Hallo an alle,
angenommen man lebt in Deutschland und arbeitet in Frankreich bei einem franz. Arbeitgeber mit frenzösischem Arbeitsvertrag.
Sämtliche Sozialabgaben gehen an Frankreich, die Lohnsteuer wird in Deutschland entrichtet (Grenzgänger).
Nach Recherche sowie Rücksprache mit den Krankenkassen in Deutschland sowie der Krankenkasse in Frankreich, erfährt man, dass es für Grendgänger Sonderregelungen gibt.
Man erhält von der französischen Krankenkassen ein Dokument „E106“, welches bestätigt, dass man dort über den franz. Arbeitgeber angemeldet und versichert ist. Diese Dokument E106, muss man in Deutschland einreichen und erhält dann eine Versichertenkarte einer deutschen Krankenkasse. Der Vorteil ist, man ist nicht gezwungen, zu einem französischen Arzt zu gehen, sondern kann weiterhin seinen Hausarzt im deutschen Wohnort aufsuchen.
Mir wurde erklärt, die deutsche Krankenkasse rechnet das irgendwie intern mit der französischen Krankenkasse ab …
Aber wie konnte man mir nicht erklären.
Bei den französischen Ärzten muss man alles erst einmal vorstrecken - spricht Vorauskasse - und bekommt es später wieder zurück erstatten (im besten Fall alles).
Ähnlich wie bei einer Privateversicherung.
Wie ist es mit dem E106 in dieser Kostellation als Grenzgänger?
Muss man hier auch alles im Voraus beim deutschen Arzt zahlen?
Kennst sich hier vielleicht ein Experte mit dem Thema genau aus?
Bitte keine Theorien aufstellen, davon habe ich genügend von allen Kollegen bekommen. Sämtliche Konstellationen wurden bereits in allen Farben ausgemalt.
Gerne hätte ich aber eine Auskunft von jemanden, der es wirklich weiss, und hoffe hier im Brett einen Solchen zu finden
Vielen lieben Dank!
LG Jasmin