Krankenversicherung bei Sozialhilfe?

Hallo,

ich würde mich freuen, wenn ihr mir bei folgendem Fall helfen könnte.

Eine Person hat bisher ALG II bezogen. Nun ist sie von einem Arzt der Agentur für Arbeit erwerbsunfähig geschrieben worden.

Ihr wird mitgeteilt, dass sie nun Anspruch auf Sozialgeld o. Sozialhilfe hätte.

Wie sieht es denn dann mit der Krankenversicherung aus? Man ist doch als Sozialhilfeempfänger nicht mehr pflichtversichert, oder?

Müsste sich diese Person jetzt freiwillig versichern und den Beitrag selbst bezahlen?

Ändert sich in der Höhe der Leistungen etwas, wenn nun das Sozialamt und nicht mehr die ARGE bezahlen würde?

Vielen Dank!

Hallo!

Meines Wissens werden die Krankenversicherungsbeiträge der Empfänger von Sozialhilfe vom Sozialamt übernommen. Eine Erkundigung bei der Krankenkasse wird Klarheit bringen.

Gruß, Franz

Hallo,

ja, einfach bei der Krankenkasse einen Antrag auf freiwillige Versicherung stellen.

Die Beiträge werden üblicherweise direkt vom Sozialhilfeträger übernommen und meist auch direkt an die Kasse gezahlt.

Viele Grüße
Florian

Vielen Dank…
für die Antworten.

Liebe Grüße.