Hallo liebe Experten,
für die Vorversicherungszeiten der Krankenversicherung der Rentner nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V, zählen da eigentlich auch die Zeiten, in denen man im Ausland, insbesondere in Kanada gesetzlich versichert war?
Prüft man ggf. einfach, ob die Krankenversicherung im Ausland als gesetzliche Krankenversicherung anzuerkennen ist, oder bedarf es da eines zwischenstaatlichen Abkommens, welches die Frage regelt?
Gruß
vom Pauli
Hallo,
letzteres (Sozialversicherungsabkommen) trifft zu.
Gruss
Czauderna
für die Vorversicherungszeiten der Krankenversicherung der
Rentner nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V, zählen da eigentlich
auch die Zeiten, in denen man im Ausland, insbesondere in
Kanada gesetzlich versichert war?
Prüft man ggf. einfach, ob die Krankenversicherung im Ausland
als gesetzliche Krankenversicherung anzuerkennen ist, oder
bedarf es da eines zwischenstaatlichen Abkommens, welches die
Frage regelt?
Hallo Pauli,
Eines ist sicher:
Im Rahmen der EWG-Verordnung zählt die Zeit der „gesetzlichen“ Versicherung im Ausland als Vorversicherungszeit (übrigens auch für die Pflegeversicherung).
Für die anderen Fälle empfehle ich folgende Experten:
http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/dvka_home.html
Andi