Krankenversicherung für EU-Bürger mit Einkommen

Mein Freund kommt aus Italien und will nach Deutschland umziehen. Er hat bereits eine Arbeit gefunden und muss sich für eine Krankenversicherung entscheiden. Muss diese nich von dem Arbeitsgeber beantragt werden? Wie sieht mit privaten Krankenversicherung aus?

Dank für eure Hilfe…

Krankenkasse kann man selber wählen, unter Beitragsbemessungsgrenze (Bruttogehalt)

* Beitragsbemessungsgrenze KV 2010: 45.000 EUR.
* Beitragsbemessungsgrenze KV 2011: 44.550 EUR.

gesetzliche Krankenkasse zwingend.
Darüber freiwillig in der GKV oder in der Privaten.

Privat gewünscht? Einfach mal melden: 0177/6814824, ich rufe gerne zurück.

MfG

Der Firmengründer

Hallo,

Ihr Freund kann sich eine gesetzliche Krankenkase ausuchen und dort Mitglied werden (Beitrittserklärung per Brief, Fax oder online).

Dem Arbeitgeber ist der Name der Krankenkasse mitzuteilen.

hallo,
das sind zuwenig infos um hier konkret zu antworten.
es gilt deutschen sozialversicherungsrecht…also grundsätzliche versicherungspflicht.
er wählt die krankenkasse.
sollte er versicherungsfrei sein (einkommensgrenzen!!!) kann er sich privat versichern.
das lohnbüro kann ihm hier sicherlich weiterhelfen.

gruß,
nils

Hallo.

Der AG hat da kein Mitspracherecht.

Wenn er in Deutschland sozialversicherungspflichtig beshäftigt ist dann muss er sich zunächst gesetzlich kranken versichern.

Sollte er dann über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) verdienen (aktuell 49.500/anno) dann hat er die Möglichkeit sich bei einem privaten Versicherungsunternehmen privat kranken zu versichern.

Viele Grüße

Claude Burgard
www.burgard-versicherungen.de

Hallo,

wenn Ihr Freund eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt (also über 400 Euro verdient) muss er sich gesetzlich versichern. Eine private Versicherung kann nicht gewählt werden.

Ihr Freund hat das Recht sich eine Krankenkasse auszusuchen, tut er dies nicht innerhalb von 2 Wochen nach Beschäftigungsbeginn kann der Arbeitgeber eine beliebige Krankenkasse wählen.

Viele Grüße

Spatzl

auch hier wieder zu wenig infos
Was Für Arbeit hat er gefunden.
Warum sollte er sich privat versichern können?
ist er Selbstständig ?
Wenn es einen AG gibt es sich um einen sozialversicherungspflichtigen Job handelt dann melder der AG Ihn bei der Versicherung an.
Er hat aber keine also muss er erst einmal eine Beantragen.
Gruß

Hallo,
die Krankenversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung. Eine private kann er ab einem Jahreseinkommen von 55.800€ wählen.Die gesetzlichen tun sich nicht viel. Bis auf den Zusatzbeitrag. Ich bin bei der A… und zahle keinen.

Hallo,
leider kann ich dir nicht weiterhelfen.
Ich bin zwar bei neiner Krankenkasse beschäftigt, aber dort bearbeite ich nur Hilfsmittel.
Zum Krankenversicherungsrecht habe ich nur noch die Information aus meiner Ausbildung im Kopf. Diese ist aber mittlerweile völlig überholt.
Ich bitte um VFerständnis.
MfG
Andy

vielen Dank für die Antwort.

Wie und wo kann ich am Besten die Leistungen von gesetzliche- und private Krankenversicherungen vergleichen?

Ist es wirkich Vorteilhaft privat versichert zu sein?

Danke

Hallo,

der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer bei einer Krankenkasse, die der Arbeitnehmer bestimmt, anmelden.
TIP: Einige Krankenkassen erheben bereits Zusatzbeiträge, daher im Internet eine raussuchen, die noch keinen erhebt!

In die private KV kann er nur wechseln, wenn er im laufenden Jahr und voraussichtlich im nächsten Jahr mehr als die Beitragsbemessungsgrenze verdient.

Also frühestens zum 01.01.2012

MfG

Danke.

Wo kann ich am Besten private und gesetzliche Krankenversicherungen vergleichen?

Gruss
N.

Danke.

Wie lange dauert die Anmeldung und etc.?

Gruß,
N.

Geben Sie mir Ihre Emailadresse. Ich sende Ihnen gerne eine Gegenüberstellung der privaten KV und gesetzlichen KV zu.

Meine Mailadresse lautet burgard(at-zeichen)burgard-versicherungen.de

Viele Grüße aus dem Saarland

Claude Burgard
www.burgard-versicherungen.de

Das ist kein Thema für`s Forum da per Mail nicht zu klären. Gerne Telefongespräch. Meine Mail: [email protected] . Bitte Telefonnummer mailen oder auf meiner Website die dort angegebenen Telefonnummern nutzen.

MfG

Der Firmengründer

Hallo,
bei einer angestellten Tätigkeit mit Jahreseinkommen unter 49.950,-- € gilt die Pflichtversicherung, wobei der Arbeitnemer die Wahl der Krankenkasse hat.

Bei einem Einkommen darüber(z.Z. noch länger als drei Jahre) kann er sich privat versichern.

In jedem Fall ist die Krankenversicherung aus der Zeit davor (Italien) nachzuweisen.
Gruß H

Hallo,
wenn Dein Freund im Jahr 2010 über 50.000 EUR in Deutschland sozialversicherungspflichtig verdient hat, dann kann er sich ab 01.01.2011 privat krankenversichern. Wenn Ihr viele Kinder bekommen wollt, dann wird´s möglicherweise teuer. Wenn Dein Freund gesund ist - sieht´s sogar gut aus. Wenn er nicht so gesund ist - sieht´s eher schlechter aus. Fall Dein Freund selbständig arbeitet in Deutschland kann er sich immer privat versichern, vorausgesetzt er ist gesund.

Wo kämen wir denn hin, wenn der Arbeitgeber entscheiden würde, wo man krankenversichert ist. Nein, wo Du und Dein Freund krankenversichert ist etnscheidet Ihr selbst. Der Arbeitgeber ist nur verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Ihr versichert seit, indem er Arbeitgeberbeiträge in die von Euch gewählte Krankenversicherung für Euch entsprechend dem Beitragssatz abführt.

Alles Gute - und lasst Euch nicht bevormunden, es wird nämlich auch in einer Demokratie nicht immer alles voruasbestimmt und fremdbestimmt - nimm Dein Leben selbst in die Hand.

Die krankenkasse muss er selbst wählen. privat geht nur wenn er mehr als 3750€ brutto verdient. wenn er will schick ich ihm unterlagen meiner kasse zu.
gruss anna

Suchen Sie in Ihrem Wohngebiet einen seriösen und unabhängigen Versicherungsmakler auf, dieser kann Ihnen eine genauere Auskunft geben, bei einem persönlichem Gespräch.

Gruß