Krankenversicherung durch Ehepartner mit Hartz 4

Hallo,

ich bin Student, 26 Jahre alt und derzeit via Elterngeld gesetzlich krankenversichert. Meine Frau + Baby ist über mich mitversichert.

Demnächst läuft aber das Elterngeld aus.

Kann ich meine Frau, welche Hartz-4 bezieht, bei der Krankenkasse als Hauptversicherte anmelden und mich dann bei Ihr mitversichern lassen? Ich selber bekomme kein Hartz-4 (da ich Student bin). Einen Job habe ich auch nicht.

Hallo verehrter User,
Fragen zur Krankenversicherung gehören nicht zu meinem Info-Pool. Derartige Spezialfragen sollten Sie mit Ihrer Krankenkasse klären - es sei denn, bei wer-weiss-was.de findet sich ein *echter* Krankenversicherungs-Experte, was ich allerdings nicht glaube…
Beste Grüße USKO

Guten Tag,
der Bezug von Harz IV begründet keine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse.
Daher versichern Sie sich als Student(Pflichtversicherung falls Studium bei Uni oder FH)zu einem Monatsbeiitrag von ca. 67€ und versichern Ihre Ehefrau und Ihr Kind kostenlos mit.
Gruß
Harald Wesely

Hallo zurück,

ja, das müsste gehen, wenn du selbst kein bzw. nur geringes Einkommen hast (kann ja ggf. auch etwas anderes sein als aus einem Job).

Stell am besten bei der Krankenkasse einen Antrag auf Familienversicherung, der alle relavanten Fragen beinhaltet und lass diesen dort prüfen.

Gruß
Traveller

Hallo,

ich bin Student, 26 Jahre alt und derzeit via Elterngeld
gesetzlich krankenversichert. Meine Frau + Baby ist über mich
mitversichert.

Demnächst läuft aber das Elterngeld aus.

Kann ich meine Frau, welche Hartz-4 bezieht, bei der
Krankenkasse als Hauptversicherte anmelden und mich dann bei
Ihr mitversichern lassen? Ich selber bekomme kein Hartz-4 (da
ich Student bin). Einen Job habe ich auch nicht.

Wieso hat meine Frau als Hartz-4 Empfängerin keinen Anspruch auf eine gesetzliche Krankenversicherung? Eigentlich hat Sie da doch einen Anspruch, oder? So steht es immer auf den Unterlagen vom Jobcenter.

Guten Tag,
sorry…zu schnell gelsen-ich bin von Sozialgeld ausgegeangen.
Als Harz-IV-Empfängerin ist sie pflichtversichert und da Sie selbst kein Einkommen haben können Sie kostenlos im Rahmen der Familienversicherung versichert werden.

Gruß
Harald Wesely

Wieso hat meine Frau als Hartz-4 Empfängerin keinen Anspruch
auf eine gesetzliche Krankenversicherung? Eigentlich hat Sie
da doch einen Anspruch, oder? So steht es immer auf den
Unterlagen vom Jobcenter.

Hallo,

ich habe da zwar keine Ahnung von, weil mich das nicht betrifft, aber da ihr verheiratet seid, sollte das kein Problem sein. Rufe doch einfach mal bei der Krankenkasse deiner Frau an und frage nach. Das mit Hartz IV würde ich gar nicht erwähnen - hat ja damit auch nix zu tun.

LG

Martin

Hallo yknu,

danke für die Anfrage, doch hier bin ich als Versicherungsmakler für die private Krankenversicherung und Berufsunfähigkeitsabsicherung nicht der richtige Ansprechpartner.

Fragen zur gesetzlichen studentischen Krankenversicherung und/oder Familienversicherung richtest Du, am besten schriftlich, an Deine Krankenkasse. Ggf. kann auch das Sozialamt Dir hier die entsprechenden Auskünfte erteilen.

Ich empfehle Dir, die Antwort schriftlich und rechtverbindlich anzufordern.

Beste Grüße

Lars Ulrich Harms

Hallo,

tut mir leid, damit bin ich überfragt. Mein Bauchgefühl sagt mir aber, dass es nicht geht. Die Familienversicherung über die ARGE greift nur für die Kinder.

Am besten mal mit der Krankenkasse reden und denen sagen, dass Sie kein Einkommen haben.

Viel Erfolg.

sorry, aber da kann ich dir nicht helfen. tut mir leid.
gruß caro

JA!!!

Der Bezug von Hartz 4 begründet für deine Frau eine Versicherung und die Eheschließung erlaubt dir dich kostenfrei mit zu versichern.

gruss

Genau wie sie es beschreiben ist es. Soll heißen: Ja, sie können sich über ihre Frau als Hauptversicherte kostenfrei Familienversichern lassen.

Viele Grüße
Christoph

Hallo yknu,

Hartz 4 Bezieher werden vom JobCenter bzw. der ARGE bei der letzten Krankenkasse angemeldet. Also das JobCenter informieren, dass das Elterngeld ausläuft und eine Anmeldung deiner Frau bei der Krankenkasse veranlasst werden muss.
Hier am besten beim JobCenter einen vorläufigen Bewilligungsbescheid ausstellen lassen und mit diesem dann zur Krankenkasse gehen.
Sobald vom JobCenter die Anmeldung zur Kasse gemacht wurde, kannst Du Dich bei deiner Frau kostenfrei familienmitversichern.
Dazu einfach bei der Krankenkasse einen Familienfragebogen unterschreiben und abgeben.
Zu beachten ist noch, dass Du keine Einkünfte über 365 € haben darfst.

Viele Grüsse
sigi-der-schwabe

Hallo,

zunächst frage ich mich, wieso du deine Fragen nicht an deine oder die Krankenkasse deiner Frau richtest, wofür die Kasse ja letzendlich auch da ist.
Das ist der einfachste und sicherste Weg. Ausserdem musst du eh mit der Krankenkasse in Verbindung treten, um ihr den Sachverhalt mitzuteilen.

Aber nun gut:

Deine Frau ist als ALG-II-Empfängerin pflichtversichert. Das Kind ist bei ihr familienversichert. Du kannst als Ehemann ohne Einkommen bei deiner Frau in die Familienversicherung, diese ist vorrangig vor der studentischen KV.

Mfg

Nein, da Sie eben kein HartzIV Empfänger sind. BAFög muss ja beantragt werden wenn Sie studieren und schließt HartzIV aus. Somit ist eine eigene VErsicherung nötig. Es sei denn, Sie melden sich ebenfalls arbeitssuchend und verzichten auf´s Studieren

Gruß Gwenhyfar

Krankenkasse meldet heute das alles geklappt hat. Gut, dann kann der Thread hier geschlossen werden, bzw. read-only für andere Leute die es interessiert…

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Sorry, kenne mich besser bei der Privaten als bei der Gesetzlichen Krankenversicherung aus. Bitte jemanden anderes anschreiben.