Guten Morgen,
Was ist ausschlaggebend dafür, ob man als Rentner
pflichtversichert oder nicht versicherungspflichtig ist?
ich bin mal faul und zitiere:
_Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist eine Pflichtversicherung. Wer die Voraussetzungen für den Bezug einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt, diese Rente beantragt und eine bestimmte Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllt hat, ist hier pflichtversichert.
Die Vorversicherungszeit ist erfüllt, wenn der Versicherte grundsätzlich seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung (Rahmenfrist) mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert gewesen ist._
_Die KVdR ist ausgeschlossen, solange der Rentner oder der Rentenantragsteller noch krankenversicherungspflichtig beschäftigt oder hauptberuflich selbstständig erwerbstätig ist. Hier wird die KVdR bis zur Aufgabe der Erwerbstätigkeit hinausgeschoben.
Ist der Rentner oder Rentenantragsteller aufgrund eines anderen Sachverhalts krankenversicherungsfrei (z. B. als Beamter, Ruhegehaltsempfänger oder aufgrund einer Beschäftigung mit einem Entgelt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze) kann die KVdR nicht wirksam werden._
Und was bedeutet dieser Unterschied für den Zuschuss der
Rentenversicherungen (Gesetzliche und VBL)?
Was für einen Zuschuss? Zum KV-Beitrag?!
Greetz
S_E