Hallo zusammen,
ich suche dringend Informationen zu folgender
-frei erfundener- Situation:
Eine Person A hat seit Jahren einen 400 Euro Job.
Nun hatte A ein Angebot bekommen für eine weitere Stelle.
Da A relativ teuer privat krankenversichert ist, sollte dieser Job
komplett sozialversicherungspflichtig sein, damit A bis zum
Abschluss seines Studiums noch in die gesetzliche Krankenversicherung
kommt.
Den geringeren Verdienst nach den Lohnabzügen hat A dabei in Kauf
genommen, da seine PKV doch ziemlich teuer ist und es sich insgesamt
immer noch gerechnet hat.
Es hat soweit auch alles geklappt, A ist nunmehr bei der
gesetzlichen KV angemeldet, hat seine Versicherungskarte etc.
bekommen und dachte, alles wäre gut.
Nun kommt ein Schreiben der gesetzlichen KV, in dem A mitgeteilt
wird, dass bei einer Beschäftigung unter 400 Euro gar keine
Mitgliedschaft in der gesetzlichen KV möglich ist.
A hat jedoch bereits einen 400 Euro -Job, dieser zweite Job liegt
mit etwa 300 Euro zwar unter der 400 Euro Grenze, kommt aber noch zu
dem ersten Job dazu.
Weiss jemand, wie diese Situation zu beurteilen ist?
A möchte den Erst-Job als 400 Euro-Job belassen, und mit dem
zweiten Job mit 300 Euro Verdienst in die gesetzliche
Krankenversicherung.
Vielleicht weiss jemand auch, wo ich die genauen Rechtsgrundlagen
nachlesen kann, das SGB V hilft mir nicht wirklich weiter.
Vielen Dank und beste Grüsse,
thberger
Hallo,
warum ist A denn überhaupt privat Versichert? Hat sich A evtl. bei Immatrikulation von der Krankenversicherungspflicht für Studierende befreien lassen?
Gruß
CM
Nun kommt ein Schreiben der gesetzlichen KV, in dem A
mitgeteilt
wird, dass bei einer Beschäftigung unter 400 Euro gar keine
Mitgliedschaft in der gesetzlichen KV möglich ist.
Wenn ich die Fallschilderung richtig verstanden habe, beträgt das Monatseinkommen über 400 €, also ist Versicherungspflicht eingetreten. Jetzt müssen aber für das gesamte Einkommen, also für beide Jobs, Sozialabgaben geleistet werden. Darauf sollte die Krankenkasse hingewiesen werden.
A möchte den Erst-Job als 400 Euro-Job belassen, und mit dem
zweiten Job mit 300 Euro Verdienst in die gesetzliche
Krankenversicherung.
Das geht nicht.
Vielleicht weiss jemand auch, wo ich die genauen Rechtsgrundlagen
nachlesen kann, das SGB V hilft mir nicht wirklich weiter.
Aber genau da steht es drin.
Hallo,
wenn es sich um zwei geringfügige Beschäftigungen handelt, werden diese
zusammengerechnet und es tritt bei Überschreitung der 400,00 € Grenze
grundsätzlich Krankenversicherungspflicht ein.
Allerdings ist in dem geschilderten Fall zwingend zu prüfen ob hier
das Erscheinungsbild „Arbeitnehmer“ tatsächlich gegenüber dem
Erscheinungsbild „Student“ vorrangig ist.
Trifft dies nicht zu verbleibt es bei der Krankenversicherungsfreiheit und der PKV-Versicherung.
Weiterhin denkbar ist auch dass es sich bei den beiden Tätigkeiten einmal um eine „kurzfristige“ und einmal um eine „geringfügige“
Beschäftigung handeltg - die werden nicht zusammengerechnet.
Gruß
Czauderna
Hallo Nordlicht!
Jetzt müssen aber für das gesamte Einkommen, also
für beide Jobs, Sozialabgaben geleistet werden. Darauf sollte
die Krankenkasse hingewiesen werden.
CAVE: A ist ein Student, hier kann auch die Werksstudentenregelung gelten!
Gruß
CM
Hallo,
das ist richtig, A ist während des gesamten Studiums privat krankenversichert gewesen.
Grüsse,
thberger
Nachfrage
Wenn ich die Fallschilderung richtig verstanden habe, beträgt
das Monatseinkommen über 400 €, also ist Versicherungspflicht
eingetreten. Jetzt müssen aber für das gesamte Einkommen, also
für beide Jobs, Sozialabgaben geleistet werden.
Genau das kann ich nicht nachvollziehen.
Es ist doch so, dass neben einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis ein 400 Euro-Job ausgeübt werden darf.
Warum kann das zweite Arbeitsverhältnis nicht die versicherungspflichtige Teilzeitstelle sein der erste 400 Euro Job bleibt wie gehabt:
A möchte den Erst-Job als 400 Euro-Job belassen, und mit dem
zweiten Job mit 300 Euro Verdienst in die gesetzliche
Krankenversicherung.
Vielleicht weiss jemand auch, wo ich die genauen Rechtsgrundlagen
nachlesen kann, das SGB V hilft mir nicht wirklich weiter.
Aber genau da steht es drin.
Für einen Hinweis wo genau wäre ich sehr dankbar, ich blicke da nicht durch (trotz Vorbelastung…)
Vielen Dank und Grüsse,
thberger
Hallo Mod,
CAVE: A ist ein Student, hier kann auch die Werksstudentenregelung gelten!
Das hilft ihm nicht, als Student ist er von der KV-Pflicht befreit, denn er ist privat versichert. Er will sich zum AN machen, um in die GKV zurückzukehren.
Gruß
Nordlicht
Genau das kann ich nicht nachvollziehen.
Es ist doch so, dass neben einem versicherungspflichtigen
Arbeitsverhältnis ein 400 Euro-Job ausgeübt werden darf.
Grundsätzlich stimmt das auch, aber bei einer Tätigkeit mit 300 € und einer mit 400 € ausgerechnet den mit dem geringeren Einkommen zum sozialversicherungspflichtigen Job zu machen, ist allzu durchsichtig.
Für einen Hinweis wo genau wäre ich sehr dankbar, ich blicke
da nicht durch (trotz Vorbelastung…)
Nimms mir nicht übel, aber ich habe genauswenig Lust das SGB V durchzuackern wie Du. Wenn Du das thema mit Deiner Krankenkasse diskutierst, werden Dir Dir schon die Paragraphen nennen.
Wenn es Dir nur darum geht, Deinen KV-Beitrag zu senken, erkundige Dich mal bei verschiedenen PKV-Gesellschaften nach Ausbildungstarifen. Die sind manchmal günstiger als der Mindestbeitrag der GKV und wenig höher als der Studentenbeitrag der GKV, den Du nach Deiner Schilderung aber nicht mehr bekommst.
Hallo user 
Hallo Mod,
CAVE: A ist ein Student, hier kann auch die Werksstudentenregelung gelten!
Das hilft ihm nicht, als Student ist er von der KV-Pflicht
befreit, denn er ist privat versichert. Er will sich zum AN
machen, um in die GKV zurückzukehren.
Und genau da liegt der Hund begraben. Es ist zu prüfen, ob durch die Jobs eine KV-Pflicht entsteht oder ob die Studenteneigenschaft (Befreiung von der KV-pflicht) hier überwiegt. M.E. kann dies nur durch eine Prüfung der GKV entschieden werden.
Gruß
CM
überwiegt. M.E. kann dies nur durch eine Prüfung der GKV entschieden werden.
Diese Prüfung hat bereits stattgefunden und lieferte allerdings das unwillkommene Ergebnis „Befreiung“.
Letzte Nachfrage 
Hallo,
vielen Dank für die Antworten!
Grundsätzlich stimmt das auch, aber bei einer Tätigkeit mit
300 € und einer mit 400 € ausgerechnet den mit dem geringeren
Einkommen zum sozialversicherungspflichtigen Job zu machen,
ist allzu durchsichtig.
Es geht eigentlich nicht darum, ein paar wenige Euro an der Krankenversicherung zu sparen, das Problem ist, dass der erste Arbeitgeber nicht bereit ist, den bürokratischen Mehraufwand auf sich zu nehmen. Den ersten 400 Euro - Job kann A also nur unter der Bedingung behalten, dass dieser ein solcher bleibt.
Nimms mir nicht übel, aber ich habe genauswenig Lust das SGB V
durchzuackern wie Du. Wenn Du das thema mit Deiner
Krankenkasse diskutierst, werden Dir Dir schon die Paragraphen
nennen.
Kann ich gut verstehen, ich habe nur das Gefühl gehabt, dass solche Konstellationen gar nicht im SGB V geregelt sind.
Evtl. gibt es da ein Ausführungsgesetz o.ä. ?
Wenn ich nun mit meinem zweiten Arbeitgeber spreche und mehr Stunden arbeite, also statt 300 Euro knapp über 400 Euro verdiene, dann könnte alles so ablaufen, wie A sich das vorgestellt hatte?
A möchte den Erst-Job als 400 Euro-Job belassen, und mit dem
zweiten Job mit dann z.B. 401 Euro Verdienst in die gesetzliche
Krankenversicherung.
Vielen Dank nochmals !!
thberger
Hallo!
Es geht eigentlich nicht darum, ein paar wenige Euro an der
Krankenversicherung zu sparen, das Problem ist, dass der erste
Arbeitgeber nicht bereit ist, den bürokratischen Mehraufwand
auf sich zu nehmen. Den ersten 400 Euro - Job kann A also nur
unter der Bedingung behalten, dass dieser ein solcher bleibt.
Auch wenn ich nach wie vor nicht sicher bin, ob das Ganze Dir hilft. Der Arbeitgeber würde mit einem Gleitzonenjob günstiger, als mit einem Minijob wegkommen (Weniger Sozailabgaben)!
A möchte den Erst-Job als 400 Euro-Job belassen, und mit dem
zweiten Job mit dann z.B. 401 Euro Verdienst in die
gesetzliche
Krankenversicherung.
Nope, 2 Minijobs in der Addition über 400€–> Gleitzone! Also haben beide AG keinen Minijobber mehr angestellt.
Gruß
CM