Krankenversicherung - Erstattung

Hallo Experten ,

ich habe folgendes Problem :

mein Sohn ( durch mich privat krankenversichert), 4 Jahre leidet unter multipler Dyslalie - Sprachstörung . Der Kinderarzt hat logopädische Sitzungen verordnet .
In unserer Stadt gibt es keinen Logopäden ,aber eine Dipl. Sprachtherapeutin mit Kassenzulassung - Behandlungsschwerpunkt Kinder mit Sprachstörungen.

Zuerst habe ich die 1. Verordnung eingereicht mit de Bitte um Bestätigung der Kostenübernahme für die Behandlung bei dieser dipl.Sprachtherapeutin. alles o.k.- Zusage - Erstatung erfolgte .

Nun hat der Kinderarzt 10 weitere Behandlungen verordnet und ich habe der Ordnung halber wieder die Verordnung eingereicht mit der Bitte um Bestätigung der Kostenübernahme für die weitere Behandlung bei dieser Sprachtherapeutin.

Nun sagt plötzlich die DKV das die erste Behandlung nur irrtümlich bei der Sprachtherapeutin übernommen und erstattet wurde -( "…dieses Versehen bitten wir zu entschuldigen ,von einer Rückzahlung des ausgezahlten Betrages sehen wir ab. " )

Jetzt stellt sich mir die Frage wieso will mich die DKV schikanieren und zwingen zu einem Logopäden ( im Schreiben heisst es " Arzt oder Logopäde ) zu gehen statt zu einem Dipl. Sprachtherapeuten der die gleiche logopädische Leistung /Behandlung zu den gleichen Kosten erbringt . - der Kostensatz ist absolut identisch !

Die Versicherung interessiert in letzter Konsequenz doch nur die anfallenden Kosten .

Logopäde - mediz. Heilberuf - 3 Jahre Lehre
Dipl.Sprachtherapeut/in - Universitätsausbildung - ca. 6 Jahre Studium

Zumal mein Sohn bereits 16 Sitzungen bei dieser Sprachtherapeutin ( Dipl. Sprachtherapeutin mit Kassenzulassung - Behandlungsschwerpunkt Kinder ) hatte und sich dann erst an einen neuen Logopäden/Logopädin gewöhnen müsste - was für den Behandlungserfolg zumindest nicht unbedingt förderlich sein dürfte.

kann mir jemand erklären wie dieser Unterschied zustande kommt bzw. hat jemand ähnliche Erfahrungen speziell mit der DKV gemacht .??

Gruß

HC

hallo Heiner,
ich müsste erst mal nachsehen, aber so viel ich mich erinnern kann ist bei der DKV keine Sprachtherapeutin versichert. also von der Warte aus hat die DKV recht.
Doch das hilft Dir natürlich nicht.
Hier gibts nur den Kulanzweg. Und der geht fast ausschließlich über Köln.
Ich könnte es mal versuchen, für Dich tätig zu werden. Wie gesagt versuchen. Dazu sollte ich aber Deine VS-Nummer haben und Deine Anschrift. also wenn du willst, dann kann ich es mal als Vermittler probieren.Dann sende mir doch mit E-Mail die Daten.
grüße
Raimund

Hallo Raimund ,

vielen Dank für das Angebot aber ich habe meinen V-Makler schon " in den Zug nach Köln gesetzt" - bildlich gesprochen .

Es geht mir ja auch nur um die Differenzierung bei gleichen Kosten und gleicher Behandlung - ist es doch eigentlich egal ob die identische Behandlung durch einen Sprachtherapeuten oder Logopäden erfolgt - in anderen Fällen kann man ja auch entweder zum Arzt oder Heilpraktiker gehen - solange die gleichen Kostensätze gelten.

Versichert ist doch die Leistung nicht unbedingt der Ausführende ( sicher bei gleicher Qualifikation !!! )

Gruß

HC

hallo Heiner,
… müsste man meinen! Die DKV ist da in letzter Zeit etwas pingelig.
Grüße
Raimund

Hallo Heiner,

das Problem ist hierbei halt einfach: §4 MB/KK der besagt, dass nur approbierte Ärzte oder Zahnärzte die Leistungen erbringen dürfen. In Ausnahmefällen (falls die Tarifbedingungen nix anderes bestimmen) auch Therapeuten (unter Aufsicht eines Arztes) oder Heilpraktiker.

Ist manchmal nicht unbedingt verständlich, aber leider so.

Hilft dir jetzt auch nicht weiter, aber es hilft nur der Weg über die von Raimund beschriebene Methode.

Gruß
Marco