Hallo an alle,
ich bin ein wenig verwirrt dank unserer Bürokratie.
Folgendes!
Mein Freund (Brite) ist jetzt seit fast 3 Monaten in Deutschland. Zu Beginn habe ich mich wegen Krankenkasse und co informiert, bekam aber ständig Absagen - er könne nicht freiwillig versichert werden, außer er findet Arbeit. Arbeiten kann er derzeit noch nicht, sein Deutsch ist einfach nicht gut genug, um eine Anstellung zu finden. Nun kam also ein Schreiben vom Ordnungsamt. Innerhalb der nächsten 14 Tage soll ich eine Arbeitsbescheinigung und einen Einkemmens-, sowie Krankenversicherungsnachweis liefern. Schön - beim Wonsitzanmelden und auch danach wurde mir ständig gesagt, er kann hier so lange bleiben, wie er will - nun hört es sich danach an, als müsse er nach Ablauf der 14 Tage (falls die Papiere nicht da sind) ausreisen. So weit, so gut.
Derzeit bekommt er noch eine Erwerbsunfähigkeitsentschädigung aus GB, mit der er für weitere 3 Monate seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Er plant nach Ablauf der 3 Monate Arbeit gefunden zu haben. Desweiteren wurde ihm telefonisch mitgeteilt, dass er durch das S1 Formular so lange er besagte Entschädigung noch bezieht, hier in Deutschland über GB versichert wäre. In Deutschland wurde mir allerdings gesagt, we MÜSSE sich versichern, dazu wäre dieses Formular vonnöten bzw. würde es bescheinigen, dass er die letzten Jahre versichert war, was Grundvoraussetzung zum Eintritt zu sein scheint.
Irgendwie erzählt mir jeder etwas Anderes.
Muss er denn ausreisen, wenn er sich nicht versichern kann? Würde dieser Formular ihn tatsächlich über GB versichern und somit eine Krankenversicherung in Deutschland ersetzen, bzw. für weitere 3 Monate den Eintritt verzögern? Ich versteh das alles nicht mehr. *lach*