kann mir jemand einen Tipp geben, ob es eine Krankenversicherung gibt, die einen Rentner (67) neu aufnimmt ? Egal ob privat oder gesetzlich. Der Betreffende ist Ausländer und war daher in Deutschland bislang noch nicht versichert.
Krankenversicherung gibt, die einen Rentner (67) neu aufnimmt
? Egal ob privat oder gesetzlich. Der Betreffende ist
Ausländer und war daher in Deutschland bislang noch nicht
versichert.
Bezieht aber in Deutschland eine Rente? Es gibt für Rentner diverse Möglichkeiten, sie können zum Beispiel nach § 5 SGB V Pflichtversichert sein, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, sie können aber auch unter Umständen ihr Gestaltungsrecht nach § 9 SGB V ausüben und (freiwillig) den Beitritt in die gesetzliche Krankenversicherung erklären. Das ist aber ein wenig zu komplex, um das so pauschal zu beantworten, vor allem, weil die Informtationen ein wenig dünn sind. Ich denke aber, dass einiges dafür spricht, dass zumindest eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Frage kommt. Vielleicht einfach mal bei der nächstgelegenen AOK nachfragen, die kennen sich bestimmt bestens mit solchen Fragen aus.
Was eine Private Versicherung angeht, so würde es ich wundern, wenn sie zu einer Aufnahme bereit wären, zumindest, wenn die Prämien bezahlbar bleiben sollen.
Hallo,
nicht nur bei der AOK gibt es Leute die Ahnung haben -
wo kommt der Mann denn her und wie war er denn bisdher versichert in
seinem Heimatland. Die Info würde schon sehr viel weiterhelfen.
Gruss
Günter Czauderna
Krankenversicherung gibt, die einen Rentner (67) neu aufnimmt
? Egal ob privat oder gesetzlich. Der Betreffende ist
Ausländer und war daher in Deutschland bislang noch nicht
versichert.
Der Mann kommt aus Georgien (GUS-Staaten), bezieht keine staatliche Rente, hat hier nie gearbeitet und war infolgedessen hier auch nicht krankenversichert.Insofern wundert es mich, dass der Beitritt zu einer gesetzlichen KV möglich sein soll.
Wie er in seinem Heimatland versichert war weiß ich leider nicht.
wenn ich das richtig verstanden habe, dann hat dein Spezerl aus Georgien (wahrscheinlich ein georgischer Staatsbürger) keine Rente von Staats (Georgien oder BRD) wegen. Hat auch noch nie zumindest in der BRD einen einzigen Cent in die KV einbezahlt und jetzt will er für null Cent eine umfassende Krankenversicherung für den Rest seines Lebens mit all ihren Leistungen hier in der BRD haben.
Meinst du nicht auch, dass das ein bisserl unverschämt ist? Oder anders ausgedrückt: Jetzt weiss ich, warum die Sozialversicherungen in Deutschland vor die Hunde gehen, wenn solche „Fälle mit vollkommenem Versicherungsschutz“ ausgestattet werden.
Sollte er aber zumindest einen Teil seines Lebens in die Solidargemeinschaft der Versicherten in der BRD eingezahlt haben, dann wäre das was anderes. Etwas anderes wäre es auch, wenn er als Tourist für kurze Zeit hier in der BRD wäre. Dann träfe vielleicht ein Sozialversicherungsabkommen zu.
Lass dir das nochmal durch den Kopf gehen.
Tschüss
Bernd
Der Mann kommt aus Georgien (GUS-Staaten), bezieht keine
staatliche Rente, hat hier nie gearbeitet und war
infolgedessen hier auch nicht krankenversichert.Insofern
wundert es mich, dass der Beitritt zu einer gesetzlichen KV
möglich sein soll.
Mich wundert, dass Menschen, die keine Rente beziehen, als Rentner bezeichnet werden. Wenn man da nämlich sprachlich genauer ist und den Begriff rauslässt, stellt sich nicht die Frage, ob der Mensch eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht.
Es gibt eine Möglichkeit der freiwilligen Krankenversicherung für Spätaussiedler. Personen, die dem Fremdrentengesetz unterfallen, Personen, die dem Gesetz Widergutmachung nationalsozialistischen Unrechts unterfallen, sind Pflichtversichert. Deswegen ist es wichtig zu wissen, woher der Mensch kommt. Weil ich aber diese gesamten Gesetze nicht kenne und nicht weiß, wer wann Spätaussiedler ist, kann ich nicht sonderlich viel weiter helfen.
Was Deine Verwunderung angeht, kann ich die nicht teilen. Warum sollte die Möglichkeit, sich in der GUV versichern zu lassen, von irgendwelchen Beiträgen abhänbgen? Ich habe doch bei meiner Haftpflichtversicherung auch nicht erst nach fünf Jahren Versicherungsschutz, oder? Wenn jemand Beitritt und Beiträge leistet, hat er auch ein Recht auf Versicherungsleistungen. Ist doch nichts besonderes…
keine Rente von Staats (Georgien oder BRD) wegen. Hat auch
noch nie zumindest in der BRD einen einzigen Cent in die KV
einbezahlt und jetzt will er für null Cent eine umfassende
Krankenversicherung für den Rest seines Lebens mit all ihren
Leistungen hier in der BRD haben.
Der Begriff BRD - ganz am Rande, ist nicht die offizielle Abkürzung für diesen Staat und hauptsächlich von der Nachbardikatatur benutzt worden. Wenn ich diesen Begriff lese, dann erkenne ich dahinter eine politische Einstellung, die so vielleicht gar nicht vorhanden sein mag…aber egal, nun mal zur Sache:
Wenn jemand fragt, ob er sich hier gesetzliche krankenversichern kann, ist damit nichts über die Beiträge gesagt, oder? Deswegen finde ich das alles andere als unverschämt, wenn man fragt, ob es für diese Person einfach die Möglichkeit gibt, sich zu versichern. Beitragsfreie Versicherungen sind - auch in der BRD - noch die Ausnahme.
wir sollten hier einfach mal die Frage von Lexi beantworten und nicht immer über irgendwelche anderen Dinge diskutieren.
Fakt ist, in die Krankenversicherung der Rentner kommt die betroffene Person nur, wenn eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen wird und die Vorversicherungszeit erfüllt ist.
Diese Frage kann hier schon einmal gar nicht beantwortet werden, weil viel zu wenig Informationen vorliegen (m. E. sollten solche schwierigen Sachverhalte auch nicht in einem Forum, sondern bei einer Krankenkasse erörtert werden).
Man müsste erst einmal prüfen, ob die betroffene Person evtl. als Spätaussiedler, Vertriebener etc. gilt. Dann ergäbe sich nämlich evtl. ein „deutscher“ Rentenanspruch, über welchen dann ein Zugang zur Krankenversicherung der Rentner erfolgen KÖNNTE.
Solche Sachverhalte jedoch hier zu erörtern, bringt absolut gar nichts, weil die Rechtsgebiete (FRG etc.) viel zu komplex sind. Also, ab zu einer qualifizierten Beratung durch Rentenversicherung bzw. Krankenkasse.
wenn ich das richtig verstanden habe, dann hat dein Spezerl
aus Georgien (wahrscheinlich ein georgischer Staatsbürger)
keine Rente von Staats (Georgien oder BRD) wegen. Hat auch
noch nie zumindest in der BRD einen einzigen Cent in die KV
einbezahlt und jetzt will er für null Cent eine umfassende
Krankenversicherung für den Rest seines Lebens mit all ihren
Leistungen hier in der BRD haben.
Meinst du nicht auch, dass das ein bisserl unverschämt ist?
Oder anders ausgedrückt: Jetzt weiss ich, warum die
Sozialversicherungen in Deutschland vor die Hunde gehen, wenn
solche „Fälle mit vollkommenem Versicherungsschutz“
ausgestattet werden.
Bernd
Hallo Bernd,
na, na , immer langsam mit die jungen Pferde. Du kennst den Hintergrund meiner Anfrage nicht.
Eine Verwandte von mir will diesen mittellosen Georgier heiraten und könnte im Falle eines Falles wegen der fehlenden Krankenversicherung bankrott gehen.Da greift man nach jedem Strohhalm !
Grundsätzlich finde ich es vollkommen in Ordnung, wenn man monatlich seinen Versicherungsbeitrag leistet- nix mit „null Cent“-, dann auch die Leistungen in Anspruch nimmt. Was soll daran verwerflich sein ? Ärgerlich finde ich nur Rentenzahlungen an Menschen, die nie in unsere Rentenversicherung eingezahlt haben.