Mein Problem ist, das ich nicht in die Familienkrankenversicherung meiner Lebenspartnerin hinein komme, weil wir nicht verheiratet sind. Ich soll die Krankenversicherung selber aus der eigenen Tasche zahlen. Wir kommen gerade so über die runden. Von was sollen wir das zahlen.
Homosexuelle eingetragene Lebensgemeinschaften können zusammen in die Familienversicherung. Warum unverheiratete Lebensgemeinschaften mit Kind nicht???
Hallo,
sie haben leider keine andere Möglichkeit als zu heiraten oder die Versicherung selbst zu bezahlen.
Des Weiteren finde ich es frech und dreist, ein lockeres zusammenleben mit einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zu vergleichen. Der Vergleich hinkt so dermaßen, dass ich eigentlich gar nicht mehr weiter schreiben will. Aber nunja,…
Diese Partnerschaft ist in vielen Dingen der Heirat angeglichen aber eben nicht in allen so das die Lebenspartnerschaften weiterhin benachteiligt sind und vermutlich auch bleiben werden. http://www.internetratgeber-recht.de/Familienrecht/G…
Warum heiraten sie nicht einfach? Das ist dasselbe versprechen wie bei einer eingetragen Lebenspartnerschaft.
Eingetragen Lebenspartnerschaft = Ehe und nur die Ehe steht unter dem besonderen Schutz des Gesetzes, eine lockere Beziehung eben nicht!
So, ich höre jetzt auf zu Antworten sonst explodiere ich gleich. Ich empfehle noch den Duden zu Rate zu ziehen unter T wie Toleranz und V wie Vergleich. Man kann nun mal keine Äpfel mit Birnen vergleichen.
Voraussetzung für eine kostenfreie Familienversicherung ist, dass man verheiratet ist. Eine Ehe ist in Deutschland auch für homosexuelle Paare möglich.
Ist man nicht verheiratet,dann gilt man im Krankenkassenrecht auch nicht als Familie.
Wie bist Du denn zur Zeit versichert ?
Entweder hast du einen Job über 400€ dann bist du durch diesen versichert. Ansonsten gilt :So hart es klingt. Es bleibt keine andere Wahl als sich freiwillig zu versichern. Dies ist mit einem mtl. Beitrag verbunden.
Hallo Massi74,
die gesetzliche Familienversicherung ist im SGB V unter § 10 geregelt. Ergänzend wurde durch das Gesetz über eingetragene Lebenspartnerschaften nur die beitragsfreie Mitversicherung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartner möglich ist. Da ihre Lebenspartnerschaft aus logischen Gründen nicht unter das GFesetz über eingetragene Lebenspartnerschaften fällt, ist somit eine beitragsfreie Familienversicherung ausgeschlossen. Daran gibt es m. E. auch nichts zu rütteln !!! Ich vermute, dass man mit dieser Regelung den Missbrauch ausschließen will. Denn wer will oder kann schon überprüfen, ob die nicht eingetragene Lebenspartnerschaft besteht oder evtl. nur vorgegeben wird.
VG
Ayro
Natürlich habe ich das Recht dieses zu vergleichen, denn ich lebe in eine Eheähnlichen Partnerschaft schon viele viele Jahre lang mit meinen leiblichen Kindern. Gott sei dank mit allen Pflichten aber ohne Rechte. Nix lockere Beziehung. Fühle mich von Ihnen beleidigt und diskriminiert, nur weil wir nicht Heiraten wollen. Wir haben was heiraten angeht ein anderes Gedankengut.
Nur ein Trauschein soll mir mehr Rechte geben.
Auf so eine Frechheit wollte ich eigentlich nicht antworten. Aber sie sgten es: Ich könnte bei solchen Aussagen Explodieren.
dass Recht zu vergleichen hat ihnen auch keiner Abgesprochen und eine ehe ähnliche Gemeinschaft hat nun mal nichts mit einer Ehe oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zu tun. Tja und wenn man eine Beziehung ohne Trauschein führt, dann muss man eben mit den Konsequenzen leben lernen aber darf dann nicht andere Minderheiten für sein Leid verantwortlich machen. Und genau dies haben sie getan. Was können denn die Homosexuellen dafür, wenn sie keine Lust zum heiraten haben. Ergo, ihr versuchter Vergleich hinkt nach wie vor und diskriminiert haben sie mit ihrer Frage eine Minderheit, die es nicht verdient hat.
Da kann Ihnen keiner helfen, wenn Sie nicht heiraten wollen. § 10 SGB V sieht eindeutig vor, dass nur der Ehegatte die Familienversicherung in Anspruch nehmen kann. Eingetragene Lebenspartnerschaften sind ähnlich einer Ehe im Gegensatz zu einem eheähnlichen Verhältnis.
Hallo zurück,
ich fürchte, da wirst du wohl in den sauren Apfel beißen müssen und dich gegen eigenen Beitrag in der gesetzl. Krankenkasse versichern müssen.
§10 SGB V sagt leider ganz eindeutig, wie du ja auch schon erkannt hast, dass eben nur Ehemänner/Frauen und Homosexuelle eingetragene Lebensgemeinschaften in der Familienversicherung versichert werden können.
Falls du Angestellter bist, wäre Heirat eine Möglichkeit und solltest du selbständig sein, kannst du auch mal über ne private KV nachdenken, vielleicht is die ja günstiger…
Mfg
Knut 01
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es ist laut Gesetz vorgeschrieben, dass eine kostenlose Familienversicherung für Partner nur für Eheleute zugänglich ist. D.h. nur verheiratete Partner können sich familienversichern. „Homosexuelle eingetragene Lebensgemeinschaften“ gelten als Ehe, deshalb dürfen sie die Familienversicherung auch nutzen. Da heißt es nur nicht Ehe, es ist aber doch das selbe.
Sie müssen sich dennoch krankenversichern. Es gibt seit 01.04.07 in Deutschland das Gesetz, dass sich jeder krankenversichern MUSS. D.h. Sie sind verpflichtet eine „freiwillige Versicherung“ bei ihrer letzten krankenkasse abzuschließen und müssen dafür mind. ca. 140 EUR mtl. zahlen. Am besten Sie gehen mit dem Beitragsbescheid, den Sie von der Krankenkasse erhalten, zum Arbeitsamt und evtl. werden sie dadruch ja „bedürftig“ und erhalten doch ALG II. Sobald sie von dort Leistungen beziehen, wird Ihre Krankenversicherung übernommen.
Ich bin selber auch der Meinung, dass das nicht ganz fair ist, aber leider können wir die Umstände nicht ändern.
Wenn sie sich bei der Krankenkasse nicht melden, kann es sein, dass die Mitarbeiter sie sozusagen „zwangsversichern“ müssen und dafür fallen noch höhere Beiträge monatlich an, die eingeklagt werden könnten.
zu Herrn Schnell. Also frech finden Sie es „ein lockeres Zusammenleben mit einer eingetragenen Ehe“ zu vergleichen?
Haben Sie überhaupt eine Ahnung von was Sie da schreiben? Ich komme „in unserem lockeren Zusammenleben“ für mein leibliches Kind auf und für ein Kind aus erster Ehe, für das der Vater, obwhl er arbeitet, keinen Unterhalt zahlt. Dies alles obwohl ich als unverheirateter höher versteuert werde, obwohl meine Partnerin wegen meines Jobs keinerlei Unterstützung von irgendeinem Amt erhält. Weil für ein Jobcenter sind wir eben nicht mal „nur locker zusammenlebend“, sondern ICH muss für ALLE die mit mir „locker zusammenleben“ aufkommen.
Und überall kommen wir an Punkte, wo man im Bedarfsfall als Paar gilt, aber im Falle eines für einen günstigen Falles einzeln veranlagt wird.
Also ich empfinde Ihre bornierte und anmaßende Antwort als FRECH! Und ich glaube es geht tausenden „locker zusammenlebenden“ in Deutschland genauso.
Wein predigen( Lebensgemeinschaft) und Wasser ausschenken (Steuernachteile, keine Familienversicherung möglich)
das passt zu unserem Lande und solchen Menschen wie Ihnen!