Krankenversicherung der Familie

Hallo,

ich bin privat versichert und werde demnächst heiraten und Nachwuchs kommt bald auch.
Meine zukünftige Ehefrau muß sich entweder eigenständig gesetzlich oder privat versichern. Auch für mein Kind muß ich eine private oder gesetzliche Versicherung abschließen. Bei meinem Kind weiß ich, daß ich die Hälfte der Krankenversicherung für mein Kind vom Arbeitgeber erstatten lassen kann (bis zu Höchstsätzen natürlich). Dazu 2 Fragen:

  1. Gilt das mit der 50%-Erstattung der Beiträge für das Kind auch, wenn mein Kind nicht privat, sondern eigenständig gesetzlich versichert ist? Schenkst sich von den Beiträgen eigentlich nicht viel.

  2. Wie ist das mit der Ehefrau? Sie ist Studentin bzw. dann im Erziehungsurlaub. Können auch Ihre Beiträge (da nicht selbst beschäftigt) bei meinem Arbeitgeber eingereicht werden?

Viele Grüße
Thorsten

Hallo Thorsten

dein Kind würde ich mit in deinen Vertrag bei der privaten KV aufnehmen, es kann zwar nicht beitragsfrei mitversichert werden, ABER die Krankheitskostenversicherung für Kinder ist sehr günstig und du hast eine optimale Versorgung für dein Kind. Mit Beginn der Ausbildung wird dein Kleiner/deine Kleine eh versicherungspflichtig und muss zurück in die gesetzliche Krankenkasse…außerdem zahlst du für dein Kind keine Beiträge zur privaten Pflegeversicherung und ein Krankentagegeld braucht es auch nicht…somit bleibt nur die Krankheitskostenvollversicherung.

Was den Zuschuss durch den Arbeitgeber betrifft, so muss dieser 50% der monatlichen Beiträge (bis zum Höchstsatz der Beiträge in der gesetzlichen Krakenkasse) zahlen, unabhänig davon, wo dein Kind versichert ist.

Gruß
Micha

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