Hallo,
eine Antwort lässt sich da leider nicht auf den Punkt bringen. Dafür sind noch einige Frage bzw. Voraussetzungen zu klären. Das leichteste ist, sich bei seiner Krankenkasse zu erkundigen. Da es sich bei Krankenkassen um Körperschaften des öffentlichen Rechts handelt, ist nicht zu befürchten, dass man falsch beraten wird und dort nur Geschäfte gemacht werden.
Nur mal so ein paar Anhaltspunkte:
Zunächst die Frage, wovon lebt denn derjenige um den es geht? Man braucht ja Einnahmen zum Lebensunterhalt. Notfalls vom Sozialamt.
Oder etwa nur das Pflegegeld? Grundsätzlich sind die Einnahmen zum Lebensunterhalt auch die Grundlage für die Krankenversicherung. Das Pflegegeld gilt eigentlich nicht als Einnahme zum Lebensunterhalt, da es keine Entlohnung von Arbeit sondern eine Aufwandentschädigung darstellt.
Die kostenlose Mitversicherung ist für die Kinder und Ehegatten ohne Einnahmen gedacht. Kinder dürfen nur während der Schul- und Berufsausbildung familienversichert werden. Bei Stellenlosigkeit nach der Schulausbildung bis zum 23. Lebensjahr.
Wie ist Derjenige denn zur Zeit versichert? Kann diese Krankenversicherung nicht fortgesetzt werden? Vielleicht auch auf freiwilliger Basis. Das zahlt ggf. auch das Sozialamt.
Das einfachste und sinnvollste ist also, zur eigenen Krankenkasse zu gehen und sich beraten lassen.
MfG
triceratops1970