Krankenversicherung eines Pflegers von einer Privatperson

Hallo,
ich hab da eine wichtige Frage:

Ein Mensch (A) gibt seine Arbeit (war nie im Gesundheitsbereich tätig) auf, weil dessen Vater pflegebedürftig wird (Pflegestufe 2) und 24 Stunden Pflege braucht.

A kriegt kein Geld vom Amt, da A dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung steht, daduch ist A auch nicht krankenversichert.

Wie kann A eine Krankenversicherung bekommen?

Kann A über dessen Vater mitversichert werden? Oder übers Sozialamt?
Und muss sich A tatsächlich selbst versichern?

Die Krankenversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung. Fragen Sie beim Amt einmal an, ob Sie ein Anrecht auf Sozialleistungen haben, ansonsten müssten Sie die Kosten selbst tragen (Mindestbeitrag in der GKV).

Hallo,
eine freiwillige Weiterversicherung ist dann möglich. Kostet ca. 150 € im Monat. Oder man bezieht Hartz IV und wird über das Arbeitsamt versichert. Eine Familienversicherung ist nicht möglich. (Es sei denn man ist unter 23 Jahre).

Hallo,

um das alles umfassend zu klären, müssten etliche Fragen beantwortet werden.

Einfacher: Fragen Sie doch bitte einfach bei Ihrer Krankenkasse nach, die beraten Sie garantiert, ansonsten sind Sie bei der falschen Kasse und sollten wechseln.

Grüße,
Andreas

Hallo missjinjin,

wenn jemand nicht berufmäßig eine andere Person mit festgestellter Pflegestufe pflegt, hat er Anspruch auf Pflichtversicherung in der Rentenversicherung. Die zuständige Pflegekasse fürhrt für ihn auch Beiträge wie für einen Beschäftigten an die Rentenkasse ab.
Leider betrifft die Absicherung aber nicht die Kranken- und Pflegeversicherung.
Eine Familienversicherung bei dem zu pflegenden Vater wäre nur bis zum 23. Lebensjahr möglich (ist wohl schon überschritten?)
Falls A verheiratet und seine Frau gesetzlich versichert ist, besteht bei ihrer Kasse ein Anspruch auf Familienversicherung.
Andernfalls muss A sich selbst versichern.
Wenn A vor der Berufsaufgabe gesetzlich versichert war, endete die Pflichtversicherung und A kann - bzw. muss - sich weiterhin freiwillig versichern.
Die Beiträge werden entsprechend dem Einkommen erhoben, wobei es eine gesetzlich festgelegtes Mindesteinkommen gibt, dementsprechend der Beitrag etwas über 150 € monatlich beträgt - auch wenn man gar kein Einkommen hat (Pflegegeld zählt nicht als Einkommen).
Bei Bedürftigkeit werden die Beiträge vom Jobcenter bzw. Sozialamt getragen.
Falls er nur wenig Rente hat, sollte der Vater zusätzlich Grundsicherung beantragen.

Auch hallo,

A hat bis zum 25. Lebensjahr, ggf. zzgl. Wehr- oder Ersatzzeiten einen Anspruch auf Familienversicherung (kostenlose Mitversicherung in der Krankenkasse von Vater bzw. Mutter). Danach ist freiw. Versicherung in der GKV möglich, der Monatsbeitrag beträgt rund 150 €.

Wer einen Familienangehörigen pflegt, ist zudem in der gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherung beitragsfrei versichert.

Viele Grüße
oscar.

Ja, „A“ braucht eine eigene Krankenversicherung. Am einfachsten bei dem Versicherer welcher zuletzt Versicherungsschutz geboten hat.

Da offensichtlich kein laufendes Einkommen vorhanden ist, bleibt m.E. nur der Weg zum Sozialamt.

Hallo,

eine Antwort lässt sich da leider nicht auf den Punkt bringen. Dafür sind noch einige Frage bzw. Voraussetzungen zu klären. Das leichteste ist, sich bei seiner Krankenkasse zu erkundigen. Da es sich bei Krankenkassen um Körperschaften des öffentlichen Rechts handelt, ist nicht zu befürchten, dass man falsch beraten wird und dort nur Geschäfte gemacht werden.

Nur mal so ein paar Anhaltspunkte:

Zunächst die Frage, wovon lebt denn derjenige um den es geht? Man braucht ja Einnahmen zum Lebensunterhalt. Notfalls vom Sozialamt.

Oder etwa nur das Pflegegeld? Grundsätzlich sind die Einnahmen zum Lebensunterhalt auch die Grundlage für die Krankenversicherung. Das Pflegegeld gilt eigentlich nicht als Einnahme zum Lebensunterhalt, da es keine Entlohnung von Arbeit sondern eine Aufwandentschädigung darstellt.

Die kostenlose Mitversicherung ist für die Kinder und Ehegatten ohne Einnahmen gedacht. Kinder dürfen nur während der Schul- und Berufsausbildung familienversichert werden. Bei Stellenlosigkeit nach der Schulausbildung bis zum 23. Lebensjahr.

Wie ist Derjenige denn zur Zeit versichert? Kann diese Krankenversicherung nicht fortgesetzt werden? Vielleicht auch auf freiwilliger Basis. Das zahlt ggf. auch das Sozialamt.

Das einfachste und sinnvollste ist also, zur eigenen Krankenkasse zu gehen und sich beraten lassen.

MfG
triceratops1970

Hallo,

er muss dort freiwillig weiterversichert sein, wo er bisher war. In der gesetzlichen Kasse kostet das 155 EUR freiwilligen Mindestbeitrag. Die müssen selbst bzw. aus dem Pflegegeld des zu Pflegenden aufgebracht werden.

Während die Rentenversicherung zu Lasten der Pflegeversicherung fortgesetzt wird, gibt es für die KV keine solche Regelung.

Viel Glück

Barmer

Hallo,
A kann sich über B kostenfrei mitversichern, wenn noch nicht das 23.Lebensjahr vollendet ist.
Ansonsten kann A eine Weiterversicherung
bei seiner bisherigen Krankenkasse beantragen.
(Kosten ca. 150 Eur. mtl.).
Außerdem lohnt sich ein Anrufe bei der Pflegekasse (=Krankenkasse) von B.
Im Rahmen der Pflegeversicherung gibt es noch positive Besonderheiten bei Pflege eines Angehörigen.
VG Olaf

Hallo,

warum gibt der Mensch seine Arbeit überhaupt auf ?

Leistungen für pflegende Angehörige:

Bei Inanspruchnahme einer bis zu sechs monatigen Pflegezeit (Arbeitsfreistellung des Arbeitgebers) übernimmt die Pflegepflichtversicherung die Beiträge zur Arbeitslosenvers. sowie Zuschüsse zu deren Kranken und Pflegeversicherung.

Ob dieser Mensch überhaupt in der Lage ist dem Vater der rund um die Uhr Pflege benötigt zu helfen, könnte man in diesen 6 Monaten feststellen.

Wenn ja, besteht immer noch die Möglichkeit die Arbeit aufzugeben.

Eine Krankenversicherung muss weitergeführt bzw. abgeschlossen werden, da wir in Deutschland dafür eine Versicherspflicht haben.

Wie der weitere Versicherungsschutz möglich ist, dafür bedarf es noch einigen Antworten.

Wie war der Mensch bisher versichert ?
Gesetzlich oder privat ?
Ist er verheiratet ? wenn ja, wie ist die Ehefrau versichert ?
Welche Einkünfte hat er ?

Gruß Merger