Krankenversicherung freiwillig

Hallo,

ich habe folgendes Problem.
Ich bin privat dei der Debeka versichert. Meine Frau und meine drei Kinder sind bei der AOK freiwillig pflichtversichert.
So weit so gut.
Meine Frau möchte aber jetzt eine neue Ausbildung machen wo sie ca. 800 Euro verdient.

Meine Frage: ist sie nun weiterhin bei der Aok versichert mit unseren drei Kindern oder ändert sich jetzt was?
Das Problem mein Sohn soll im September eine Spange bekommen ca. 3000 Euro die Aok hat grünes Licht gegeben, aber nur wenn meine Frau bei der Aok weiterhin versichert ist bis die komplette Behandlung abgeschlossen ist.

Vielen DAnk im Voraus

Mathi

Guten Tag.

Die Spange ist kein Problem, da das Einkommen für die Versicherung der Kinder vom Vorjahr berechnet wird.

Hallo,

Ist Ihre Frau nun freiwillig versichert oder pflichtversichert bei der AOK?

Wie dem auch sei, wenn es sich bei der Ausbildung Ihrer Frau um eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit handelt, dann ist sie pflichtversichert in der GKV.

Wenn Ihr regelmäßiges Bruttomonatseinkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt (2011: 4.125 EUR), können die Kinder kostenlos bei Ihrer Frau familienversichert sein. Liegt Ihr Einkommen darüber, können die Kinder beitragspflichtig in der GKV oder der PKV versichert werden.

Ihr Sohn sollte auf jeden Fall bei der AOK versichert bleiben, damit die Kostenübernahme für die Spange / Kieferorthopädie gewährleistet ist.

Hallo Mathi,

du bist sicherlich Beamter…stimmts?

Also, dein Fraum íst wenn Sie arbeiten geht und über 400 € im Monant verdient gkv pflichtig. Deine Kinder müssen sich gkv freiwillig ca. 130 € pro Kind versichern oder privat über Dich!!

Wie und in welcher Form die AOK die Spange bezahlt, ist Sache der AOK!

Grüße

Thorsten

Hallo, die AOK macht bei veränderter sozialversicherungsrechtlicher Situation eine sogen. Statusprüfung, in deren Ergebnis die 100% ige Aussage dazu zu erwarten wäre. Nach Ihrer Schilderung kann ich keine Änderung im eigentl. Sinne erkennen, weiß aber nicht alle relevanten Dinge.
Was mir eher ein Dorn im Auge wäre, ist dass die Kinder normalerweise über den Mehrverdiener zu versichern sind…
alles Gute. Ko.

Hallo,

ihre Frau wird mit beginn der Ausbildung pflichtversichert bei der Krankenkasse ihrer Wahl. Ihr Kinder müssen beim besserverdienenden Elternteil versichert werden. In Ihrem Fall also bei ihnen. Das Problem ist das es bei der Privaten Krankenversicherung keine Familienversicherung gibt. Sie müssen also für alle 3 Kinder einen eigenständigen Vertrag abschließen.

Wie das mit der Kostenübernahme für ihren Sohn aussieht kann ich ihnen leider nicht beantworten. Am besten wäre es hier mit einem Mitarbeiter ihrer Versicherung zu sprechen da das bei jeder Vers. anders gehandhabt wird.
Auf jeden Fall wäre es sinnvoll mit der Behandlung bis zum Wechsel der Vers. zu warten.

Hallo

Deine Frau ist dann pflichtversichert.
Ob die Kinder Beitragsfrei mitversichert sind hängt davon ab, ob Du Angestellter über der BBG bist oder selbständiger mit einem zu versteuernden Einkommen über der BBG - oder Beihilfeberechtigt.

sollte eine Familienversicherung nicht möglich sein bzw. keine PKV , dann müsste das Kind mit der KfO Behandlung als freiwilliges Mitglied in der AOK versichert bleiben, denn nur so wird dort die Behandlung weiter übernommen.

Ich kenne Deine Kv Situation nicht - deshalb diese pauschalen Infos.

Gruß
j türk
wwww.tuerk-versicherungen.de

Hallo,

wenn Ihre Frau eine neue Ausbildung macht, wird sie bei dem Gehalt versicherungspflichtig. Sie bleibt also in der AOK, aber jetzt als „normales“ Mitglied, nicht mehr freiwillig.
Für Ihre Kinder ändert sich nichts, die bleiben weiter freiwillige Mitglieder der AOK - oder sie werden Mitglieder einer privaten Krankenkasse.
Das wäre in der aktuellen Situation aber eher ungeschickt.

Mit freundlichen Grüßen

J. Schnitzler

hallo mathias,
erst ein mal zur richtigtellung. deine frau ist nicht freiwillig pflichtvfersicht, so etwas gibt es nicht.es gibt keine freiwillige pflichtversicherung. deine frau ist als freiwilliges mitglied in einer gestzlichen krankenkasse versichert.

nun zu deiner frage:
deine frau wird mit dem beginn der ausbildung versicherungspflichtig. es wird die freiwillige mitgliedschaft in der aok aufgehoben und umgewandelt und weitergeführt als ein versicherungspflichtiges mitgliedsverhältnis. vorteil für dich, der beitrag. er bemißt sich nach dem einkommen. (dies beginnt ab einem einkommen/einer ausbildungsvrgütung von über 401,-€ mtl. und damit einem super günstigem kv beitrag z.b.mtl. 17,50 bei er ikknord ((meine frau ist dort derzeit für diesen beitrag kv versichert bei einer ausbildungsvergütung von mtl. 405,00€,daher kenn ich genau die zahlen)), bei der aok wird er ein klein wenig darüber liegen, der sich mit steigendem einkommen/ausbildungsvergütung dann natürlich entsprechend erhöht).
und das mit deinem sohn ist schlicht weg eine erpressung der aok damit deine frau sich solange an die aok zu binden verpflichtet fühlt. ob ein wechsel dann doch mal während der behandlungszeit deines sohnes möglich sein sollte, sollte man zu dem zeitpunkt dann mal prüfen. meist übernehmen die anderen gesetzlichen kranklenkassen oder ersatzkrankenkassen den restanteil. denn den anteil bis zu einem wechsel hat die aok auf jedenfall immer zu tragen. also sollte mal ein wechsel der krankenkasse anstehen, gilt es nur zu prüfen, ob der restbetrag von einer neuen krankenkasse/ersatzkrankenkasse übernommen wird.
hoffe dir geholfen zu haben.

gruß

orovivo

Hallo.

alles kein Problem da Ihre Frau ja in der Ausb. auch ges. Vers. ist!

Ein Problem könnte es geben wenn die AOK merkt das Ihre Frau nicht diejenige ist die den höheren Verdienst hat! Denn die Kinder sind bei dem versichert der den höheren Verdienst nachweisen kann bzw. muss!!!

MfG Thomas Wolter
www.thomas-wolter.eu

hallo mathias,

sobald deine frau diese ausbildung beginnt und sozialversicherungspflichtig angestellt ist, ist sie automatisch gesetzlich pflichtversichert. sie kann aber die kk wählen. wenn ihr mit der aok zufrieden seit, kann sie ja dort belieben (nur anderer versicherungsstatus).

für eure kinder bestehen seperate verträge. diese ändern sich durch die ausbildung der mutter nicht. ob sie in eine familienversicherung mit der mutter dürfen, hängt vom „good will“ der aok ab.

versicherung fortführen, behandlung machen lassen, später über den wechsel zu einer privaten KK nachdenken. Hier aber unbedingt einen makler einschalten, der sich auskennt. der preis ist hier bestimmt nicht alles!

grüsse, maxxler71

Hallo,
Zu Krankenversicherungen kann ich Dir nicht sehr viel sagen. Frage doch bei der AOK nach. Meine Erfahrung ist, die Ausküpnfte bei der AOK sind richtig.
Im übrigen, bin ich list für Schadenversicherung

Hallo Mathi,

wenn sie eine Ausbildung für 800 € mtl. macht, geht sie von freiwilliger auf Pflichtmitgliedschaft.
Bei Verheirateten wird überlichweise geprüft, welcher beider Ehepartner mehr verdient, dort sind nämlich die Kinder mitzuversichern.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Krankenversicherung freiwillig

Hallo Matthias,

ich sollte zunächst einmal wissen ob deine Frau und Kinder jetzt freiwillig versichert sind oder pflichtig sind.

Zu deiner Frage, bei einme Gehalt von 800 Euro im Monat Brutto wäre deine Frau pflichtig in der AOK versichert. Deine Kinder wären nur dann beitragsfrei bei der Frau mitversichert, wenn dein zu versteuerndes Einkommen die Jahresentgeltgrenze (Bruttolohn zu versteuerndes Einkommen) von 49.500 € nicht überschreitet.

Solltest du die Jahresentgeltgrenze überschreiten, dann müssen sich die Kinder entweder in der GKV für einen Monatsbeitrag pro Kind für ca. 135 € freiwillig versichern. Oder die Kinder kommen mit in die PKV.

Und noch etwas: Auch wenn für Kinder Anspruch auf Familien Mitversicherung in der GKV gegeben wäre, entfällt er, wenn das Kind über eigenes Einkommen von monatlich mehr als 375 Euro verfügt.

Beste Grüße aus Hannover

Team KODAL24

http://www.kodal24.de/private-krankenversicherung-be…