Hallo Massi,
es ist laut Gesetz vorgeschrieben, dass eine kostenlose Familienversicherung für Partner nur für Eheleute zugänglich ist. D.h. nur verheiratete Partner können sich familienversichern. „Homosexuelle eingetragene Lebensgemeinschaften“ gelten als Ehe, deshalb dürfen sie die Familienversicherung auch nutzen. Da heißt es nur nicht Ehe, es ist aber doch das selbe.
Sie müssen sich dennoch krankenversichern. Es gibt seit 01.04.07 in Deutschland das Gesetz, dass sich jeder krankenversichern MUSS. D.h. Sie sind verpflichtet eine „freiwillige Versicherung“ bei ihrer letzten krankenkasse abzuschließen und müssen dafür mind. ca. 140 EUR mtl. zahlen. Am besten Sie gehen mit dem Beitragsbescheid, den Sie von der Krankenkasse erhalten, zum Arbeitsamt und evtl. werden sie dadruch ja „bedürftig“ und erhalten doch ALG II. Sobald sie von dort Leistungen beziehen, wird Ihre Krankenversicherung übernommen.
Ich bin selber auch der Meinung, dass das nicht ganz fair ist, aber leider können wir die Umstände nicht ändern.
Wenn sie sich bei der Krankenkasse nicht melden, kann es sein, dass die Mitarbeiter sie sozusagen „zwangsversichern“ müssen und dafür fallen noch höhere Beiträge monatlich an, die eingeklagt werden könnten.
Ich wünsche Ihnen alles Gute.