Krankenversicherung für ausländische Schülerin

Liebes Forum,

unser ungarisches Au-Pair Mädel hat gerade (nach Ende der Au-Pair Zeit) eine Berufsfachschule in Deutschland begonnen. Sie bekommt keine Ausbildungsvergütung und wird nach zwei Jahren biologisch-technische Assistentin.

Wie soll sie sich krankenversichern? Ich habe bei KVen und Behörden gefragt, keiner kann mir VERBINDLICH Auskunft geben. An wen soll ich mich wenden?
Ich habe mit vielen Stellen telefoniert und unschlüssige Auskünfte erhalten.

Es gibt folgende Möglichkeiten:

  1. Reiseversicherung
    Kostet 39 Euro mtl., und deckt die meisten Aspekte ähnlich der GKV ab. Wäre ideal.
    Reiseversicherer brauchen aber den Status des vorübergehenden Aufenthaltes. Da sie als EU-Bürgerin eine Freizügigkeitsbescheinigung hat, bekommt sie den Status nicht, also abgelehnt.

  2. GKV
    Kostet 141 Euro mtl., davon übernähme ggfs. 54 Euro das Bafög-Amt.
    Aber: Sie kann keine Zeiten der Vorversicherung nachweisen. In Ungarn gibt es keine Familienversicherung, sondern man ist über die Schule/Uni versichert. Das scheint aber nicht der GKV zu entsprechen. Also abgelehnt.

  3. PKV
    PKVen würden sie nehmen. Der Preis liegt bei 150-200 Euro mtl. wenn man keinen Selbsbehalt wählt. Das ist sehr viel, da sie kein Einkommen hat. Sie stellt gerade einen Bafög-Antrag und kann mit ca. 500 Euro mtl. rechnen. Eine Unterstützung (54 Euro) für die PKV gibt es nicht (nur für GKV). Es kann doch nicht sein, dass sie fast die Hälfte ihres Bafög für die KV ausgeben muss!

Stimmt das wirklich alles so, wie ich es verstanden habe? Hat jemand hier eine Idee, wie sie zu einem vernünftigen Preis zu einer KV kommt?
Viele Grüße,
Andreas

Hallo Andreas,

bin leider kein Spezialist für Versicherungspflicht. An Deiner Stelle würde ich mich bei der nächsten AOK-Geschäftsstelle an die Fachabteilung „Freiwillige Versicherung“ wenden. Dort bekommst Du sicherlich eine fachlich fundierte Auskunft.

G. Neupert

Hallo Andreas,
ich stelle mir zunächst die Frage, wie und wo war sie die ganze Zeit versichert und besteht dort (egal ob in Ungarn oder hier) nicht die Möglichkeit, eine freiwillige Versicherung fortzuführen. Dass sie hier in Deutschland keiner „mit Kusshand“ zu einem günstigen Beitrag versichern will, ist nur zu gut verständlich. Frauen sind, was Krankheiten betrifft, sehr kostenintensiv (z.B. in der PKV deutlich höherer Beitrag als beim Mann). Zum anderen musst du die genannten Beiträge in Relation zu den Krankenkassenausgaben für z.B. ein Tag stationärer Aufenthalt setzen; dann sind m.E. die Monatsbeiträge gar nicht mehr so hoch.
Ist eine blöde - jedoch auch nicht alltägliche - Situation. Wäre sie deutsche Staatsbürgerin, wäre es einfacher.

VG
Ayro

Hallo,

soweit ich weiss, gibt es mit Ungarn ein bilaterales Abkommen. Hier ist geregelt welche Leistungen im EG-Ausland, also auch Deutschland, in Anspruch genommen werden dürfen. Dies sollte eine gute Krankenkasse beantworten können. Meine pronova BKK jedenfalls könnte dies.

Bitte wenden Sie sich daher noch an eine Krankenkasse.

Beste Grüße
neil0815

Hallo Andreas

prima du hast deine Hausaufgaben gemacht.
jetzt nehmen wir den Punkt 2 welcher etwas ausgebaut
zutreffend ist.

  1. GKV
    Kostet 141 Euro mtl., davon übernähme ggfs. 54 Euro das
    Bafög-Amt.
    Aber: Sie kann keine Zeiten der Vorversicherung nachweisen. sondern man ist
    über die Schule/Uni versichert. Das scheint aber nicht der GKV
    zu entsprechen.

Doch das ist entsprechend :smile:
beim Gespräch mit dem Sachbearbeiter deiner GKV würde ich folgende Punkte
erwähnen :smile: Die Versicherungspflicht in Deutschland und die von dir bereits erwähnte :Freizügigkeitsbescheinigung
Gruß

@ Rüdiger: danke, ich werd’s nochmal versuchen!
Ich habe ihrem Vater ein „E104“ Formular geschickt mit der Bitte, dass er es von der staatlichen ungarischen Versicherung ausfüllen lässt. Vielleicht mach das die AOK glücklich.
Grüße,
Andreas

sehe ich auch so. Aber die AOK hat erstmal niemanden gehabt, der mir Auskunft geben konnte. Ist schon richtig, ich muss dran bleiben.

Hallo Andreas,

die Aussagen sind vom Grundsatz soweit richtig. Die Letzte Möglichkeit die noch geprüft werden könnte ist:
Wenn euer Au-Pair Mädel über die Uni/Schule in Ungarn versichert ist, könnte es ja trotzdem sein das es sich um eine analoge gesetzliche KV handelt. Das findet ihr raus indem ihr von dem Versicherungsträger in Ungarn ein E 104 anfordert. Wenn sie dieses bekommt, dann kann sie sich bei einer gesetzlichen KV anmelden und kann (wenn es eine Fachschule ist) sich zum Schüler/Studententarif der bei allesn Kassen gleich ist, für 64,66 Euro (Kranken- und Pflegeversicherung) versichern.

Das ist das einzige wie sie noch Geld sparen kann. Ansonsten kommt tatsächlich nur die PKV in Frage.

Ich hoffe ich konnte helfen.

Gruß
Yvonne

Hallo Yvonne, auch dir erstmal danke.
Sie ist seit einem Jahr nicht mehr in Ungarn versichert oder irgendwo eingeschrieben, da sie bei uns Au-Pair war und wir für sie eine Reiseversicherung hatten.
Ich habe ihrem Vater ja das E104 für die Vorversicherungszeiten geschickt, sogar auf ungarisch. Er hat angerufen, aber die Versicherung in Ungarn hat sowas angeblich noch nie gesehen und hat auch keine Ahnung, worum es überhaupt geht. Das Land ist wohl noch nicht ganz in der EU angekommen…
LG,
Andreas

Ach Schade, dann bleibt tatsächlich nur noch die PKV. Oder sie bekommt neben der Schule eine Arbeit über 400 Euro. 401 Euro würden für die versicherungspflicht schon reichen.

Gruß
Yvonne

Hallo Andreas,

leider bin in diesem Thema aufgrund eines Berufwechsels nicht mehr ganz „up to date“.

Ich weiss das Au-Pairs normalerweise über eine Reiseversicherung entsprechend abgesichert werden.

Den Status des vorübergehenden Aufenthaltes ist ja meines Erachtens bereits dadurch gegeben, dass die Freizügigkeitsbescheinigung zunächst ohne Hinweis auf 5 Jahre befristet ist und erst danach als unbefristet gilt. Während der ersten 5 Jahre kann der Inhaber aufgrund gesetzlicher Maßnahmen (Straftat) zur Ausreise gezwungen werden.
Vielleicht kann man über diesen Weg den Status des vorübergehenden Aufenthaltes bekommen!?!?

Sorry aber mehr kann ich leider auch nicht sagen.

Weiterhin viel Erfolg.
Gruß
Jeanny P.

Hallo Andreas,

es gibt zwischen den EU-Ländern Sozialversicherungsabkommen so dass es sicher eine Regelung für Vorversicherungen in Ungarn gibt. Ich empfehle nochmals bei einer Krankenkasse nachzufragen und ggf. eine kompetentere Person zu verlangen.

Gruß
Tom

Hallo,
wie war sie denn als Au-Pair versichert?

Eigentlich könnte sie gesetzlich versichert werden, weil sie ja aus dem Ausland kommt und wenn sie nie in Deutschland versichert war, dann kann sie sogar frei wählen in welche kasse sie geht.
Wenn sie schülerin ist könnte sie ggf. sogar im studentenstatus versichert werden dann zahlt sie monatl. ca. 72€

Hi Tom, ja da bin ich gerade dabei.

Hi Anna, das versuche ich natürlich gerade. Aber die GKV besteht (noch) auf der Vorversicherungszeit von 24 Monaten in der ungarischen GKV, die aber nicht nachweisbar sind. Ich gehe denen gerade auf die Nerven indem ich den Vorfall als Ausländerdiskriminierung bezeichne, denn es kann doch nicht sein, dass sowas Einfaches wie in die KV gehen so ein Problem ist. Jetzt wird der (vorher abgelehnte) Studentenstatus nochmal geprüft. LG,
Andreas

Hallo Andreas aus Potsdam,

also deine Nachforschungen und Schilderungen sind soweit allesamt richtig!

zu 1) Reiseversicherung: Ich gebe den Tipp, dass diese Versicherung in Ungarn vom Au-Pair-Mädchen selbst abgeschlossen werden muss. (Wenn Du ins Ausland gehst, dann versicherst Du dich doch auch von hier aus ab). Reiseversicherungen decken Reisen ins Ausland ab. Also deutsche Reiseversicherung fürs Ausland sinnvoll, innerhalb Deutschland grundsätzlich unsinnig.

zu 2) in der GKV kann man sich freiwillig krankenversichern, wenn man vor Beginn der freiwilligen Versicherung entweder direkt davor 12 Monate schon Mitglied in der GKV war oder innerhalb der letzten 5 Jahre vor Beginn 2 1/2 Jahre in der GKV versichert war. Beides trifft auf das AU-Pair-Mädchen nicht zu.
Da dies bei Leuten aus dem Ausland fast immer unmöglich ist, werden Zeiten der gesetzlichen Krankenversicherung aus deren Heimatland angerechnet.
War das AU-Pair-Mädchen nun in Ungarn bei keiner gesetzlichen dortigen Krankenkasse versichert, wird Sie sich nicht in der GKV freiwillig versichern können.
Ansonsten erhält Sie von der ungar. Krankenkasse eine Versicherungsbescheinigung nach europäischem Recht und die dt. Krankenkasse nimmt sehr gerne das Au-Pair-Mädchen als neues Mitglied auf. (Dieses Prozedere ist vom Gesetzgeber so geregelt und kann von der gesetzl.Kasse nicht unbeachtet gelassen werden)

zu 3 ) die private Versicherung, ist an keine gesetzlichen Vorgaben gehalten. Die machen eine Gesundheitsprüfung und stufen das Au-Pair-Mädchen im jeweiligen Tarif nach Altersstufe ein. Preis- und Leistungsvergleich ist hier unbedingt erforderlich.

Viele Grüße
sigi-der-schwabe

Hallo! ich habe fast das gleiche Problem wie eure au-pair! ich möchte mal fragen wie ihr das am ende gemacht habt?
ich bin ende august nach berlin gezogen, zur zeit bin ich arbeitsuchende. aber wenn ich zb einen minijob annehme, wollen sie rentenversicherungsnummer & krankenkasse wissen. da ich aber nicht richtig verdiene, sondern nur minijobs habe, kann ich entweder privat, oder freiwillig (auch gesetzlich!!) versichert sein. ich möchte natürlich freiwillig. ich habe das E104 in ungarn auch beantragt, aber ich weiß jetzt nicht genau, wofür das gut ist! ich habe auf foren gelesen, dass es für ungarische auswanderer ist, die zb in deutschland schon eine krankenkasse haben, und das in ungarn mitteilen wollen, damit sie keine strafe bekommen (da sie in ungarn keine versicherung bezahlen). ich möchte aber IN DEUTSCHLAND nachweisen, dass ich in ungarn versichert wurde. ist E104 auch dafür??? danke im voraus!