Krankenversicherung für nicht arbeitendes Kind

Hallo zusammen,

mein Sohn hat bis Mai 2010 gearbeitet. Ab Juni ist er nicht mehr krankenversichert. Mir war bis Anfang Juli nicht bekannt, dass er nicht mehr über mich familienversichert ist (er ist 23 Jahre alt - ich dachte, die Versicherung liefe, wie die Unterhaltspflicht, bis zum vollendeten 27 Lebensjahr). Wir haben jetzt eine „freiwillige Mitgliedschaft“ ab 01.08. bei der Krankenkasse beantragt, die 140 Euro im Monat kosten soll. Das Geld aufzutreiben fällt mir schwer (allein erziehend, berufstätig), aber wir versuchen, das zu wuppen, bis mein Sohn im Oktober das Studium beginnt. Die Krankenkasse will jetzt die freiwillen Beiträge ab Juni (!) einziehen! Wir haben nächste Woche schon August! Müssen wir nachträglich zahlen? Das ist doch genauso, als würde mein Fitness-Studio, bei dem ich mich anmelde, zwei Monate nachträglich abziehen :frowning: Wie gesagt: es geht nicht um die 140 Euro monatlich, es geht darum, dass ich nicht rückwirkend zahlen möchte!

Liebe Grüße

Stefanie

Hallo zusammen,

mein Sohn hat bis Mai 2010 gearbeitet. Ab Juni ist er nicht mehr krankenversichert.

Doch ist er. Genau deswegen müssen die Beiträge nachträglich gezahlt werden.

die freiwillen Beiträge ab Juni (!) einziehen! Wir haben
nächste Woche schon August! Müssen wir nachträglich zahlen?

Ja, ds müßt Ihr leider, soll will es das Gesetz. Sprich mal mit der KK, vielleicht haben die einen Tipp für Dich, wo Du einen Zuschuß bekommen kannst oder akzeptieren eine Ratenzahlung für die rückständigen Beiträge.

gesagt: es geht nicht um die 140 Euro monatlich, es geht darum, dass ich nicht rückwirkend zahlen möchte!

Das kannst Du Dir nicht aussuchen. Seit 2007 müssen gesetzlich Krankenversicherte lückenlos versichert sein.

Hallo,

um die rückwirkende Zahlung kommt man leider nicht herum.

Bitte bedenkt auch mal, dass sich sonst jeder erst dann versichern würde, wenn er unbedingt Leistungen benötigt. Das kann nicht funktionieren.

Wenn man sein angemeldetes Auto drei Monate in die Garage stellt und nicht damit fährt, bezahlt man doch letzten Endes auch die Kfz-Versicherung, oder?

Ich verstehe manchmal nicht, warum diese Prinzip bei allen Versicherungen jedem einleuchtet, bei einer dermaßen wichtigen Sache wie der Krankenversicherung jedoch nicht.

Aber wie schon erwähnt, einfach mal mit der Kasse reden. Normalerweise sind Ratenzahlungen kein Problem.

Viele Grüße
Florian

mein Sohn hat bis Mai 2010 gearbeitet.

Dann hat er evtl. Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Hartz.

Ab Juni ist er nicht mehr krankenversichert.

Er ist immer krankenversichert (Versicherungspflicht).

fällt mir schwer (allein erziehend, berufstätig), aber wir versuchen, das zu wuppen,

Wie wäre es mit Arbeiten (ihr Sohn)? Dann kommt Geld rein.

Liebe Grüße

Stefanie

Ich versuche mal etwas weniger patzig zu antworten:

Der Vergleich mit dem Fitnessstudio hüpft auf einem Bein, denn der Sohn hat (durch die allgemeine Versicherungspflicht) zwei Monate Versicherungsschutz genossen. Wäre er Juni/Juli krank geworden oder hätte einen Unfall gehabt, hätte er sicher Leistungen haben wollen. Daher ist der Beitrag gerechtfertigt.

Vielleicht kann man aber mit der Krankenkasse auf der Basis verhandeln, dass er nur auf den Studienplatz wartet. Denn als Student ist er wieder bis zum 25.Lebensjahr gratis in der Familienversicherung und zahlt erst anschließend den Studentenbeitrag.

Wie lange hat er gearbeitet ? Besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder II ? Dann ist die Krankenversicherung auch beitragsfrei dabei.

Gruss

wowi51