Krankenversicherung bei Selbstständigkeit

Hallo liebe Community,

ich stehe vor folgendem Problem:
Ich bin selbstständig und meine Mutter hat die Krankenversicherung gewechselt, was für mich bedeutet, dass ich nur noch um die 100 EUR im Monat selbstständig verdienen darf…
Wie kann ich das am besten regeln? Wie teuer ist es, wenn ich mich selbst versichere? Ich bin erst fast 18 Jahre alt, das sollte man Bedenken.

Ich danke euch für eure eventuellen Lösungsmöglichkeiten.

Vielen Dank schon einmal!

Liebe Kavie,

vor jedem Posting muss man anklicken, dass man FAQ 1129 beachten soll.

Warum liest das eigentlich niemand ???

Die Grenze ist m.W. 365 € monatlich. Wobei sich durch die Gewinnermittlung - hier vermutlich EÜR - eine jährliche Betrachtung ergibt. Die genauen Bedingungen kannst du bei der Krankenkasse erfragen.

Die Beiträge für selbst versicherte Selbständige findest du hier …
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Krankenvers…

Viele Grüße
Oliver H.

sind 100 € das gesamte Einkommen oder gibt es noch ein Angestelltenverhältnis, Ausbildungsverhältnis, Arbeitslosigkeit??

Hallo Kavie,

ich habe da eine Vermutung: Kann es sein, dass du eine Halbwaisenrente beziehst?

In dem Fall hast du bereits eine eigene Mitgliedschaft. Wenn der Krankenkassenwechsel vor dem 18. Geburtstag beantragt wurde, hat deine Mutter für dich die neue Krankenkasse beantragt. Ein erneuter Wechsel ist erst 18 Monate danach möglich.

Bei Rentnern, deren Krankenkassen-Beiträge direkt von der Rentenversicherung gezahlt werden, gibt es für Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit bei ALLEN gesetzlichen Krankenkassen eine Sonderregelung: Wenn die Einkünfte über 127 Euro monatlich (wenn eine Betriebsrente oder Pension bezogen wird, auch bei geringeren Beträgen),liegen, werden 16,9% Beiträge für die Krankenkasse fällig.
Wenn die Einnahmen aus der Selbständigkeit höher als die Rente sind oder die wöchentliche Arbeitszeit mindestens 18 Stunden, werden wahrscheinlich 200-300 Euro Monatsbeitrag fällig („hauptberuflich Selbständige“).

Auf jeden Fall schnellstmöglich mit der Kasse die Einzelheiten besprechen. Rückwirkende Beitragsforderungen sind sehr unangenehm.

Gruß
RHW

Guten Tag,

ich habe mich getäuscht, es sind um die 300€, die ich als Schüler monatlich Verdienen darf, also irgendwas mit 4000€ im Jahr, was leider nicht ausreichend ist…

Vielen Dank für die Antwort

sind 100 € das gesamte Einkommen oder gibt es noch ein
Angestelltenverhältnis, Ausbildungsverhältnis,
Arbeitslosigkeit??

Hallo ihr zwei,

danke für eure Hinweise. Ich habe mich erkundigt, der Freibetrag liegt bei den 365€, die Frage ist jedoch trotzdem noch die Selbe:
Dieser Freibetrag ist nicht ausreichend, was da für Möglichkeiten bleiben, außer die eigenständige Versicherung, was bei mir dann auch bedeuteten würde, dass auch das Kindergeld entfallen würde.

Deswegen ist die ganze Nachdenkerei vorhanden…
Danke euch!

Hallo,
bei der Grenze von 365 Euro geht es um Durchschnittswerte. Von den Einnahmen können die entsprechenden Kosten (Werbung, Arbeitsmaterial, Fahrkosten etc.) abegezogen werden. Im Zweifelsfall ist das Steuerrecht maßgebend.

Wichtig ist auf jeden Fall, ob die selbständige Tätigkeit hauptberuflich oder nebenberuflich ausgeübt wird.
Wenn die Tätigkeit hauptberuflich ist, beträgt der Beitrag mindestens 207 bzw. 311 Euro monatlich.
Wenn die Tätigkeit nebenberuflich ist und das Einkommen 851 Euro nicht übersteigt, beträgt der Beitrag 140 Euro monatlich.
Auf jeden Fall ein ausführliches Gespräch mit der Krankenkasse führen, ob die Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ist. Die Angaben am besten schriftlich geben lassen.

Beim Kindergeld kommt es ab 18 Jahren wesentlich auf die Jahreseinkommensgrenze von 8004 Euro an(bzw. im Kalenderjahr des 18. Geburtstages anteiliger Wert):
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26546/zentraler-Cont…

Einzelheiten am besten mit der Kindergeldkase der Arbeitsagentur absprechen. Der Status bei der Krankenkasse ist für das Kindergeld ohne Bedeutung!

Gruß
RHW