Ich bin deutscher Staatsbürger und lebe in der Schweiz. Nach Erreichen des Ruhestandes in ca. 8 Jahren kehre ich möglicherweise wieder nach Deutschland zurück. Wie schaut es dann mit der Krankenversicherung aus? Muss ich mich möglicherweise zu einer horrenden Prämie privatversichern?
Die Frage ist so und zum jetzigen Zeitpunkt nur schwer zu beantworten. Es kommt zum einen darauf an, ob der Ruhestand eine deutsche Altersrente auslöst, zum anderen wie bislang deine Krankenversicherung aussah(wie lange bei einer gesetzlichen Krankenversicherung seit Beginn der Berufstätigkeit) und vor allen Dingen, wie in 8 Jahren eine entsprechende gesetzliche Regelung dazu aussieht.
Wenn du jetzt schon evtl. seit vielen Jahren privat krankenversichert bist, besteht in 8 Jahren mit ziemlicher Sicherheit auch keine Möglichkeit sich günstig gesetzlichg kranken zu versichern. Das widerspreche unseren Solidarsystem und wäre auch ungerecht.
VG
ayro
Wenn Sie damals Ihre gesetzliche Krankenversicherung ruhend gestellt haben, weil Sie ins Ausland verzogen sind, dann lebt diese wieder auf. Gleiches gilt für die private Krankenversicherung.
Ansonsten muss ich Ihnen leider zustimmen und Sie müssen in die PKV zu natürlich hohen Beiträgen. Wenn dann noch der Gesundheitszustand nicht in Ordnung ist und Sie leichte Gebrechen haben, dann steigt der Beitrag auch nochmals an.
Bitte vor Einreise nach Deutschland einfach mal einer GKV anrufen, da sich in acht Jahren wieder die Gesetze ändern können.
LG Lilli2405
Hallo,
Seit der Gesundheitsreform 2007 gibt es in Deutschland eine Versicherungspflicht. Jeder muss sich gegen Krankheit versichern, auch diejenigen, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen.
Es gilt der Grundsatz, dass sich jeder in der Krankenversicherung versichert, in der er zuletzt versichert war. Das bedeutet im Einzelnen:
Wer früher in Deutschland gelebt hat und dort in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert war, kehrt auch in die gesetzliche Krankenversicherung zurück. Im Normalfall muss einen die Krankenkasse aufnehmen, bei der man zuletzt versichert war.
Wer früher in Deutschland privat versichert war, muss sich wieder eine private Krankenversicherung suchen. Dabei hat der Rückkehrer aus dem Ausland einen Anspruch darauf, von seiner früheren privaten Krankenversicherung wieder aufgenommen zu werden. Sie muss zumindest eine Versicherung im Basistarif anbieten.
In Ihrem Fall ist es ratsam, sich vorher einige Gedanken darüber zu machen, wie sie sich dann versichern wollen! Zur Not kann man Sie auch in den Basistarif aufnehmen, was ungefähr der GKV entspräche!
Bei der Aufnahme entscheidet dann das Eintrittsalter und der Gesundheitszustand, zu welchen Beitrag sie versichert werden!
Mit freundlichen Grüssen
Reuschel Jürgen
Debeka VVaG
hallo, wenn du nach deutschland urück kommst musst du nach dem neuen recht (seit 01.04.2007) wieder in dei krankenkasse zurück bei der du zuletzt in deutschland versichert warst. wenn das privat war dann privat, wenn ein gesetzliche dann eben wider gesetztlich. Die krankenkasse darf dich auch nicht ablehnen.
gruss anna
möglicherweise ja
Diese Frage kann niemand beantworten.
Es ist abhängig davon wie Sie jetzt versichert sind wie Sie in Deutschland versichert waren und auch davon ob sich die Gesetze bis dahin wieder ändern.
Gruß
Besten Dank für Ihre Antwort und freundliche Grüsse
Arno Högl
Liebe Anna,
Besten Dank für die rasche Antwort + Herzliche Grüsse
Globulix
Sehr geehrter Herr Reuschel,
besten Dank für die rasche und präzise Antwort
und freundliche Grüsse
Arno Högl
Antwort: Das weiß ich nicht. Keine Ahnung was in 8 Jahren hier für Gesetze bei den Krankenkassen sind!
Ja, so ist es. Oder jetzt schon eine sog. Anwartschaft auf die spätere Rückkehr abschließen.
Viel Erfolg!
Hallo!
Mit dem Thema Ausland oder zurück aus dem Ausland kenne ich mich nicht aus.
Gruß
H.C.
ja, kann sein. Denn Rentner kommen für gewöhnlich nicht wieder in die GKV zurück. Wie das mit Leuten ist, die in der Schweiz waren, weiß ich nicht. Frag doch mal bei einer AOK Deiner Wahl nach. Die müßten Auskunft geben können.
hallo, nein es gibt sein zwei jahren die pflichversicherung, d.h. jeder muß aufgenommen werden auch ohne gesundheitsprüfung, der einheitsatrif kostet ca. 500 €.
Liebe Heike,
habe inzwischen erfahren, dass mich meine letzte Kasse in D wieder nehmen muss.
Gruss
Arno
ja, kann sein. Denn Rentner kommen für gewöhnlich nicht
wieder in die GKV zurück. Wie das mit Leuten ist, die in der
Schweiz waren, weiß ich nicht. Frag doch mal bei einer AOK
Deiner Wahl nach. Die müßten Auskunft geben können.
Hallo Globulix,
wie müssen sich Familien in der Schweiz versichern? Gibt es da auch sowas wie die beitragsfreie Familienversicherung in der GKV wie in D?
Danke für die Auskunft.
Hallo Heike
Das Versicherungssystem ist in der Schweiz anders als in Deutschland. Man ist nicht über den Arbeitgeber versichert (Ausnahme Unfall). Es besteht eine allgemeine Versicherungspflicht für einen gesetzlich festgelegten Leistungskatalog, der so ziemlich alles abdecken dürfte. Die monatlichen Prämien richten sich nicht nach dem Einkommen, sondern gelten pro Kopf und unterscheiden sich je nach Versicherung und Region leicht voneinander. Im Kanton Zürich liegen sie so bei 250 bis 300 Franken pro Kopf im Monat. Wie es für Kinder ist, weiss ich nicht. Für einkommensschwache Personen gibt es eine Verbilligung aus Steuermitteln.
Gruss
Arno
Kurzmitteilung:
Die Frage kann ich nicht beantworten.