Krankenversicherung für EU-Bürger in Deutschland?

Hallo,

ein Freund von mir ist schwer erkrankt. Er stammt aus einem neuen EU-Land und lebt seit 4 Jahren in Deutschland. Derzeit hat er keine sozialversicherungspflichtige Anstellung und demnach auch keine gesetzliche Krankenversicherung.Seinen Lebensunterhalt bestreitet er durch gelegentliche Minijobs in Privathaushalten. In sein Heimatland (um sich dort behandeln zu lassen) kann er nicht reisen, da ihm hierfür das Geld fehlt. Wird seine Erkrankung jedoch nicht behandelt, führt sie unweigerlich zum Tod.
Meine Frage wäre, gibt es eine Möglichkeit, sich krankenversichern zu lassen, wenn man EU-Bürger mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland ist? Wenn ja, an wen kann man sich wenden?

Vielen Dank, wir sind echt verzweifelt gerade…

Hallo,

wenn Ihr Freund eine Aufenthaltserlaubnis in der Bundesrepublik besitzt, müsste er eigentlich einen Anspruch auf Sozialhilfe (Hartz IV) haben. Somit wäre auch ein Krankenversicherungsanspruch gegeben. Entweder übernimmt die Arbeitsagentur (Arge, früher Sozialhilfe) die Krankheitskosten oder die Agentur meldet Ihren Freund als sog. „Nichtversicherten“ nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 des Sozialgesetzbuches V bei einer gesetzlichen Krankenkasse an (i.d.R. bei der Krankenkasse, bei der Ihr Freund zuletzt versichert war). Er müsste allerdings dann Beiträge rückwirkend ab 1.4.2007 nachzahlen, um einen Leistungsanspruch zu erwerben. Ich gehe davon aus, dass Ihr Freund nicht mehr in seinem Heimatland versichert ist.
Ihr Freund sollte sich also schleunigst bei der Arbeitsagentur melden.

Mit freundlichen Grüßen

G. Neupert

Hallo,

wurden bei der letzten versicherungspflichtigen Beschäftigung Beiträge in die Sozialversicherung gezahlt? Wenn ja, bitte an die letzte Krankenkasse wenden.

Wenn nein, liegt hier wohl Schwarzarbeit vor und widerspricht dem Versicherungsgedanke einer Sozialversicherung mit einer Solidargemeinschaft. Hier dann bitte beim Sozialamt vorsprechen.

Es bleibt nur die Möglichkeit über eine gesetzliche Krankenversicherung, da eine private Krankenversicherung aus gesundheitlichen Gründen ablehnen würde.

Gruss
Jogie

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Hallo,

am 01.04.07 ist das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung in Kraft getreten, durch das § 5 Abs.1 Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V)um die Nr. 13 ergänzt wurde. Nach dieser Vorschrift werden Personen versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung, die keinen weiteren Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben.

  1. Schon mal bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse versichert gewesen,
    -dann schnellstmöglich mit dieser Krankenkasse Kontakt aufnehmen und die Versicherungspflicht nach der o.g. Vorschrift beantragen.
  2. Noch nie bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse versichert gewesen,
    -dann Kontakt mit einer beliebigen gesetzlichen Krankenkasse (z.B.AOK, DAK, Techniker Krankenkasse) aufnehmen und dort die Versicherungspflicht nach der o.g. Vorschrift beantragen.

Die gewählte Krankenkasse wird Ihnen dann ein Formular übersenden (Anzeige zur Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 12 SGB XI). Ohne diesen Antrag kann die Versicherungspflicht nicht festgestellt werden bzw. sie tritt erst gar nicht ein.
Aufgrund der Dringlichkeit ist es ratsam, vorab sofort telefonischen Kontakt mit der entsprechenden Krankenkasse aufzunehmen und den Fall zu schildern. Alternativ dazu kann auch das zuständige Sozialamt kontaktiert werden, das ggf. in Vorleistung tritt, wenn z.B. Krankenhausbehandlung notwendig wäre.

Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.

Hallo, zunächst stellt sich mir die Frage, wie er in den letzten 4 Jahren krankheitsmässig abgesichert war ? Gar nicht oder über die Sozialversicherung seines Landes ? Wenn überhaupt nicht versichert, sehe ich echt schwarz für ihn, da er kein deutscher Staatsbürger ist. Wenn dort (im Heimatland) abgesichert, wäre folgender Link ein Hinweis:http://www.kvbb.de/dyn/epctrl/con/kvbb000066/cat/kvb…
Viel Glück
ayro

Hallo,

an seiner Stelle, würde ich unbedingt zu einer gesetzlichen Krankenversicherung seiner Wahl gehen und mich dort melden.

Die prüfen, ob er als Mitglied aufgenommen werden kann (lt. deiner Nachricht, würde ich jetzt sagen, dass das auf jeden Fall geht) und dann muss er aber jeden Monat dafür zahlen. Das sind mindestens 140 eur - aber besser als tausende Eurso für ärztliche Behandlungen!

Also meldet euch bei einer Krankenkasse in eurer Nähe!

Hallo,
leider kommt meine Antwort etwas spät, aber wir waren verreist.
Ich sehe nach der Schilderung keine Möglichkeit, der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland beizutreten. Eine gesetzliche Versicherung würde sich nur durch eine Versicherungspflicht begründen können, wie sie bei einem Beschäftigungsverhältnis eintritt, dass den geringfügigen Rahmen überschreitet. Aushilftsjobs zählen dabei leider nicht.

Die gesetzliche Krankenversicherung wäre somit ausgeschlossen, was wohl auch für die private Krankenversicherung gilt, da diese vor Vertragsbeginn eine Gesundheitsprüfung verlangen. Mit einer bereits bestehenden Erkrankung ist das ausgeschlossen.

Dennoch gehe ich davon aus, dass Jemand der sich nicht gerade illegal in Deutschland aufhält, ohne ärztliche Behandlung auskommen muss. Da muss zum Beispiel mit einem Sozialamt Kontakt aufgenommen werden, die von dort aus entsprechende Bestätigungen für Ärzte oder Krankenhäuser ausstellen können.

Viel Erfolg.
Karsten

Hallo,

habe erst heute die Mail gelesen, sorry also für die späte Antwort.

Sieht eigentlich schlecht aus mit KV, mal bei der AOK nachfragen, Sozialamt/ARGE, evtl.besteht m Heimatland noch Versicherungsschutz, danndarauf zurückgreifen.
Gruß
H