Hallo und guten Tag,
ich bin Beamter und als solcher privat versichert. Meine Ehefrau, zwar früher berufstätig aber seit 25 Jahren nicht mehr, ist bei mir in meiner privaten Krankenversicherung als Familienmitglied versichert. Wenn meine Frau demnächst, wenn auch nur eine kleine, Rente bezieht, stellt sich für mich die Frage, wie sie sich weiter krankenversichern kann. Könnte sie als Rentner bei meiner privaten KV weiter versichert bleiben oder muss Sie sich selbst privat versichern ? Eine gesetzliche KV wird sie ja nicht wählen können.
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand erfahrungsgemäß antworten könnte.
Vielen Dank im voraus.
Hallo,
wären Sie in der gesetzlichen Krankenkasse Mitglied und Ihre Frau wäre über Sie familienversichert, müsste sich Ihre Frau an Datum des Rentenantrages selbst versichern.
Wie das in der privaten Krankenversicherung ist, kann ich Ihnen leider nicht sagen, da ich es nicht weiß.
Rufen Sie einfach bei Ihrer privaten Versicherung an oder mailen Sie der Krankenkasse - die Mitarbeiter können Ihnen mit Sicherheit eine klare Antwort geben.
Alles Gute,
Katharina
Danke, das war mal eine relativ leichte Frage. Richtig ist, dass sie wohl keine Chance hat in die GKV zu kommen.
Die PKV kann sie grundsätzlich frei wählen (allerdings nur, wenn die jeweilige PKV sie möchte). Das heißt alle Vernunft spricht dafür, sie in Ihrer PKV zu lassen, denn woanders wäre der Beitrag eher unbezahlbar.
Möglicherweise (das hängt von der Höhe der Rente und vom Bundesland ab) wird der Beihilfesatz allerdings gekürzt, weil sie von der Rentenversicherung einen Zuschuss zur PKV in Höhe von ca. 7% der Rente bekommen wird. Die PKV muss dann den Versicherungsschutz ohne Risikoprüfung etc. erhöhen, da sind allerdings Fristen zu beachten.
Gruss
Wolfgang Will
Hallo Wolfgang,
trotz der Rente bleibt deine Frau beihilfeberechtigt.
In der privaten Krankenversicherung gibt es keine „Mitversicherung“. Unabhängig davon, ob mehrere Versicherte in einem Vertrag zusammengefasst sind, werden sie immer einzeln versichert. Insofern ändert sich nichts.
Viele Grüße
Oliver H.
Versicherungsmakler
Hallo
na klar beibt alles beim alten keine veränderung und ob sie hausfrau ist oder rentnerin spielt keine rolle
Ich hoffe ich hab Ihnen helfen können .
MfG
Anja
Hallo,
bei einer „kleinen“ Rente sehe ich da keine Probleme. Entscheidend ist, ob Ihre Frau weiterhin beihilfeberechtigt sein wird, wovon ich ausgehe.
Fragen Sie das bitte einmal bei der für Sie zuständigen Beihilfestelle nach.
Beste Grüße
Thomas Kliem
Hallo,
ich bin mir da nicht mehr ganz sicher, ob im Falle Deiner Frau die Krankenversicherung der Rentner mit einer Pflichtmitgliedschaft bei einer gesetzlichen KK greift. Ich glaube nicht, da in der zweiten Hälfte des Zeitraumes seit Beginn einer Beschäftigung bis zum Rentenbeginn eine Versicherung bei einer gesetzlichen KK nicht bestand. Ggfs. wäre auch eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der KVdR möglich.
Aber das müsste man alles genauer prüfen, weshalb ich dazu rate, sich vor der Rentenantragstellung bei der letzten gesetzlichen Krankenkasse Deiner Frau über die genauen gesetzlichen Grundlagen zum Zeitpunkt der Rentenantragstellung ausführlich beraten zu lassen.
Viele Grüße
ayro
Sehr geehrter Herr Bete,
da Ihre Ehefrau die Vorversicherungszeit für die Krankenversicherung der Rentner nicht erfüllt hat, kann sie als Rentnerin nicht in die gesetzliche Krankenversicherung. Sie wird weiterhin privat versichert bleiben. Eine Änderung des dortigen Vertrages wird wohl nur erfolgen, wenn sich am Beihilferecht Ihrer Ehefrau etwas ändert.
mfg
Hallo!
Ich denke, Ihre Frau kann bei Ihnen versichert bleiben. Gesetzlich kann sie sich glaube ich nicht versichern. Fragen Sie am besten Ihre PKV, ich weiß es leider nicht genauer.
Gruß
H.C. Sanders
Hallo,
da muß ich leider passen.
Viele Grüße
Der Firmengründer
Hallo!
Sofern Ihre Frau die Einkommensgrenze von 18 000 € nicht übersteigt, dürfte der Beilhilfeanspruch unverändert als Familienangehörige fortbestehen, der Versicherungsschutz muss nicht geändert werden. „Verdient“ sie im Rahmen der Rente oder anderer Einkünfte darüber hinaus, muss sie ihren Versicherungsschutz bei der bisherigen Krankenversicherung auf 100 % aufstocken (innerhalb von sechs Monaten ab Beihilfewegfall).
Viele Grüße!
Hallo,
ich bin etwas irritiert über diese Frage: Beamte und deren Familienangehörige bekommen auch als Ruheständler Beihilfe. Den Rest versichert deine Frau einfach weiter privat. Das sollte Dir Dein Versicherungsberater kurz und knapp erklären können. Falls ich Dein Problem nicht richtig erfaßt habe, schreib nochmal.
VG
Hier kommt es darauf an in wie weit Deine Ehefrau als Rentnerin Beihilfeberechtigt ist.
Leider ist Beihilfe nicht mein Fachgebiet. Ich kann Dir hier also leider nicht weiter helfen.
Gruß Tom
Kurzmitteilung
ich habe keine Kenntnisse bezüglich Versicherung!
MfG Werner Siems
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand erfahrungsgemäß
antworten könnte.
Vielen Dank im voraus.
Ich könnte mir vorstellen, daß sie als freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen KV aufgenommen wird. Das ist manchmal günstiger als eine private KV. Gruß Anne