Hallo,
was ist denn in der Beitragsgrenz von 3.375 EUR/Mon, mit dem man zu privaten Krankenkassen wechslen darf, enthalten?
Arbeitgeberanteil VWL (werden ja mitversteuert), 13 Monatsgehalt, Urlaubsgeld usw oder der reine Brutto-Lohn/Mon ohne die Zulagen?
Alex
Hallo Alex,
es zählen all die Anteile am Gehalt, die Du regelmäßig erhältst, nicht aber einmalig oder unregelmäßige Vergütungen, die Du z.B. für Überstunden oder besondere Leistung bekommst.
Beispiel: Wenn Weihnachtsgeld auf Basis eines Tarifvertrages als ständiges Recht des Arbeitnehmers ausgezahlt wird, wird es als sich dauernd wiederholende Zuwendung berücksichtigt; zahlt der Arbeitgeber dasselbe Weihnachtsgeld (ggf. auch über Jahre) immer ausschließlich unter dem Vorbehalt eines wirtschaftlichen Erfolges seines Unternehmens im jeweils zurückliegenden Jahr, also eben nicht auf Grund eines permanenten Anspruch des Arbeitnehmers, bleibt der entsprechende Betrag unberücksichtigt.
Es grüßt
Ulrich