Krankenversicherung für EU Bürger ohne Arbeit?

Hallo an alle,

ich bin ein wenig verwirrt dank unserer Bürokratie.
Folgendes!
Mein Freund (Brite) ist jetzt seit fast 3 Monaten in Deutschland. Zu Beginn habe ich mich wegen Krankenkasse und co informiert, bekam aber ständig Absagen - er könne nicht freiwillig versichert werden, außer er findet Arbeit. Arbeiten kann er derzeit noch nicht, sein Deutsch ist einfach nicht gut genug, um eine Anstellung zu finden. Nun kam also ein Schreiben vom Ordnungsamt. Innerhalb der nächsten 14 Tage soll ich eine Arbeitsbescheinigung und einen Einkemmens-, sowie Krankenversicherungsnachweis liefern. Schön - beim Wonsitzanmelden und auch danach wurde mir ständig gesagt, er kann hier so lange bleiben, wie er will - nun hört es sich danach an, als müsse er nach Ablauf der 14 Tage (falls die Papiere nicht da sind) ausreisen. So weit, so gut.

Derzeit bekommt er noch eine Erwerbsunfähigkeitsentschädigung aus GB, mit der er für weitere 3 Monate seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Er plant nach Ablauf der 3 Monate Arbeit gefunden zu haben. Desweiteren wurde ihm telefonisch mitgeteilt, dass er durch das S1 Formular so lange er besagte Entschädigung noch bezieht, hier in Deutschland über GB versichert wäre. In Deutschland wurde mir allerdings gesagt, we MÜSSE sich versichern, dazu wäre dieses Formular vonnöten bzw. würde es bescheinigen, dass er die letzten Jahre versichert war, was Grundvoraussetzung zum Eintritt zu sein scheint.

Irgendwie erzählt mir jeder etwas Anderes.
Muss er denn ausreisen, wenn er sich nicht versichern kann? Würde dieser Formular ihn tatsächlich über GB versichern und somit eine Krankenversicherung in Deutschland ersetzen, bzw. für weitere 3 Monate den Eintritt verzögern? Ich versteh das alles nicht mehr. *lach*

Hallo,

aus deinem Text werde ich auch nicht schlau.

Wie bzw. wo war denn dein Freund in England versichert ?
Welche Einkünfte aus England liegen vor ? Rente ?
Was verstehst Du unter Erwerbsunfähigkeitsentschädigung ?
Meinst Du damit eine EU-Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus einer privaten ?
Ist er in Deutschland polizeilich mit Hauptwohnsitz gemeldet ?

Gruß Merger

Hallo Merger,

Danke schonmal für die Antwort.
Der Text war vielleicht ein wenig durcheinander und unkoordiniert. Ich steig da auch selbst nicht ganz durch.

Wie bzw. wo war denn dein Freund in England versichert ?

In Großbritannien gibt es kostenlose medizinische Versorgung für jede wohnhafte Person über das NHS (National Health Service). Man ist also automatisch versichert.

Welche Einkünfte aus England liegen vor ? Rente ?

Nein, „Erwerbsunfähigkeitsentschädigung“ war einfach das beste Wort, das mir einfiel, wir haben hier glaube ich keine vergleichbaren Leistungen, jedenfalls heißt es dort DLA (Disability living allowance). Er hat das damals dort mit 12 bekommen, als er mit 12 noch nicht lesen und schreiben konnte. Anschließend hatte seine Mutter mit körperlicher Behinderung zu kämpfen und sein Vater starb, sodass die Leistungen weiter ausbezahlt wurden. Nun soll dies noch 3 Monate der Fall sein.

Ist er in Deutschland polizeilich mit Hauptwohnsitz gemeldet ?

Also umgemeldet hatten wir ihn gleich in der ersten Woche. Hauptwohnsitz ist jetzt hier in Deutschland.

Hallo Pekzi,

ich gehe davon aus, dass die Person eine Rente aus GB bezieht und sonst keine Einnahmen hat.

Jeder mit Wohnsitz in D benötigt eine Absicherung im Krankheitsfall. Eine ausl. Krankenversicherung kann auch eine solche Absicherung sein. Wenn er diesen EU-Vordruck vorlegen kann, dass er über den brit. NHS abgesichert ist, entfällt die dt. Krankenversicherungspflicht.

Steuern/Beiträge etc. werden dann weiterhin nach brit. Recht gezahlt (wenn das Steuerrecht keine abweichenden Vorschriften hat). Eine dt. Krankenkasse nach Wahl wird dann mit der Leistungserbringung in D beauftragt.

Vermutlich können diese Stellen Tipps geben, wie man schneller an diese EU-Bescheinigung kommt:

GrußRHW

Hallo,

es geht ja primär darum, dass er nun nach den 3 Monaten keine Leistungen mehr beziehen wird. Sprich: Er will in Deutschland arbeiten. Ich schätze, alles was benötigt wird, wäre eine Bestätigung dieser Leistungen, wodurch ja belegt wäre, dass er bereits versichert war, um dann von einer Krankenkasse hier aufgenommen zu werden?

Mal angenommen jemand verpflichtet sich für seinen Lebensunterhalt aufzukommen … - könnte somit nicht das Freizügigkeitsrecht bestätigt werden?

Da er derzeit noch Leistungen von der NHS bekommt, ist er ja logischerweise auch noch darüber versichert. Wenn diese 3 Monate allerdings ablaufen müsste er sich ja hier versichern? Könnte er das dann auch noch machen, oder wäre die Frist zum Erlangen des Freizügigkeitsrechtes somit abgelaufen? (Es ist amüsant, dass mir nicht einmal Versicherungen sowas beantworten können…)

Angenommen die Frist läuft ab und die 3 Monate sind um, was dann?
Müsste er dann zurück in sein Land, um erneut die Chance auf dieses Freizügigkeitsrecht zu bekommen? Wenn ja wie lange? Das Ausländeramt wollte mir diese Frage nicht so recht beantworten.

Hallo,

es tut mir leid, dass ich da bei den Feinheiten nicht genau weiterhelfen kann. Neben den bereits genannten Links kann das noch hilfreich sein:

Es sind grds. zwei verschiedene Arten der Krankenver…Kapitel 2.4.1 ab Seite 20Die Voraussetzungen hierfür…

Hallo, dann kann er sofort bei jeder deutschen Kasse freiwillig versichert werden, weil er ja genug Vorversicherungszeit in der EU hat. Geeignete Belege solte er natürlich haben. Und sich nicht wundern, dass die Kassenmitarbeiterinnen anfangs vielleicht etwas ratlos sind.

Der Mindestbeitrag liegt bei 145 EUR/Monat.

Gruss

Barmer