hallo!
als ich vor zwei jahren nach deutschland als studentin kam, bekam ich (gratis) eine versicherungsbescheinigung von Techniker Krankenkasse, weil ich hier (in Deutschland), als ausländerin, nicht einfach meine europeiche „krankenversicherungsschein“ benutzen darf. jetzt muss ich unbedingt zum zähnarzt!! aber die versischerungsbesheinigung war nur gültig als ich studentin war. muss ich mich jetzt einen versicherung kaufen? …also, ich glaubte Ärtze sind frei hier…?
ich hoffe, jemanden kann mir helfen!
jeanette
Hallo jeanette,
bist Du Künstlerin ?
dann schau mal hier nach:
http://www.kuenstlersozialkasse.de/Startseite/tabid/…
Grüße
joerg koenig
Hallo,
Du bist also nicht mehr Mitglied der TK. Du hättest Dich freiwillig weiter versichern müssen. Du scheinst also keine Versicherungspflicht zu unterliegen, wobei die Prüfung der KSV nach KSVG (also Künstlersozialkasse) hier ein Ausweg sein könnte.
Ansonsten bleibt nur der Weg zur PKV.
Zum Zahnarzt solltest Du jetzt aber als Selbstzahlerin gehen und eben selbst zahlen! Das kannst Du jederzeit machen, wenn Du das geld dafür hast!
Thorulf Müller
Hallo,
Du kannst dich innerhalb von 3 Monaten nach Ende der Versicherungspflicht als Studentin noch rückwirkend in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Wenn dieser Zeitraum abgelaufen ist, versuch doch mal mit deiner Krankenversicherung zu sprechen, vielleicht lassen sie sich auf einen Antrag mit einem rückdatiertem Datum ein. Die Beiträge müsstest du aber auf jeden Fall rückwirkend zahlen. (ca. 125 Euro pro Monat)
Gruß
Yvonne