Hallo,
ich würde mich freuen, wenn ihr mir bei folgendem Fall helfen könnte.
Eine Person hat bisher ALG II bezogen. Nun ist sie von einem Arzt der Agentur für Arbeit erwerbsunfähig geschrieben worden.
Ihr wird mitgeteilt, dass sie nun Anspruch auf Sozialgeld o. Sozialhilfe hätte.
Wie sieht es denn dann mit der Krankenversicherung aus? Man ist doch als Sozialhilfeempfänger nicht mehr pflichtversichert, oder?
Müsste sich diese Person jetzt freiwillig versichern und den Beitrag selbst bezahlen?
Ändert sich in der Höhe der Leistungen etwas, wenn nun das Sozialamt und nicht mehr die ARGE bezahlen würde?
Vielen Dank!