Hallo Kavie,
ich habe da eine Vermutung: Kann es sein, dass du eine Halbwaisenrente beziehst?
In dem Fall hast du bereits eine eigene Mitgliedschaft. Wenn der Krankenkassenwechsel vor dem 18. Geburtstag beantragt wurde, hat deine Mutter für dich die neue Krankenkasse beantragt. Ein erneuter Wechsel ist erst 18 Monate danach möglich.
Bei Rentnern, deren Krankenkassen-Beiträge direkt von der Rentenversicherung gezahlt werden, gibt es für Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit bei ALLEN gesetzlichen Krankenkassen eine Sonderregelung: Wenn die Einkünfte über 127 Euro monatlich (wenn eine Betriebsrente oder Pension bezogen wird, auch bei geringeren Beträgen),liegen, werden 16,9% Beiträge für die Krankenkasse fällig.
Wenn die Einnahmen aus der Selbständigkeit höher als die Rente sind oder die wöchentliche Arbeitszeit mindestens 18 Stunden, werden wahrscheinlich 200-300 Euro Monatsbeitrag fällig („hauptberuflich Selbständige“).
Auf jeden Fall schnellstmöglich mit der Kasse die Einzelheiten besprechen. Rückwirkende Beitragsforderungen sind sehr unangenehm.
Gruß
RHW