Krankenversicherung für Geringverdiener

hallo,

als geringverdiener und bekommt man ab einer bestimmten grenze keine stütze mehr für die krankenversicherung! d.h. man muss sich selbst versichern…

folgende sachlage:
bekanntgabe bei krankenversicherung im märz/april, das eine geringfügigen beschäftigung ab mai vorliegt…

die versicherung hat sich auch nach mehrmaligen nachhacken nicht gemeldet. im juni wurde dann ein satz von ca. 300 euro (für selbstständige) berechnet. daraufhin wurde die kasse sofort kontaktiert und ein minderungsantrag zugeschickt. jetzt hat die kasse für august!!! einen neuen satz von 200 euro ausgerechnet. d.h. für mai, juni und juli müssen trotzdem die vollen 300 euro bezahlt werden.

nur weil kasse nicht früher in der lage war, die sachlage vorher zu klären. laut versicherung „kann der betrag nicht rückwirkend übertragen werden“. das ist doch ein absolute frechheit!

wie ist die rechtslage? sind die 300 euro für die letzten drei monate rechtens?

vielen dank vorab!

mfg toni

Hallo,
wenn der Antrag auf Beitragsermäßigung der Kasse bereits im Juni vorlag, ist für den Juli nur der geringere Betrag zu zahlen. Für Mai und Juni am besten das Gespräch mit der Kasse suchen (ggf. Abteilungsleiter).
http://www.bmg.bund.de/cln_169/nn_1168258/SharedDocs…

Gruß
RHW

ok! wäre eine möglichkeit! gibt es vielleicht ähnliche gerichtsurteile?

mfg

Sorry, da muss ich passen. Vielleicht kann jemand anderes helfen?