hallo.
eine BKK bietet den spezialtarif „beitragsrückerstattung“ an. grob gesagt gibt’s da jährlich geld zurück, wenn man nicht zum arzt geht.
um diese rückerstattung zu erhalten, muß der versicherte jedes jahr ein formular ausfüllen und darin angeben
- daß er keine ärztlichen leistungen in anspruch genommen hat
- wie hoch seine beitragszahlung im betreffenden jahr war
letzteres weiß die KV angeblich nicht, weil ihr die beiträge der einzelnen mitglieder nicht mitgeteilt werden.
muß denen nicht beides bekannt sein?
ich weiß von fällen, in denen die KV die genaue höhe einer beitragszahlung (basierend auf der des letzten monats) angemahnt hat, weil der arbeitgeber in verzug war.
gruß
michael