Krankenversicherung bei Verdienstausfall

Hallo,
meine Frau ist im 7.Monat schwanger (Zwillinge, Risikogeburt) und kann deshalb nur noch sehr wenige Arbeiten verrichten. Vom Arzt ist sie schon vor Wochen krank geschrieben worden. Ausserdem haben wir einen 2 1/2 Jahre alten Sohn. Nun ist es so, dass meine Frau schon aufgrund von geringsten Unregelmässigkeiten wie Vorwehen etc. oder Krankheit zur Beobachtung ins Krankenhaus gehen müßte. Muß die Krankenversicherungen meiner Frau (privat versichert) in diesem Fall dem berufstätigen Ehepartner (gesetzlich versichert) für den Verdienstausfall einen finanziellen Ausgleich bezahlen, weil dieser nicht mehr arbeiten kann, da er sich ja um sein Kind kümmern muß? Ist dies irgendwie gesetzlich geregelt? Von Bekannten weiß ich, dass deren private Krankenversicherung in diesem Fall für 60% des (Brutto?-)Verdienstes aufgekommen ist. Die Krankenversicherung meiner Frau weigert sich, für diese Leistung aufzukommen, da diese nicht im Leistungsumfang enthalten sei.

Besten Dank im voraus!

Viele Grüsse
Ralf

hallo Ralph
die Private hat Recht.
doch wenn Du gestzlich versichert bist, dann hast Du so viel ich weiß auch einen Anspruch auf ein paar Tage Pflegeurlaub. Frag mal bei Deiner Kasse nach.
vielleicht kann uns Günter von der DAK auch was dazu sagen.
Grüße
Raimund

Hallo Ralf, hallo Raimund
kann er -
Also, wenn Deine Ehefrau akut erkrankt ist, ins Krankenhaus
muss oder wegen Schwangerschaftsbeschwerden den Haushalt nicht
weiterführen kann und im Haushalt noch ein Kind unter 12 Jahren
betreut werden muss, da kennt die gesetzliche Krankenversicherung
den Begriff der Haushaltshilfe - diese Leistung ist aber immer
von der Kasse zu erbringen, die auch die Hauptleistung erbringt,
also bei Dir wäre das die Kasse deiner Ehefrau.Sieht der
PKV-Vertrag eine solche Leistung nicht vor - ja dann zahlen
die auch nicht.
Anders dagegen verhält es sich, wenn das Kind erkrankt und Du
die Pflege übernehmen musst weil Deine Ehefrau dies nicht
kann (Gründe - siehe oben) - dann heisst die Leistung
der gesetzlichen Kasse „Krankengeld bei Erkrankung eine Kindes“.
Hier zahlt Dir Deine Kasse Krankengeld nach den gesetzlichen
Bestimmungen.
Wo das Kind versichert ist ist nur dann von Bedeutung, wenn
es bei Deiner Frau in der PKV versichert ist, Sie über 6.525,00
DM verdient und ihr Einkommen höher ist als das Deinige.

Gruss

Günter