Krankenversicherung bei Teilzeitbeschäftigung

Hallo,
hab ne Frage und kann sie mir selbst nicht beantworten! Ist vielleicht echt pillepalle… naja, trotzdem bin ich neugierig und würde es gerne wissen, folgendes:
Ich habe eine 50%-Stelle. Einen Teil meiner gesetzlichen Krankenversicherung zahle ich ja selbst, den anderen der AG. Ist der Teil, den der AG zahlt genausohoch wie wenn ich eine 100%-Stelle hätte?
Und was passiert, wenn ich noch eine 50%-Stelle annehme? Teilen sich dann meine beiden AG den Beitrag zur Krankenversicherung?
Wie schaut es aus wenn ich eine 40%-Stelle annehme bzw. nebenbei einen 400-Euro-Job habe?
Danke im Vorraus! Claudia

hab ne Frage und kann sie mir selbst nicht beantworten! Ist
vielleicht echt pillepalle… naja, trotzdem bin ich neugierig
und würde es gerne wissen, folgendes:
Ich habe eine 50%-Stelle. Einen Teil meiner gesetzlichen
Krankenversicherung zahle ich ja selbst, den anderen der AG.
Ist der Teil, den der AG zahlt genausohoch wie wenn ich eine
100%-Stelle hätte?

In Euro oder in Prozent - wenn in Prozent, bezogen auf welche Basis?

Und was passiert, wenn ich noch eine 50%-Stelle annehme?

Es geht nicht um % sondern um Euro - wie hoch ist Ihr Monatseinkommen? Über 400?, wenn Ja, über 800 ?

Teilen sich dann meine beiden AG den Beitrag zur
Krankenversicherung?

Jein - eine Frage der Sichtweise, des Standpunkts und der verbalen Interpretation des Gefragten! Der Beitrag ist ja in Prozent!

Wie schaut es aus wenn ich eine 40%-Stelle annehme bzw.
nebenbei einen 400-Euro-Job habe?

Nebenbei zu was??

Fakten - es fehlen Fakten: Name, Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht, Qualifikation, Name und Adresse des AG, Einkommen, Kopie des Arbeitsvertrages, etc.

Thorulf Müller

…ok, bitte ganz langsam für Anfänger wie mich!
Wieso geht es um Euro und nicht um die Prozent? Mein Nettogehalt liegt übrigens über 800 Euro.
Meine Frage ist, welcher AG den Beitrag zur Krankenversicherung zahlt, wenn ich zwei 50%-Stellen habe!? Hängt das dann davon ab, bei welchem AG ich mehr Euros verdiene?

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Hallo,

also das ist so…
vom Brutto (egal ob 40% Stelle, 100 % Stelle oder 163% Stelle)
werden die Sozialversicherungen berechnet… nach %-Sätzen. Da gibt es Grenzen, aber die greifen bei Dir wohl eher nicht.

Wenn Du also bei 2 Arbeitgebern insgesamt 2 Brutto-Gehälter bekommst, führen auch beide ihren AG-Anteil und jeweils Deinen Arbeitnehmeranteil an die Krankenkasse.

Tüssi

Bianca

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Die erste Antwort fand ich schon sehr gut - mal anders formuliert:

AG zahlt immer 50% von den Sozailabgaben, die sich aus einem %-Satz aus Deinem Einkommen ergeben.

Das gilt für das erste, das zweite, das dritte, etc. Arbeitsverhältnis (mach aber mal Pause und auch Feierabend, sonst ist bal Sabbath!)

Es gilt nicht für Tätigkeiten unter 800 Euro, da zahlt der AG mehr, je weniger bis 400 - dann nicht mehr.

Bei kombinierten ist es anders.

Und weil hier keiner eine wenn dann Fallsammlung schreiben wird, werden Fakten nett - und die vollumfänglich zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung!

Thorulf Müller

Hallo,
also, bei einem Bruttogehalt über 400 und unter 800 € handelt es sich um die sog. Gleitzone - hier erfolgt die Verteilung der Sozialversicherungsbeiträge nach einem bestimmten Schlüssel.
Daraus ergibt sich, dass der Arbeitgeber mehr als 50% des Gesamtsozialversicherungsbeitrages übernimmt.
Den Zuschlag von 0,9% zur Krankenversicherung ist dabei ausgenommen, der geht voll zu Lasten des Arbeitnehmers.
Bei Gehältern über 800 € teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge 50:50.
Wer krankenversicherungspflichtig beschäftigt ist darf neben dieser
„Hauptbeschäftigung“ eine geringfügige Tätigkeit (400 € Job)
ausüben. Für diese Tätigkeit zahlt lediglich der Arbeitgeber eine
Pauschale an die Bundesknappschaft.
Gruß
Czauderna