bis Anfang des Jahres habe ich studiert und war über meinen Vater (Beamter) privat Krankenversichert.
Nun fange ich am Montag meinen ersten „richtigen“ (also kein Ferienjob o.ä.) Job an und muss mich gesetzlich versichern. Leider habe ich mich etwas spät um die ganze Sache gekümmert.
Ab wann muss ich mich selber gesetzlich versichern?
Gibt es eventuell eine Frist, die es mir erlaubt, bis zum Ende des Monats in der Familienversicherung zu bleiben oder muss ich zwingend am Montag die Versicherung wechseln, bzw. bis dahin gewechselt haben?
hallo Tino,
Du darfst bis Ende des Monats in der privaten bleiben (Günter wird es uns noch genauer erklären)… so Du unter der BBG verdienst. Bist Du darüber, darfst Du Dir die Hände reiben: Du darfst dann in der Privaten bleiben.
Verdienst Du aber darunter, weißt aber, dass Du in der nächsten Zeit wieder freiwillig versichert bist, so empfehle ich Dir, eine anwartschaftsversicherung zu machen. Dann kannst Du ohne Nachteile in Deinen alten Vertrag wieder rein.
Bis dahin: suche Dir eine preiswerte GKV aus: http://www.softfair.de/gol/akt10/resources/golfs0001…
Grüße
Raimund
Hallo,
du hast noch garnichts versäumt - sage deinem Arbeitgeber am Montag
bei welcher Krankenkasse (gesetzliche) du versichert sein willst
und der wird dich dort anmelden. Die Kasse wird sich dann mit dir
in Verbindung setzen und schon ist die Sache geritzt - so einfach ist das.