Krankenversicherung: beitragsrückerstattung

hallo.

eine BKK bietet den spezialtarif „beitragsrückerstattung“ an. grob gesagt gibt’s da jährlich geld zurück, wenn man nicht zum arzt geht.

um diese rückerstattung zu erhalten, muß der versicherte jedes jahr ein formular ausfüllen und darin angeben

  • daß er keine ärztlichen leistungen in anspruch genommen hat
  • wie hoch seine beitragszahlung im betreffenden jahr war

letzteres weiß die KV angeblich nicht, weil ihr die beiträge der einzelnen mitglieder nicht mitgeteilt werden.

muß denen nicht beides bekannt sein?

ich weiß von fällen, in denen die KV die genaue höhe einer beitragszahlung (basierend auf der des letzten monats) angemahnt hat, weil der arbeitgeber in verzug war.

gruß

michael

hallo.

muß denen nicht beides bekannt sein?

Sollte man meinen, ist aber nicht so. Bei den Beiträge bin ich nicht sicher, bei den Leistungen habe ich neulich etwas Erstaunliches erfahren. Die Kassen erfahren tatsächlich nicht, was sie für welchen Patienten ausgeben. Sie bekommen Sammelrechnungen der Kassenärztlichen Vereingungen.

Gruß

Nordlicht

Sollte man meinen, ist aber nicht so. Bei den Beiträge bin ich
nicht sicher,

die AOK weiß jedenfalls sehr genau (und sehr schnell) wieviel beitrag jeder versicherte bringen muß - zumindest was den arbeitgeberanteil betrifft.

bei den Leistungen habe ich neulich etwas
Erstaunliches erfahren. Die Kassen erfahren tatsächlich nicht,
was sie für welchen Patienten ausgeben. Sie bekommen
Sammelrechnungen der Kassenärztlichen Vereingungen.

ok. dann erfahren sie also nur im falle einer krankmeldung oder bei regressansprüchen, daß jemand beim arzt war… kann schon sein.

danke & gruß

michael

Hallo, guten Tag

die AOK weiß jedenfalls sehr genau (und sehr schnell) wieviel
beitrag jeder versicherte bringen muß - zumindest was den
arbeitgeberanteil betrifft.

keineswegs. Die Krankenkasse als Einzugsstelle hat nur Angaben darüber welche Beiträge ein Arbeitgeber insgesamt für alle seine Mitarbeiter gezahlt hat.

Bei freiwillig versicherten Mitglieder hingegen ist der für das Mitglied gezahlte Beitrag bekannt.

Gruß von TrixiMaus

Hallo,
nun, alles ist bisschen richtig und auch wieder nicht. Fangen wir mal bei den versicherungspflichtigen Mitgliedern an,den Arbeitnehmern - sicher ist es so, dass wir als Kasse jetzt nicht sagen kann wie viel Beitrag der Arbeitgeber beispielsweise im Monat November 2011 für Herrn X. überwiesen hat, was wir allerdings feststellen können, wie viel Beiträge
der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer X. insgesamt im Jahre 2011 überwiesen hat, das Ganze nennt sich Jahresmeldung nach DEUEV.
Für den freiwillig Versicherten gilt das gleichermaßen, allerdings können wir aufgrund des fest Beitrages auch jederzeit die Höhe dem Monat zuordnen.
Kommen wir nun zu den Leistungen - natürlich kann die Kasse feststellen
welche Leistungen in Anspruch genommen wurde und was dafür in € ausgegeben wurde. Das Problem ist aber, dass die Abrechnungen der einzelnen Leistungen z.T. mehrere Monate benötigen, bis sie endgültig dem Leistungskonto zugeordnet werden können.
Gruss
Czauderna

hallo.

Für den freiwillig Versicherten gilt das gleichermaßen,
allerdings können wir aufgrund des fest Beitrages auch
jederzeit die Höhe dem Monat zuordnen.

im konkreten fall geht es auch um einen freiwillig versicherten.

Kommen wir nun zu den Leistungen - natürlich kann die Kasse
feststellen
welche Leistungen in Anspruch genommen wurde und was dafür in
€ ausgegeben wurde. Das Problem ist aber, dass die
Abrechnungen der einzelnen Leistungen z.T. mehrere Monate
benötigen, bis sie endgültig dem Leistungskonto zugeordnet
werden können.

dann könnte es also sein, daß die kasse die angaben verlangt, um den vorgang zu beschleunigen?
aber hier geht es um einen anspruch, der im april 2012 entstanden ist. nach einem halben jahr müßte doch alles zugeordnet werden können…?

gruß

michael

Hallo,
April 2012 - Leistungen - nein, da muessen noch nicht alle Daten vorliegen bei der Kasse.
Gruss
Czauderna