Krankenversicherung bezahlen bei 400€ Kraft?

Hallo,

ich möchte mich selbstständig machen und eine 400€ Kraft (15 Stunden die Woche) einstellen. Ich habe darin keine Erfahrung und Kenntnisse, da ich noch nie Angestellte hatte.

Ich habe heute das Vorstellungsgespräch geführt und die Bewerberin, die ich nehmen möchte, gefragt, wie das mit der Krankenversicherung ist. Sie meinte, dass sie vorher, in der alten Firma, mit gleicher Tätigkeit, über die Knappschaft versichert war.

Meine Frage:
Muss ich sie versichern und wenn ja, was ist eine „Knappschaft“?
Eigentlich bin ich davon ausgegangen, dass ich sie nicht versichern muss, damit ich keine weiteren Ausgaben habe.

Brauche dringend eine Antwort darauf!

Liebe Grüße
Monique

alten Firma, mit gleicher Tätigkeit, über die Knappschaft
versichert war.

Die Knappschaft erhält zwar pauschale Sozialversicherungsbeiträge, aber der geringfügig Beschäftigte erwibt dadurch keine Ansprüche. D.h. im Klartext, Deine Mitarbeiterin muß anderweitig versichert sein, evt. familienversichert über den Ehemann.

Muss ich sie versichern und wenn ja, was ist eine
„Knappschaft“?

Versichern mußt Du sie nicht, aber anmelden und pauschale Beiträge abführen.

Eigentlich bin ich davon ausgegangen, dass ich sie nicht
versichern muss, damit ich keine weiteren Ausgaben habe.

Zusätzlich zum Lohn für die Arbeitkraft zahlst Du noch pauschale Sozialversicherungsbeiträge. Früher waren das mal 20 %, jetzt sind es, glaube ich (ungefähr) 30%.

Versichern mußt Du sie nicht, aber anmelden und pauschale
Beiträge abführen.

Hallo

und danke für die schnelle Antwort!

Gibt es eine Möglichkeit, dass ich sie gar nicht versichern muss? Ich glaube, dann muss sie unter 400€ verdienen, oder? Habe mal gehört, dass bei allem unter 400€ keine Versicherungsabgaben für den Arbeitgeber fällig werden. Stimmt das?
Hoffentlich ist sie dann damit einverstanden…

LG
Monique

Salut Monique,

Habe mal gehört, dass bei allem unter 400€ keine
Versicherungsabgaben für den Arbeitgeber fällig werden. Stimmt
das?

Nein, das stimmt nicht. 30% pauschal für Sozialversicherung und pauschale Lohnsteuer; der Arbeitnehmer zahlt nichts, bloß freiwillig, falls er Rentenansprüche erwerben will. Damit er aus eigener Beitragsleistung krankenversichert ist, muss er über 400 € monatlich verdienen.

Sozialversicherungsfrei sind lediglich sogenannte kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse. Meistens aber bloß bis zur nächsten Sozialversicherungsprüfung, weil dafür eine ganze Reihe von Kriterien erfüllt sein müssen, an die die Arbeitgeber nicht so gerne denken.

Schöne Grüße

MM

Gibt es eine Möglichkeit, dass ich sie gar nicht versichern
muss? Ich glaube, dann muss sie unter 400€ verdienen, oder?

Nein, Lohnnebenkosten hast Du immer.

Habe mal gehört, dass bei allem unter 400€ keine
Versicherungsabgaben für den Arbeitgeber fällig werden. Stimmt
das?

Umgekehrt, bei geringfügigen Beschäftigungen zahlt nur der Arbeitgeber die pauschalen Abgaben.

Nein, das stimmt nicht. 30% pauschal für Sozialversicherung
und pauschale Lohnsteuer; der Arbeitnehmer zahlt nichts, bloß
freiwillig, falls er Rentenansprüche erwerben will. Damit er
aus eigener Beitragsleistung krankenversichert ist, muss er
über 400 € monatlich verdienen.

Hallo!

Soweit ich das noch weiß, bedeutet Sozialvers.: Krankenvers., Arbeitsl.vers., Pflegevers., Rentenvers. und… noch eine andere.
Ich dachte, ich muss höchstens nur den Krankenversicherungsanteil zahlen.

Ich möchte, dass sie 15 Stunden arbeitet, noch besser 20 Stunden. Wieviel Ausgaben hätte ich dann jeweils?

LG
Monique

Hallo Monique!

Ich möchte, dass sie 15 Stunden arbeitet, noch besser 20
Stunden. Wieviel Ausgaben hätte ich dann jeweils?

Schau einfach mal hier http://www.minijob-zentrale.de/

Gruß
Stefan

Schau einfach mal hier http://www.minijob-zentrale.de/

Hallo Stefan!

Danke für den Link. Da steht viel, was ich noch nachschlagen möchte, aber irgendwie weiß ich trotzdem nicht, wie ich das jetzt rechnen muss. Kannst du mir das vielleicht ausrechnen? :smile:
Ich bin da echt nicht so firm drin. Hätt ja schon längst den Steuerberater gefragt, aber der ist noch nicht ausgesucht…

LG
Monique

Servus,

Ich möchte, dass sie 15 Stunden arbeitet, noch besser 20
Stunden. Wieviel Ausgaben hätte ich dann jeweils?

400 € monatlich für 15 h/Woche: Pauschale für Sozialversicherung und Lohnsteuer = 30 %, also 120 €. Dazu kommen noch vernachlässigbare Beträge für Berufsgenossenschaft (= gesetzliche Unfallversicherung) und für die Umlagen für Lohnfortzahlung und Mutterschaftsaufwendungen. Knapp 125 € alles in allem kommen da oben drauf, ausgezahlt wird „Brutto für Netto“.

Bei 20 h/Woche geht es bei gleichem Stundenlohn um 400/15 * 20 = 534 €. Arbeitgeberanteile sind: Rentenversicherung 9,75%, Arbeitslosenversicherung 3,25 %, Pflegeversicherung 0,85%, Krankenversicherung abhängig von der Kasse knapp 7%. Insgesamt also knapp 21%, macht 112 €, dazu Berufsgenossenschaft und die Umlagen, wird zwischen 115 und 120 € landen. Ausgezahlt wird aber das Brutto minus die Arbeitnehmeranteile zu den genannten Versicherungen. Die sind in der „Gleitzone“ zwischen 400 und 800 € etwas geringer als die Arbeitgeberanteile, bei 534 € werden alle zusammen rund 16% ausmachen. Lohnsteuer hängt von der Lohnsteuerklasse ab. Bei LSt-Klasse I kein Lohnsteuereinbehalt. Auszahlung also ca. 534 € * 0,84 = 448 €. Damit haben wir einen Unterschied zwischen „Totalbrutto“ und Auszahlung von rund 205 € - also eine Belastung, die geringfügig höher ist als beim „Minijob“.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin!

Danke für die verständlichen Rechenbeispiele!

Es gibt auch die Möglichkeit, dass sich diese 400€ Kraft familienversichert. Sie ist unter 23 Jahre alt und, da sie eine geringfügige Beschäftigung ausüben will, bis zur Vollendung des 23. Lebensjahrs über ihre Eltern familienversichert (bis 25 Jahre, bei schulischer Ausbildung).
Ich habe jetzt veranlasst, dass ihre Krankenkasse ihren Eltern einen Antrag auf Familienversicherung zuschickt.

Müsste ich in dem Fall dann keine Sozialversicherungsabgaben mehr zahlen bzw. wären dann für mich nur die 400€ Lohnkosten fällig?

Ich würde mich freuen, wenn du mir diese Frage beantworten könntest!

Lieben Gruß
Monique

Servus Monique,

Müsste ich in dem Fall dann keine Sozialversicherungsabgaben
mehr zahlen bzw. wären dann für mich nur die 400€ Lohnkosten
fällig?

Nein - die Familienversicherung führt beim „Minijobber“ bloß dazu, dass er überhaupt krankenversichert ist. Die pauschalen 30% für Sozialversicherung, Krankenversicherung und Lohnsteuer, die der Arbeitgeber bezahlt, führen nicht zu einem eigenständigen Versicherungsverhältnis.

Schöne Grüße

MM