Krankenversicherung - EU Burger - Ausländerbehörde

Hallo,
ich wollte fragen ob es eine Pflicht für EU Burger der jetzt in Deutschland wohnt in Deutschland auch Krankenversicherung zu haben? Ich arbeite legal in Deutschland (Krankenversicherung habe ich bei TK), aber meine Freundin studiert ein Deutschkurs (auf Volkshochschule), die erste drei Monate musste sie nicht angemeldet sein. Aber jetzt ist diesen Zeit schon fast vorbei und sie sollte sich anmelden. Die Krankenversicherung hat sie in Tschechien (und die ist in EU gültig). Jetzt haben wir wegen dem Anmeldung auf Einwohnermeldeamt und Ausländerbehörde gefragt, und ihrer Betreuer aus Ausländerbehörde will auch Krankenversicherung in Deutschland, und das verstehe ich nicht. Muss man es haben? Vielen Dank für jede Antwort.

Hallo,
genau wie bei Arbeitnehmer entsteht auch bei Studenten, die bei einer deutschen Uni immatrikuliert sind eine Versicherungspflicht in der Krankenversicherung. Nur wer vorübergehend, z.B. bei einem Auslandssemester noch einen Versicherungsschutz in einem anderen Land nachweisen kann, ist davon erst mal befreit.
Trotz sollte man sich der Gefahr bewusst sein. Trägt denn die ausländische Krankenkasse auch eventuell anfallende Kosten in Deutschland? Da ist es sinnvoller die studentische Krankenversicherung in Deutschland zu nutzen. Die ist auch die preiswerteste Krankenversicherung, die man in Deutschland bekommen kann.
Gruß
Karsten

Vielen Dank für schnelle Antwort, na ja aber mit der Volkshochschule kann man es wahrscheinlich nicht als Uni begreifen, es dauert nur 3 Monate. Man könnte es sogar so begreifen, dass sie in Deutschland nur lebt (ohne Arbeit und Schule). Ich weiss, dass ich nachweisen muss, dass wir aus meinem Lohn leben können. Aber mit dem Versicherung finde ich es bisschen verrückt.

Hallo, Jendix,

ja, sowie man einen Wohnsitz in Deutschland hat, ist man auch verpflichtet, einen Krankenversicherung in Deutschland zu haben. Das ist in meinen Augen unvermeidlich. Einzig wenn ein Auslandsabkommen mit einer deutschen gesetzlichen Kasse besteht, in Deutschland die Behandlungskosten für die tschechische Krankenversicherung zu übernehmen, sehe ich eine Chance, damit durchzukommen. Sie müssen also definitiv etwas unternehmen. Auch die Pflegepflichtversicherung muß genommen werden. Ich hoffe, das hilft Ihnen.

Michael Rischer, Mehrfachagent
Mail [email protected]

Hallo Jendix,

also du hast vollkommen recht, sie muß sich nicht in deutschland versichern. Ganz im Gegenteil sie kann sich nicht mal in deutschland versichern, da sie bereits in der Tschechei versichert ist.

Studiert sie an einer deutschen Uni? Dann brauch sie eine Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse. da sie eine Versicherung hat kann sie einfach eine gsetzliche Krankenkasse von der sie betreut wird.

Das bedeutet sie geht mit Ihrer Ehic-Karte aus der Tschechei (das ist der Nachweis das sie versichert ist) zu einer deutschen Krankenkasse und sagt das sie bitte über diese Krankenkasse betreut werden möchte, ist aber eigentlich nur nötig wenn sie eine studentin ist.
Ansonsten sollte sie bei der Ausländerbehöre mal ihre ehic-karte vorzeigen, vielleicht hilft es. Ansonsten möge sich der schlau behördenmensch einfachmal bei einer deutschen krankenkasse schlau machen oder bei der dvka. Ich finde leider die rechts Quelle gerade nicht. Aber das läuft üner das EU-Erweiterungsgesetz.

Dann viel Erfolg und alles gut hier für Euch beide.

Hallo,

leider weiss ich hier nicht weiter.

Grüße
neil0815

Hallo Jendrix,
wenn Deine Freundin Tschechin und in der Tschechei KV-versichert ist, muss sie nicht in D versichert werden. Vorrausetzung: sie kann es nachweisen dass sie versichert ist.
Wenn der Aufenthalt hier in D auf Dauer ausgelegt ist, dann muss sie in D versichert werden. Frage doch einfach mal bei der TK ob sie in Deine Familienversicherung mit aufgenommen werden kann (eheähnliche Lebensgemeinschaft). Allerdings darf sie dann auch keine versicherungspflichtige Arbeitsstelle haben.
Grüße
Hupftiegel

Tschechien gehört zur EU, hier gilt ein Sozialversicherungsabkommen. Wenn deine Freundin in Tschechien Versichert ist und eine EU-Krankenversicherungskarte hat -die sieht auf der Rückseite genauso aus, wie die Ihrige von der TKK- dann soll Sie damit zur TKK gehen. Ausführliche Informationen finden Sie hier: http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/UrlaubDeutschl…

ja, seit der Refordm vom 01.04. 2007 ist es gesetzlich vorgeschrieben dass jeder mit Sitz in D auch hier krankenvollversichert sein muss, entweder privat oder gesetzlich.

Ich wuerde mal annehmen dass die tschechische Versicherung auch nicht vorsieht dass man seinen Wohnsitz langfristig im Ausdland nimmt. Aber wie auch immer, ja, sie muss.

Hallo Unbekannt,

wende Dich an Spezialisten für Sozialversicherung!
pe sturm

Hallo,
Ja es gibt die Pflicht zur Krankenversicherung.
Wenn aber in der heimat eine KV existiert, dann kann bei Nachweis darauf verzichtet werden.
Andererseits ist es ja im Interesse des Bewohners, krankenversichert zu sein falls etwas passiert.

Hallo!

Ja, jeder der einen ständigen Wohnsitz in Deutschland unterhält muss sich versichern.

Viele Grüße

Vielen Dank,
hier geht es mehr um den Nebenwohnsitz. Und morgen gehen wir zu der TK, ich hoffe dass es klappt.

So wie so werde ich mich morgen Abend melden.
Jendix.

Guten Tag,
grundsätzlich gilt Krankenversicherungspflicht bei Wohnsitznahme in Deutschland.
Am Besten einmal bei der AOK vor Ort nachfragen.
Danke.
Gruß

Harald Wesely

Wenn Sie in Deutschland angemeldet ist und Ihren Hauptwohnsitz muss Sie auch eine Krankenversicherung haben. Inwieweit Ihre jetzige Krankenversicherung ausreichend ist sollten Sie bei der TK erfragen.
Gruß

Wir waren zuerst bei TK, dort hat uns eine Beamtin gesagt, dass es eigentlich kein Problem ist (aber sie war sich nicht so sicher, sie musste auch ein Anruf an der Zentralle.) Und zum Ende hat sie gesagt, dass für die Asländerbehörde nur EHIC Card reichen sollte. Aber beim Amt haben ganz anderen Ansicht, man muss Bestätigung fürs Amt (von TK) haben, wo steht dass die Behandlung bestimmten Ansprüchen entspricht. Bei zweitem Besuch der TK hat uns noch die Beamtig mitgeteilt, dass für Bestätigung von TK sie noch ein Formular E109 braucht. Und jetzt warten wir nur auf dem Formular von der tschechische Krankenkasse. Ich hoffe dass danach schon alles erledigt wird. Und Entschuldigung für meine Sprache, ich noch viel üben. :wink:

Lieber Jendix,

Deine Frage ist sehr interessant und ich habe mir lange Gedanken gemacht. Da ich in der Branche der privaten Krankenversicherungen tätig bin, kann ich nicht genau sagen, wie es mit der GKV-Pflicht für EU-Ausländer aussieht. Umgekehrt allerdings ist es so: wenn ein Deutscher ins Ausland geht, ist er nicht über die deutsche GKV versichert und muß sich selbst versichern. Eine Ausnahme gilt für Urlaubsreisen in Länder, mit denen ein Sozial-Abkommen geschlossen wurde und die unsere GKV-Karte akzeptieren (worauf man sich in der Praxis aber nicht verlassen sollte. ich habe noch nie jemanden getroffen, der auf Karte im Ausland behandelt wurde, da werden immer Privat-Rechnungen geschrieben). Also wird es für eine Tschechin in Deutschland nicht anders aussehen: sie muß sich versichern. Allerdings gibt es sehr günstige Private Versicherungen für Sprachschüler ab ca. 20 EUR im Monat. Das Geld sollte sie doch übrig haben. Dann braucht sie nicht in die GKV, wo der Mindestbeitrag deutlich höher ist. Hier noch ein Link, der auch einige Informationen gibt: http://www.justlanded.com/deutsch/Deutschland/Landes…
Viele Grüße

Hallo, vielen Dank, ich habe schon meine Antwort hoch gestellt (vielleicht ist es verständlich):

Wir waren zuerst bei TK, dort hat uns eine Beamtin gesagt, dass es eigentlich kein Problem ist (aber sie war sich nicht so sicher, sie musste auch ein Anruf an der Zentralle.) Und zum Ende hat sie gesagt, dass für die Asländerbehörde nur EHIC Card reichen sollte. Aber beim Amt haben ganz anderen Ansicht, man muss Bestätigung fürs Amt (von TK) haben, wo steht dass die Behandlung bestimmten Ansprüchen entspricht. Bei zweitem Besuch der TK hat uns noch die Beamtig mitgeteilt, dass für die Schriftlichebestätigung von TK sie noch ein Formular E109 braucht. Und jetzt warten wir nur auf den Formular von der tschechische Krankenkasse. Ich hoffe dass danach schon alles erledigt wird. Und Entschuldigung für meine Sprache, ich muss noch viel üben. :wink:

Zunächst noch eine Klarstellung: Bei der TK bzw. Techniker Krankenkasse arbeiten keine Beamten. Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sind keine Behörden, also gibts dort nur „normale“ Angestellte wie bei einer Bank. Das nur vorweg als Info.

Das mit der Ehic ist eine Alternative, die auch in Frage kommt. Damit werden die Kosten, die in Deutschland beim Arzt anfallen mit der ausländischen Krankenkasse abgerechnet. Mit dem E-Formular weist man in Deutschland nach, dass man im Ausland eine Krankenversicherung hat. Soweit ich weiß, ist diese Möglichkeit jedoch zeitlich sehr begrent. Auf Dauer wird das nicht funktionieren. Sie braucht auf jeden Fall eine eigene Krankenversicherung. Entweder heiratest Du sie, dann kann sie kostenlos bei dir mitversichert werden oder sie geht arbeiten und wird auf dieser Basis krankenversichert.

Gruß
Karsten

Hallo Jendix, ledier Ja, das Gestzt besagt, das jeder in Deutschland Krankenversichert sein muß ohne wenn und aber, kannst dich mal hier melden , haeb auch gute erfahrungen gemacht www.yildiz-allianz.de