Krankenversicherung beim Handelsvertreter

Schönen guten Tag,

geplagt von der Aussichtslosigkeit in meinem erlernten Beruf, und genervt von Agenturmitarbeitern, die wohl auch für sich keinen Anspruch auf Motivation in Ihrem Beruf haben, stelle ich folgende Frage:

Ich habe viel recherchiert, mit vielen Leuten geredet und somit 3 Möglichkeiten in der Hand, freiberuflicher Handelsvertreter zu werden, wozu ich auch durchaus in der Lage bin.

Nun ist das leidige Thema die Kranken - bzw. Rentenversicherung. Muß ich mich hier grundsätzlich privat krankenversichern (was ordentlich ins Geld gehen kann) oder gibts es noch eine Möglichkeit (vor allem eine günstigere) in der gesetzlichen zu bleiben, wenigstens für ein halbes Jahr oder Jahr? Wie ist es, wenn ich später wieder im Angestelltenverhältnis arbeiten kann und will? Kann ich wieder rein in die gesetzliche?

Muß ich in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen? Wenn ja, in welchem Bereich wird sich das bewegen? Oder bin ich dann automatisch von der gesetzlichen befreit und kann mich privat versichern? Auch hier wieder die Frage - was ist wenn ich später wieder ins Angestelltenverhältnis gehe - entstehen mir Nachteile, Probleme?

Muß der Handelsvertreter nach HGB §84 ein Gewerbe anmelden?

Ich danke schon mal für die Antworten.

Nun ist das leidige Thema die Kranken - bzw.
Rentenversicherung. Muß ich mich hier grundsätzlich privat
krankenversichern (was ordentlich ins Geld gehen kann) oder

Nein.

gibts es noch eine Möglichkeit (vor allem eine günstigere) in
der gesetzlichen zu bleiben, wenigstens für ein halbes Jahr

Du kannst solange in der gesetzlichen bleiben, wie Du willst.

Muß ich in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen?

Das hängt davon ab, ob Du ein arbeitnehmer-ähnlicher Selbstständiger bist oder ein „echter“. Einzelheiten gerne per eMail.

Muß der Handelsvertreter nach HGB §84 ein Gewerbe anmelden?

Ja.

Ich danke schon mal für die Antworten.

Bitte, bitte, gern geschehen.

Schönen guten Tag,

Grüß dich,

Ich bin selber nach §84 tätig, und bin gesetzlich versichert. Freiwillig, und das wird dann nach deinem EInkommen berechnet. Momentan zahle ich etwa 250€ jeden MOnat in die gesetzliche Kranken.
Warum ich noch in der gesetzlichen bin? Ganz einfach: Frau und 2 Kinder sind noch mit zuversorgen, und da is mir ne gesetzliche Familienversicherung günstiger, als jeden einzeln PKV zu versichern.
Dafür haben wir halt ne Krankenzusatz.

Muß der Handelsvertreter nach HGB §84 ein Gewerbe anmelden?

Ja, muss er.

Ich danke schon mal für die Antworten.

Gern geschehen.

Gruß
Jürgen

Hallo,
wenn aber Ihre GKV nach Ihrem Einkommen fragt und Sie dann mehr
als 1.800 Euro mtl. angeben (MÜSSEN!), steigt Ihr Beitrag ruckzuck aufs Doppelte…
Gruß
Ruth

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
als Angestellter kommen Sie immer wieder in die gesetzliche, sofern Sie nicht älter als 55 sind und derzeit unter ca. 3.600 Euro brutto verdienen.
RENTENVERSICHERUNG: Um den bisherigen Anspruch auf die Berufs-/Erwerbsunfähigkeitsrente für die nächsten 2 Jahre zu erhalten, ist es erforderlich, den mindestbeitrag von derzeit 78 Euro mtl. als FREIWILLIGEN Beitrag zu überweisen. Beiträge die noch für 2005 gezahlt werden sollen müssen bis 31.3. gezahlt sein, damit keine Lücke entsteht. Bei der Rentenberatungsstell der Stadtverwaltung nachfragen!!
Nach 2 Jahren hat sich der Anspruch leider erledigt (also braucht man dann auch nicht mehr weiterzahlen) da es heisst: Anspruch auf BU- und EU-Rente hat man nur, wenn vor Eintritt der BU/EU 36 Monate mit Pflichtbeiträgen bezahlt sind.
Gruß
Ruth

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Frau Blaich,
so kann ich Antwort leider nicht stehen lassen.
Zunächst einmal ist es so, dass der Gesetzgeber für hauptberuflich
Selbständige diese Grenze von 1800,00€ (abgerundet) festgesetzt hast.
Das heisst, egal ob 0 €, 500€ oder 1500€, der Selbständige muss nach
diesem (fiktiven) Einkommen zahlen. Hat er nun mehr als diese 1800€
zahlt er entsprechend Prozentual mehr - ruck,zuck, das Doppelte, wie
es ausdrücken zahlt er nur, wenn er auch 3600,00 € Einkommen hat, und da
zahlt er dann auch schon fast den Höchbeitrag.
Bei der PKV interessiert es nicht wie hoch sein Einkommen ist, da gelten
andere Kriterien wie Alter,Geschlecht und Gesundheitszustand und eine
(noch) kostenlose Familienversicherung gibt es da meines Wissens nach auch nicht. Er muss also gut überlegen, ob er in die PKV wechselt oder
in seiner GKV-Kasse als Selbständiger verbleibt.
Gruss
Günter Czauderna

Klar, ich gehe davon aus, dass man als Selbständiger
„ruckzuck“ bei einem Einkommen landen sollte, für das
man dann eben auch den Höhcstbetrag zahlen muss.
Ob es „ruckzuck“ nun in Monaten oder Jahren geht…
Gruß
Ruth

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]