Krankenversicherung bei Umsatzsteuervoranmeldung

Hallo an alle,
dieses Jahr ist es ja möglich die Krankv.Beiträge vollständig bis 2800 Euro als Sonderausgabe abzusetzen.
Die Frage ist, kann man das bereits bei der Umsatzsteuervoranmeldung machen? In welcher Zeile ist das möglich?

Ist das erste mal für eine UsVmeldung.
Wurde leider verpennt seit Oktober (Gründung)

Ausserdem wäre es interessant zu wissen ob Aufwendungen wie Büro, Software etc. ebenfalls schon in der UsVmeldung angegeben werden kann.
Lieben dank und frohe Weihnachten an alle.

Hallo,

weil Weihnachten ist, werde ich das mal gnädig formulieren: Aufwendungen haben in einer Voranmeldung zur USt NICHTS zu suchen.

Es werden nur die Vorsteuern abgezogen - und die Krankenversicherung beinhaltet 1. keine USt/Vorsteuer und ist 2. auch KEINE Betriebsausgabe!

Frohe Weihnachten!

E.

Danke für die schnelle Antwort.
Also wird das erst zum Jahresabschluß in der (Umsatz)Steuererklärung abgegeben ja ?

Die Frage ist eigentlich wo die Aufwendung, und damit die Krankenversicherug eigentlich im ElsterFormular angegeben wird? Das ist momentan unklar.

nochmals:
Krankenversicherung hat nichts mit Umsatzsteuer zu tun und ist daher weder in der Umsatzsteuervoranmeldung noch in der Umsatzsteuerjahreserklärung anzugeben.
Es ist auch keine betriebliche Ausgabe und daher in der EÜR auch nichts verloren.

Krankenkassenversicherungsbeiträge gehören auf die Anlage Vorsorgeaufwand.

ACHSO, vielen dank. Jetzt wird es verständlich.
Wird der Vorsorgeaufwand denn ausserhalb des ElsterFormular abgegeben?
Und vor allem, kann er als Anlage zur Ust Voranmeldung mit eingereicht werden oder nur beim Jahresabschluß. Wäre wichtig zu wissen, wann und wo man dem Finanzamt das mitteilen kann und es angerechnet wird.

In dem Schreiben der Krankenkasse steht, das die Daten der Finanzverwaltung übergeben wird. Und ab 2010 steuerlich abzugfähig.
Jedoch nicht, ob alles automatisch abgewickelt wird oder man noch
zusätzlich Formulare einreichen muss. Vor allem steht hier nicht ob es Monatlich oder Jährlich abzugsfähig ist.
Entschuldigt die Unwissenheit bitte.

ja, es gehört in ElsterFormular.

Aber in die Rubrik Einkommensteuererklärung bei ElsterFormular.

Und damit erst in die Einkommensteuererklärung für 2010.

Gefunden… danke schonmal.