Krankenversicherung Frankreich - Grenzgänger

Hallo an alle,

angenommen man lebt in Deutschland und arbeitet in Frankreich bei einem franz. Arbeitgeber mit frenzösischem Arbeitsvertrag.
Sämtliche Sozialabgaben gehen an Frankreich, die Lohnsteuer wird in Deutschland entrichtet (Grenzgänger).
Nach Recherche sowie Rücksprache mit den Krankenkassen in Deutschland sowie der Krankenkasse in Frankreich, erfährt man, dass es für Grendgänger Sonderregelungen gibt.

Man erhält von der französischen Krankenkassen ein Dokument „E106“, welches bestätigt, dass man dort über den franz. Arbeitgeber angemeldet und versichert ist. Diese Dokument E106, muss man in Deutschland einreichen und erhält dann eine Versichertenkarte einer deutschen Krankenkasse. Der Vorteil ist, man ist nicht gezwungen, zu einem französischen Arzt zu gehen, sondern kann weiterhin seinen Hausarzt im deutschen Wohnort aufsuchen.

Mir wurde erklärt, die deutsche Krankenkasse rechnet das irgendwie intern mit der französischen Krankenkasse ab …
Aber wie konnte man mir nicht erklären.

Bei den französischen Ärzten muss man alles erst einmal vorstrecken - spricht Vorauskasse - und bekommt es später wieder zurück erstatten (im besten Fall alles).
Ähnlich wie bei einer Privateversicherung.

Wie ist es mit dem E106 in dieser Kostellation als Grenzgänger?
Muss man hier auch alles im Voraus beim deutschen Arzt zahlen?

Kennst sich hier vielleicht ein Experte mit dem Thema genau aus?

Bitte keine Theorien aufstellen, davon habe ich genügend von allen Kollegen bekommen. Sämtliche Konstellationen wurden bereits in allen Farben ausgemalt.

Gerne hätte ich aber eine Auskunft von jemanden, der es wirklich weiss, und hoffe hier im Brett einen Solchen zu finden :wink:

Vielen lieben Dank!

LG Jasmin

Hallo,

im vorliegenden Sachverhalt erhält der Grenzgänger nach Vorlage des E 106 bei seiner deutschen Krankenkasse eine deutsche Krankenversichertenkarte. Diese Karte verwendet er beim Arzt etc. so, wie er es immer gewohnt war. Auch in puncto Zuzahlungen bleibt alles beim Alten. Vorkasse gibt es definitiv nicht.

Kurz zur Abrechnung: Durch das Formular E 106 besteht bei der deutschen Krankenkasse faktisch kein Versicherungsverhältnis. Die deutsche Krankenkasse wird deshalb „aushelfende Krankenkasse“ genannt, weil sie Leistungen im Auftrag der französischen Krankenkasse erbringt. Auf der Krankenversichertenkarte gibt es hierfür ein so genanntes Statusfeld, was in einem solchen Fall mit einer „7“ belegt ist. Somit kann die deutsche Krankenkasse die erbrachten Leistungen ermitteln und diese der französischen Krankenkasse in Rechnung stellen.

Zusätzliche Info: Sollte der Grenzgänger z. B. Urlaub in Italien machen wollen, benötigt er eine EHIC (früher Auslandskrankenschein; befindet sich heute meist auf der Rückseite der Krankenversichertenkarte). Diese EHIC erhält er jedoch nicht von der deutschen Krankenkasse, sondern wiederum nur von der französischen Krankenkasse.

Viele Grüße
Florian

vielen lieben dank!

Hallo,

mit der deutschen Versichertenkarte bewegt man sich in Deutschland genauso wie in deutscher Versicherter. Das heißt man erhält in der Regel (Ausnahmen z.B. Zahnersatz)keine Rechnungen, sondern es läuft alles als Sachleistung.

Gruss

Barmer