Guten Tag,
mich würde mal interessieren ob ein Mann eine Frau abesetzen kann die nicht verheiratet ist und kein Kind haben.
Leider bekommt sie kein Arbeitslosengeld und Hartz 4 kann sie auch nicht beantragen weil der Mann über dem Einkommenssatz bin,also müßte sie freiwillig Krankenversichert sein.
Kann man diese Belastung Steuerlich geltern machen bzw. kann man noch mehr von der Steuer abesetzen?(z.B.Verpflegungskosten usw.)
Vielen Dank im vorraus
Torsten
Guten Tag,
mich würde mal interessieren ob ein Mann eine Frau abesetzen
kann
ein Mann kann generell keine Frau absetzen (auch wenn manche eine aussergew Belastung sind, ich weiss…), er kann höchstens einzelne durch die Frau verursachten Kosten absetzen.
die nicht verheiratet ist
Ob und mit wem die Frau verheiratet ist, ist schon entscheidend…
Leider bekommt sie kein Arbeitslosengeld und Hartz 4 kann sie
auch nicht beantragen weil der Mann über dem Einkommenssatz
bin,
Uuuuups…
also müßte sie freiwillig Krankenversichert sein.
Kann man diese Belastung Steuerlich geltern machen bzw. kann
man noch mehr von der Steuer abesetzen?(z.B.Verpflegungskosten
usw.)
Nachdem ihr keine öffentlichen Mittel aufgrund der Einkünfte des Mannes gewährt werden kann der Mann den Unterhalt iHv 7680 € pa als aussergewöhnliche Belastung geltend machen, sofern die Frau kein eigenes Vermögen über 15500 € hat.
Vielen Dank im vorraus
Torsten