Krankenversicherung der Rentner

mich würde interessieren, was neben der Rente als Grundlage für die Beitragsermittlung bei Rentnern dient. Ich habe mal gehört, daß seit kurzem auch Zinserträge und Renten aus privaten Rentenversicherung herangezogen werden.
Weiß da jemand näheres bzw. wo kann man das genau nachlesen, habe schon im Internet recherchiert, aber nichts gefunden.

Danke.
Christian

Aber sicher doch…
Gemäß § 237 SGB V werden bei versicherungsdpflichtigen Rentner der Beitragsbemessung zu grunde gelegt:

  1. der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung,
  2. der Zahlbetrag der der Rente vergleichbaren Einnahmen und
  3. das Arbeitseinkommen

Bei freiwillig versicherten Rentner Rentner sind hingegen alle Einnahmen die zur Bestreitung des Lebensunterhalrtes dienen zur Beitragsberechnung heranzuziehen, u.a. auch Zinseinkünfte, Kapitalerträge, Mieteinnahmen usw.

nachzulesen hier

http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/gesetze…

Gru0 Jörg

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Christian,
das war mal so. Bei den freiwillig versicherten.
doch wir hatten inzwischen ein Bundestagswahl.
Vorgeschichte: früher mussten die FV (nicht die Pflichtversicherten!) alles angeben, was sie einnahmen. Das Bundessozialgericht (ich glaube so heisst das ding) hat dann bestimmt, dass diese Ungleichheit abgeschafft wird. Gedacht war, dass alle alles angeben müssen und daraus sich der Beitrag erreichnet.
dann kam die letzte Wahl. Hätte die SPD/Grünen im Sinne des BSG gehandelt, hätten sie gar nicht erst zur Wahl anzutreten brauchen. Die hjätten sie mit Glanz und Gloria verloren. Also machten sie es, wie es das BSG nicht meinte. Sie erließen es den FV: die müssen jetzt auch nur noch Staatknete und Betriebsrenten angeben. Die kosten für die Kassen explodierten. Doch zugleich meinte unsere Gesundheitsministerin: alle kassen müssen billiger werden. Also so eine Art Quadratur des Kreises.
Doch inzwischen weiß man, dass das wiedrer anders gemacht werden muss. Und diesesmal im Sinne des BSG. also alle müssen alles angerben. Wann das allerdings eingeführt wird, steht in den Sternen. Jede Partei scheut das Thema wie der Teufel das Weihwasser.

also: z.Zt. ist es nicht so, ok?

grüße
Raimund

Hallo Jörg,
m.W. ist das nicht mehr so (siehe oben)

Es wird nur noch die staatliche Rente und die Betriebsrente zu Grunde gelegt.

Grüße
Raimund

Hallo Jörg,

Grüß Dich,

m.W. ist das nicht mehr so (siehe oben)

Die angegebene Gesetzesquelle ist Stand 2004, also nach dem neusten Stand.

Es wird nur noch die staatliche Rente und die Betriebsrente zu
Grunde gelegt.

Es hat sich nur die Höhe der Beiträge die aus den jeweiligen Einkommensarten berechnet werden geändert. Freiwillig versicherte Rentner müssen noch immer alles angeben.

Grüße
Raimund

zurück
Jörg

Hallo…

also zurück :smile:

Es war so, wurde im Jahr 2000 aufgrund es zitierten BSG - Urteils abgeschafft (man dürfe die freiwilligen Rentner nicht denen nachziehen, die nicht freiwillig sind, Stichwort: knapp über und knapp unter BBG).
Das wurde dann aber zum 1.1.2004 wieder zurückgedreht.
Nunmehr müssen alle Einkommen angegeben werden. Zur staatlichen Rente gibt es 50% Zuschuss. Alle anderen Einnahmen müssen alleinig beglichen werden.

Gruß
Marco

Dazu ein Artikel:

Auf Neurentner kommen höhere Belastungen zu: bei der Auszahlung einer vom
ehemaligen Arbeitgeber abgeschlossenen Direktversicherung oder Pensionskasse
wird künftig der volle Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig.
Das gilt für alle, die ab 1. Januar 2004 in Rente gehen. Bisher wurde auf
Einmalzahlungen aus betrieblicher Vorsorge nur der halbe Beitragssatz
verlangt. Die Neuregelung betrifft alle einmaligen Kapitalzahlungen aus
Direktversicherungen, Pensionskassen und berufsständischen
Versorgungswerken. Bei Auszahlung in Form einer monatlichen Rente wurde
schon bisher der volle Beitrag fällig. Das sei ungerecht und deshalb
geändert worden, so Klaus Vater vom Bundessozialministerium. Der wahre Grund
ist aber wohl eher die anhaltende Ebbe in den Sozialkassen.
Lebensversicherer müssen künftig Kapitalauszahlungen an gesetzlich
Versicherte automatisch an die Krankenkasse melden. Die kassiert die darauf
entfallenden vollen Kranken- und Pflegversicherungsbeiträge aber nicht auf
einen Schlag, sondern streckt den Kapitalbetrag rechnerisch über zehn Jahre,
also 120 Monate. Ein Versicherter, der zu Rentenbeginn 120.000 Euro von
seiner als Direktversicherung geführten Lebensversicherung bekommt, zahlt
bei einem Beitragssatz von 14,9 Prozent dafür dann zehn Jahre lang monatlich
166 Euro an Kranken- und Pflegekasse. Bisher wurde nur die Hälfte fällig.
Betroffen sind allein bei der Direktversicherung etwa sechs Millionen
Arbeitnehmer. Verschont von der Beitragspflicht sind nur privat
Krankenversicherte.
Quell: Moneytimes

Grüße
Raimund

Hallo Marco,
also Einkünfte aus Kapitalerträgen, Vermietung oder Verpachtung
müssen von Rentnern in der KVdR nicht angegeben werden und demzufolge
sind diese Einkünfte auch nicht beitragspflichtig.

Gruss

Günter

Hallo Raimund,

der Hintergrund hierzu ist: Die guten Herren gingen alle davon aus, dass die Rente arbeitgeberfinanziert ist…
Das ist dann klar, dass die bisher nicht gezahlte Steuer gezahlt werden muss… und zum Thema Sozialbeiträge: Man wird nur einmal von den Menschen Sozialbeiträge kassieren können… entweder vorher oder nachher…

Von daher werden sie wohl auch hier rumschustern müssen.

Gruß
Marco

hallo Günter,
provokante Frage: warum eigentlich nicht?
Ob mein Lebensunterhaslt nur aus nichtselbständiger Arbeit kommt, oder wo auch immer her: es ist Einkommen.
Fairerweise müsste dann alles zu grunde gelegt werden.
Oder sagt Ihr zu dem Selbstständigen: welches Deiner 20 verschiedenen Einkommen sollen wir denn nehmen?
Grüße
Raimund

Hallo Raimund,
bestimmt wird es mal so kommen das auch die pflichtversicherten
Rentner alles angeben muessen, aber dann muss das für alle
pflichtversicherten Mitglieder der GKV gelten - wer soll das
den durchsetzen ohne das er stehenden Fusses in die Opposition
wandert ???
Vielmehr glaube ich, nachdem nun die Versorgungsbezüge voll
vom Bezieher mit Breitrag blegt werden müssen, dass in Kürze
die Rentenversicherungsträger ihren Anteil nicht mehr zahlen
wollen und die Rentner dann alles zahlen müssen - ebenfalls
ein Horror, aber eine realistischer.

Gruss

Günter