vielleicht könnt Ihr mir einen Rat geben, ich wäre sehr dankbar.
Jemand war seit Juni 2009 krankgeschrieben, war zur Reha-Kur wurde dort arbeitsunfähig entlassen. Dann
sollte der jenige von der Krankenkasse aus in eine Tagesklinik.Dieser war vom 12.4.2010 bis zum 23.4.2010 in der
Tagesklinik. Dort wurde ihm im Abschlussgespräch ein Brief an seine Hausärztin mitgegeben, über
deren Inhalt er keine Ahnung hatte.
Derjenige war von der Hausärztin bis zum 29.4.2010 krank geschrieben und hatte dann für diesen Tag einen
Termin, um sich wieder vorzustellen.
Als er am 29-4-2010 bei der Hausärztin vorstellig wurde und sie den Brief der Tagesklinik öffnete,
sagte sie, daß er arbeitsfähig entlassen wurde und sie ihn nur bis zum 23.4.2010 krank schreiben
kann, da dies von Fachärzten käme und sie keine Handhabe dagegeben hätte.
Da er keine Ahnung über den Inhalt dieses Briefes hatte und auch im Abschlußgespräch
diesbezüglich nichts mitgeteilt wurde, wußte er ja nichts von der Arbeitsfähigkeit. Die
Krankenkasse zahlt ihm aber nur bis zum 23.4.2010 Krankengeld. Ihm fehlt jetzt für eine Woche Geld,
genauergesagt für 6 Tage.
Er hat sich gleich an die arbeitsagentur gewendet. Die zahlt aber erst ab den 29.4.2010, als er sich dort gemeldet hat.
Er hat auch einen Widerspruch bei der Krankenkasse eingereicht, aber
diese lehnt mit der Bergründung ab, nach Rücksprache mit dem Arzt, der das Abschlußgespräch geführt hat - dieser sagt: er habe das mit der Arbeitsfähigkeit mitgeteilt - also steht Aussage gegen Aussage.
Was kann er tun - hat jemand einen Rat.