie wird beim Finanzamt als
Kleinunternehmer geführt.Nun meine Frage:
Wenn sie nach den Drei Jahren in die Gewinnzone kommt und auf
Grund des höheren Umsatzes nicht mehr unter die
Kleinunternehmerregelung fällt,wäre es dann sinnvoll das

Mehr Umsatz ist nicht gleich mehr Gewinn.

Geschäft auf mich anzumelden und sie als 400€ jobberin
einzustellen,weil sie dann immer noch bei mir Krankenvesichert
wäre und nicht selber teuer Privatkrankenvesichert werden

Man muß nicht teuer privat krankenversichert sein. Man kann unter bestimmten Voraussetzungen auch freiwillig gesetzlich krankenversichert sein. Letzteres ist oft finanziell günstiger, auch im Hinblick auf die irgendwann notwendige Krankenversicherung der Rentner.

Geschäft ummelden würde heißen: Betriebsaufgabe mit Wechsel zur Bilanzierung, Aufgabegewinn ermitteln, Geschäft auf Partner anmelden. Ob das sinnvoll ist?

müßte.Und könnte ich dann wieder meine Ausgaben steuerlich
geltend machen da ich ja quasi ein neues Geschäft habe.Bedanke
mich im voraus für eure Antworten

Ja.

Mit freundlichen Grüßen