Krankenversicherung für ehefrau

Hallo,
eine nicht berufstätige Ehefrau ist üblicherweise über die Familienversicherung beim Ehemann mitversichert. Wenn die Ehefrau eigene Einkünfte erzielt, z.b. Mieteinnahmen, die 400,00 € übersteigen, muss sie sich dann selbst versichern?
Wer kann mir weiterhelfen?
Danke
Gruß Anne

Hallo,
eine nicht berufstätige Ehefrau ist üblicherweise über die
Familienversicherung beim Ehemann mitversichert. Wenn die …
Gruß Anne

Hallo Anne,

für dein Problem habe ich folgende Internetseite gefunden
http://www.finanzfrage.net/frage/mieteinnahmen-bei-m…

http://www.dewion.de/krankenversicherung/gesetzliche…

Die Krankenkasse des Mannes kann Auskunft über die Höhe der Beiträge geben.
Ansonsten einfach mal nach „familienversicherung bei mietenahmen über 400 euro“ im Internet suchen; hier gibt es einiges zum Nachlesen.

Hoffe, ich konnte etwas helfen.

Mit herzlichen Grüßen 
Karl-Heinz

Hallo, sie muss, da sind die ges. KV ganz hart, ist so
mfg

Hallo,

die 400,00 € Grenze gilt nur, wenn auch eine geringfügige beschäftigung ausgeübt wird, ansonsten liegt die Einkommensgrenze bei 365,00 € im Monat. Sobald die Einkünfte darüber liegen ist nur noch eine freiwillige Versicherung möglich. Hier werden die Beiträge vom tatsächlichen Einkommen berechnet, mindestens jedoch aus der gesetzlich festgelegten Mindestgrenze in Höhe von 851,67 € (Beitrag = 138,40 €).