Hallo liebes Forum,
angenommen ein Deutscher heirate eine Nicht-EU-Bürgerin und diese ziehe zu ihm nach Deutschland, wo beide wohnen bleiben möchten. Die Ausländerin habe eine, wie üblich noch auf ein Jahr befristete, Aufenthaltsgenehmigung bekommen.
Zur Versicherung möchten beide nun für die Ausländerin eine Krankenversicherung abschließen, wo sich nun die zentrale Frage meines Postings stellt.
Welche Art der Versicherung ist nun für die Ausländerin möglich/erforderlich und bekommt man diese Art der Versicherung auch bei einer „normalen“ Krankenversicherung? Ist es wenn der Deutsche gesetzlich krankenversichert ist möglich, dass die Ausländerin in seine Versicherung als „familienversichert“ mit aufgenommen wird?
Welche Beschränkungen gibt es bei der Familienversicherung denn?
Gibt es Unterschiede dabei abhängig wie der Deutsche versichert ist (Arbeitnehmer, Rentner, Student, freiwillig versichert, etc.)?
Ich hoffe meine Frage ist nicht zu umfangreich und danke schon mal im Voraus für die Antworten!
Viele Grüße!