Hallo,
wer kann in folgendem, auf den ersten Blick hoffnugslosem, Fall helfen:
Ein Verwandter, früher selbständig und freiwillig versicher wird von der Krankenkasse gekündigt da er mal nicht bezahlt hat.
Jetzt ist er Rentner und het keine Krankenversicherung.
Welche Konstruktionen gibt es um wieder in die GKV zu kommen?
Kommt er wieder rein wenn er sich „normal“ anstellen lässt?
Rentner GKV scheidet aus da die 90% in der zweiten Hälfte der Berufsleben nicht erfüllt sind.
Wer kann aus der Verzwiflung helfen?
DANKE!
Hallo i c h,
demnächst in die von Ullala ermöglichte Private Basisversicherung gehen.
Tschüss
Bernd
Hallo Bernd,
danke für die Antwort. Weisst Du zufällig wie hoch da die Beiträge sein werden?
DANKE!
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Auch hallo,
Erst ist die Frage zu klären: war er zuletzt in einer privaten Krankenversicherung oder in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ?
Zuletzt gesetzlich = ab 1.4.2007 Versicherungspflicht eben dort.
Gruß
Falschauskunft!
Es hängt, wie bereits gesagt, von der Vorversicherung ab!
Da von Krankenkasse geredet wurde - GKV!
War das falsch ausgedrückt, dann sollte die Frage erneut gestellt werden!
Thorulf Müller
P.S.: PKV ab 01.07.2009, die letzte PKV und Standardtarif mit Zwangsüberführung in Basistarif ab 01.01.2009!
danke für die Antwort. Weisst Du zufällig wie hoch da die
Beiträge sein werden?
DANKE!
Bitte die letzte PKV (ab 01.07.2007) ansprechen! War es keine PKV, sondern eine Krankenkasse, dann die letzte GKV (ab 01.04.2007)!
Die Beiträge werden dann ermittelt und mitgeteilt!
Thorulf Müller
Hallo,
bei der GKV wird es wahrscheinlich so sein, dass als Mindestbeitrag
die fiktive Einkommensgrenze von 816,50 € angenommen wird, was incl.Pflegeversicherung ca 123,00 € ausmachen wird.
Gruss
Czauderna
Hallo,
er war zuletzt freiwillig bei einer BKK versichert. Zwischen Rauswurf und Renteneintritt sind schon ca. 5 Jahre vergangen die er ohne KV verbracht hat. Muss es sich dann trotzdem bei der letzten BKK melden?
Wie werden dann die Beiträge bei einem Rentner mit minimalem Einkommen berechnet? Was wenn er sie nicht zahlen kann?
VIELEN DANK!
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Hallo,
würde folgende Konstruktion funktionieren:
er läßt sich für minimales Gehalt in Teilzeit anstellen. Darf er dann als Arbeiter in die GKV? Gibt es eine Grenze bezüglich des Midestgehaltes?
DANKE!
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Hallo,
dann muss er auch ab 01.04.2007* wieder in diese BKK.
Zur wahrscheinlichen Beitragshöhe habe ich weiter untn bereits etwas geschrieben.
Gruss
Czauderna
*) z.Zt. wird gemunkelt, dass das Ganze erst zum 01.05.2007 in Kraft
treten soll weil der Bundespräsident bisher nicht unterschrieben hätte.