Krankenversicherung Frau Mini-Job und Mann Selbstä

Hallo an Alle,

Bin als Selbstständiger Privat versichert und meine Frau arbeitet als Tattoowiererin auf als Hauptberuf. Weitere Einkommen liegen nicht vor.

Als meine Frau in ihrem erlernten, nicht mehr ausführenden, Beruf Friseurin wegen der Kinder von Teilzeit in Mini-Job wechselte, flog sie aus ihrer Krankenversicherung.

Seither ist sie freiwillig in einer Hausfrauen-Versicherung versichert, über welche auch unsere gemeinsamen 2 Kinder versichert sind. Zur Beitragsberechnung muß ich quartalsmäßig o. halbjährlich unser gemeinsamen Einkommen angeben, woraus sich ein derzeitiger Beitrag ergibt, welcher uns derzeit wegen der Wirtschaftskrise, die uns in tiefrote Zahlen rutschen lies, schwer belastet.

Mir stellt sich die Frage, ob das richtig so ist, zumal vom Arbeitgeber her ja bereits eine Pauschale gezahlt werden muss und das Einkomen meiner Frau dadurch ja quasi um diesen Betrag geschmälert wird.

Gibt es eine Möglichkeit, dies zu umgehen? Danke für schnelle Antworten,

Gerhard

Eine Umgehungsmöglichkeit gibt es nur, wenn Ihre Frau den Job auf 400,01 € aufstocken würde. In dem Fall wird sie wieder versicherungspflichtig und die freiwilligen Beiträge entfallen.

Arbeitet Ihre Frau als selbstständige Tätowiererin oder ist das der Minijob, von dem Sie sprechen?

Arbeitet Ihre Frau als selbstständige Tätowiererin oder ist
das der Minijob, von dem Sie sprechen?

Tattoowiererin ist der Mini-Job.

Werde mal erneut meinen Steuerberater deswegen kontaktieren.

Danke für ihre schnelle Antwort.

Hallo Gerhard,
deine Anfrage kann man leider nicht pauschal beantworten. Hierzu wären weitere Informationen nötig.

Zu deiner Sichtweise, dass
„vom Arbeitgeber her ja bereits eine Pauschale gezahlt werden muss und das Einkomen meiner Frau dadurch ja quasi um diesen Betrag geschmälert wird“
muss man sagen, dies verhält sich anders.
Arbeitgeber müssen vom Lohn immer ihren Anteil zu den Sozialversicherungen leisten. Auch, pauschaliert, bei den Mini Jobs. Der Arbeitnehmer, in diesem Fall deine Frau, jedoch nicht (bei Mini Jobs). Somit wird ihr Einkommen auch nicht geschmälert.

Lass doch einmal prüfen, ob ihr nicht besser dabei wegkommt, wenn deine Frau ihre Steuerkarte abgibt und geringfügig mehr als 400,- Euro verdient. Beispielsweise 415,- Euro.
Hört sich zunächst Widersprüchlich an, aber es gibt manchmal persönliche Voraussetzungen, wo dies dazu führt, dass unterm Strich etwas mehr übrig bleibt.
Der Arbeitgeber deiner Frau würde auch Geld sparen.

Beste Grüße

Jorma

Hallo Jorma,
Danke für deine Antwort.

Zu:

Arbeitgeber müssen vom Lohn immer ihren Anteil zu den
Sozialversicherungen leisten. Auch, pauschaliert, bei den Mini
Jobs. Der Arbeitnehmer, in diesem Fall deine Frau, jedoch
nicht (bei Mini Jobs).

Dass der Arbeitgeber bei nicht-Mini-Jobs die hälfte der Sozialabgaben trägt ist bekannt. Also bei Normal-Job wird für Rentevs, Arbeitslosenvs, Krankenvs von beiden Seiten jeweils die Hälfte gezahlt. Bei Mini-Job als Nebenberuf der Renten und Arbeitslosenanteil nur vom Arbeitgeber, der Krankenvs im Haupt-Beruf jeweils die Hälfte vom Hauptarbeitgeber und -nehmer, Ergo der Arbeitnehmer hat unterm Strich die vollen 400€ des Mini-Job.

Jetzt hat aber meine Frau nur den Mini-Job als Hauptberuf. Da werden für Arbeit, Rente usw. die Abgaben doch nur vom Geber gezahlt, die KV von meiner Frau (oder wird da der Betrag von xxx,-- € nochmals vom Geber gezahlt).
Fakt ist, das von den 400 bei meiner Frau doch nur 53,5 % bleiben.

Lass doch einmal prüfen, ob ihr nicht besser dabei wegkommt,
wenn deine Frau ihre Steuerkarte abgibt und geringfügig mehr
als 400,- Euro verdient. Beispielsweise 415,- Euro.
Hört sich zunächst Widersprüchlich an, aber es gibt manchmal
persönliche Voraussetzungen, wo dies dazu führt, dass unterm
Strich etwas mehr übrig bleibt.
Der Arbeitgeber deiner Frau würde auch Geld sparen.

Dem werde ich mit mit Druck nachgehen, nicht dem Auftraggeber meiner Frau gegenüber, sondern meinem Steuerberater, den der bekommt ja schließlich Geld dafür.

Auf jeden Fall ein liebes Dankeschön für deine Antwort.

Grüße,
Gerhard