Krankenversicherung erstmalig mit über 60?

Hallo zusammen,

nehmen wir mal an eine Frau war zeitlebens zum Teil nur Hausfrau - in verschiedenen Partnerschaften (nicht verheiratet), und/oder hat sie freiberuflich gearbeitet. Eine Krankenversicherung (weder privat, noch gesetzlich) bestünde nicht, sie war auch nie krank.

Nun ist sie schon gut über 60 und lebt alleine und immer noch von gelegentlichen freiberuflichen Aufträgen.

Wie sieht hier die gesetzliche Lage aus, wenn die Frau jetzt einen 400 E Job annehmen würde, hätte sie dann den gesetzlich vorgeschriebenen Krankenversicherungsschutz?
Oder darf man unter diesen Bedienungen eine solche Person nicht beschäftigen?

Wie sieht es aus, wenn sie, wider erwarten einen festen Job bekäme? Wäre sie dann gesetzlich kranken versichert?

Über Google habe ich nichts konkretes finden können, wer-weiß-was?

Danke schon mal und Gruß,
Maja

Hallo,
sehr, sehr unwahrscheinlich das ein Mensch in Deutschland von Geburt
an nie krankenversichert war und das seit nun 60 Jahren !!!.
Aber auch für diesen Fall gibt es eine Lösung die spätestens
am 01.01.2009 wasserdicht sein wird. Dann nämlich muss sich die gute
Dame versichern (ich gehe mal von PKV aus und dort im Basis-Tarif,
aber das erfolgt unter Vorbehalt).
Bis dahin hat Sie keine Chance, außer PKV, dann aber nur zu deren
Bedingungen.
Gruß
Czauderna

Hallo Günter,

danke schön erstmal.

Gesetz dem Fall ich möchte die Dame auf 400 E Basis einstellen, bin ich dann von den gesetzlichen Vorgaben 11% für die KV (so viel ist es, glaub ich?) zu bezahlen entbunden und bezahle nur die Abgaben für die RV und Steuer?

Gruß und danke nochmal,
Maja

Hallo,
sehr, sehr unwahrscheinlich das ein Mensch in Deutschland von
Geburt
an nie krankenversichert war und das seit nun 60 Jahren !!!.

Es ist ja ein fiktiver Fall :smile:

Hallo,
nein, das ist leider nicht der Fall.
Gruß
Czauderna

Hallo,
nein, das ist leider nicht der Fall.
Gruß
Czauderna

Hallo,

hm, DAS verstehe ich jetzt nicht, die fiktive Frau kann NICHT kranken versichert werden, man muss aber dennoch die KV Beiträge bezahlen?!

Ist dem wirklich so, oder ist so ein Arbeitsverhältnis einfach verboten?

neugierigen Gruß,
Maja

Günther …Huhu
Hallo, die 400 Eu-Jobs haben eine Sonderregelung, dh. man zahlt als AG eben Pauschale Abgaben, egal ob der AN Gesetzlich oder Privat oder gar nicht versichert ist, da diese Jobs urspürnglich als Nebenjob zu einem schon bestehenden Arbeitsverhältnis gedacht waren.
In diesem Fall wäre es evtl sinnvoller die Dame als mit 401 Euro zu entlohnen und dann die regulären Abgaben zu zahlen, doch die AN wäre dann sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Sie ist dann Krankenversichert was in ihrem Alter doch zu empfehlen ist.
Und der AG hat die Sicherheit, dass der AN zum Arzt gehen kann wenn ihm was fehlt, und so nicht die Bazillen in den Betrieb schleppt, mit den netten Worten „Ach das geht schon…“

Oder Günther? bitte Bestätigen…da die Dame schon Rentenalter hat bin ich nicht 100% sicher.
Gruß Susanne

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
nein, das stimmt leider nicht - denn nach dem 55. Lebensjahr ist die
Krankenversicherungspflicht (auch als Arbeitnehmer) ausgeschlossen.
Wäre die Damen in Ihrem Leben zuletzt Mitglied/Mitversichert in einer GKV-Kasse gewesen (egal wann das war, wenn vielleicht auch nur kurz
und als sie noch ganz, ganz jung war), dann müsste sich sich ab dem
01.04.2007 eben bei dieser Krankenkasse versichern aufgrund der
gesetzlichen Richtlinien. Da sie das aber lt. Beschreibung nicht war,
tritt für sie diese spezielle Pflicht zur Krankenversicherung erst ab dem
01.01.2009 endgültig ein - vorher muss und wird sie keiner nehmen.
Eine verzwickte Lage, deshalb müsste man hier tatsächlich nochmal
intensiv nachforschen, da muss sich doch im Laufe von 60 Jahren mal
eine Krankenkasse finden lassen.
Gruß
Czauderna