Krankenversicherung für Rentner

Liebe/-r Experte/-in,
ich bin ab Juni 10 Rentnerin. Da ich Einkommen aus Vermietung habe, ist für die Krankenversicherung eine Familienversicherung unmöglich.
Meine Rente beträgt 230 Euro. Ich möchte aber gerne noch einen 400 EuroJob. Wenn ich mich nun freiwillig versichere, kann ich dann die vollen 400 Euro verdienen oder wird auch hier wie bei der Familienversicherung meine Rente darin einberechnet? Ich beziehe Rente aus einem Versorgungswerk und hier wird mir jeden Monat bereits KV+PV abgezogen.
Besten Dank für die Antwort
Ursula Pohl

Wenn die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von der Versorgungskasse und dem Rentenversicherungsträger einbehalten wird, bedeutet das, dass Sie die sogenannte „Krankenversicherung der Rentner“ (KVdR)erfüllt haben. Dann ist eine Familienversicherung grundsätzlich ausgeschlossen, egal wie hoch die Rente ist.

Die KVdR erfüllt zu haben bedeutet, dass Sie in der 2. Hälfte Ihres Erwerbslebens zu 90 % bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert waren. In diesem Fall zahlen Sie gar keine beiträge aus dem 400,00 €-Job

Wenn Sie die Krankenversicherung der Rentner nicht erfüllen, müssen Sie sich freiwillig weiterversichern. Dann werden alle Einnahmen zusammengerechnet. Da bei einem 400,0 €-Job bereits pauschale Krankenversicherungsbeiträge von Ihrem Arbeitgeber gezahlt werden, müssten Sie bei einer freiwilligen Krankenversicherung nur noch Pflegeversicherungsbeiträge bezahlen (1,95 % wenn Sie Kinder haben, 2,2 % wenn Sie kinderlos sind.

Bitte beachten, dass bei einer freiwilligen Krankenversicherung immer Beiträge aus der Mindestgrenze von 851,67 € berechnet werden, auch wenn Ihre Einnahmen darunter liegen.

Wenn Sie noch Fragen haben… gern.

Hallo Frau Pohl,

ich bin Beitragsrechtlich nicht mehr auf dem neuesten Stand, bevor ich Ihnen was falsches erzähle sage ich lieber nichts.

Ich hoffe das einer der anderen Experten Ihnen helfen kann.

MfG
Thomas H.

Hallo Frau Pohl,

als freiwilliges Mitglied bezahlen sie Beiträge aus allen steuerpflichtigen Einnahmen. Wenn ihr Arbeitgeber das Einkommen aus der Geringfügigen Besch. pauschal versteuert (das ist in der Regel so), sind die (bis zu) 400,00 EUR nicht steuer- und damit auch nicht beitragspflichtig. Sie tauchen auch nicht im Steuerbescheid auf, der ja der Beitragsberechnung zu Grunde gelegt wird.

Gruß, Chrsitian

Leider kann ich diese Frage nicht abschließend beantworten, ich würde aber dies so beurteilen, dass die 400 € nicht angerechnet werden, weil hier der Arbeitgeber bereits Beiträge zahlt. Die Beiträge werden an die Minijobzentrale überwiesen und dann wird nicht fällig dafür.