Hallo Experten ,
ich habe folgendes Problem :
mein Sohn ( durch mich privat krankenversichert), 4 Jahre leidet unter multipler Dyslalie - Sprachstörung . Der Kinderarzt hat logopädische Sitzungen verordnet .
In unserer Stadt gibt es keinen Logopäden ,aber eine Dipl. Sprachtherapeutin mit Kassenzulassung - Behandlungsschwerpunkt Kinder mit Sprachstörungen.
Zuerst habe ich die 1. Verordnung eingereicht mit de Bitte um Bestätigung der Kostenübernahme für die Behandlung bei dieser dipl.Sprachtherapeutin. alles o.k.- Zusage - Erstatung erfolgte .
Nun hat der Kinderarzt 10 weitere Behandlungen verordnet und ich habe der Ordnung halber wieder die Verordnung eingereicht mit der Bitte um Bestätigung der Kostenübernahme für die weitere Behandlung bei dieser Sprachtherapeutin.
Nun sagt plötzlich die DKV das die erste Behandlung nur irrtümlich bei der Sprachtherapeutin übernommen und erstattet wurde -( "…dieses Versehen bitten wir zu entschuldigen ,von einer Rückzahlung des ausgezahlten Betrages sehen wir ab. " )
Jetzt stellt sich mir die Frage wieso will mich die DKV schikanieren und zwingen zu einem Logopäden ( im Schreiben heisst es " Arzt oder Logopäde ) zu gehen statt zu einem Dipl. Sprachtherapeuten der die gleiche logopädische Leistung /Behandlung zu den gleichen Kosten erbringt . - der Kostensatz ist absolut identisch !
Die Versicherung interessiert in letzter Konsequenz doch nur die anfallenden Kosten .
Logopäde - mediz. Heilberuf - 3 Jahre Lehre
Dipl.Sprachtherapeut/in - Universitätsausbildung - ca. 6 Jahre Studium
Zumal mein Sohn bereits 16 Sitzungen bei dieser Sprachtherapeutin ( Dipl. Sprachtherapeutin mit Kassenzulassung - Behandlungsschwerpunkt Kinder ) hatte und sich dann erst an einen neuen Logopäden/Logopädin gewöhnen müsste - was für den Behandlungserfolg zumindest nicht unbedingt förderlich sein dürfte.
kann mir jemand erklären wie dieser Unterschied zustande kommt bzw. hat jemand ähnliche Erfahrungen speziell mit der DKV gemacht .??
Gruß
HC