Krankenversicherung für Schüler

Hallo!

Meine Frage lautet:

wenn man Schüler an einem staatlichen Kolleg wird, also das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg nachholt, reicht das, um bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert zu werden?
Das Problem hierbei ist, daß eine Bekannte von mir vor einem Jahr aus England hierhergezogen ist (deutsche Staatsbürgerin) und da sie nicht wußte, daß man sich nur innerhalb von drei Monaten nach Abbruch der letzten Versicherung freiwillig versichern lassen kann, hat sie seit dieser Zeit keine Krankenversicherung. Sie arbeitet auch nicht, da sie von Ersparnissen gelebt hat. Für den Eintritt ins Kolleg braucht sie nun aber eine Krankenversicherung. Eine gesetzliche Krankenkasse, bei der sie angefragt hat, meinte, sie könne nicht versichert werden ohne zu arbeiten, obwohl sie ja Schülerin sein wird, da angeblich das Kolleg sie nicht automatisch versicherungspflichtig (oder so ähnlich) macht. Dabei berechtigt sie der Eintritt ins Kolleg sogar dazu Bafög zu beziehen. Müßte sie also nicht eigentlich versichert werden können, auch ohne zu arbeiten?

Vielen Dank im Voraus für Eure/Ihre Mühe
Karo

hallo Karo,
leider hat der GKV-Mann Recht.
Doch wenn die Finanzierung der Beiträge gesichert ist, dann kann sie sich Privat versichern.
Nimmt sie keine Superleistungen, dann ist das nicht mal so teuer.

Grüße
raimund

Hallo Karo,
ja, eine Versicgherung in der GKV ist leider nicht möglich,
da die KVdS nur für eingetrage Studenten einer Fachhochschule oder
einer UNI zustrifft.

Gruss

Günter Czauderna

Hallo erstmal,
das scheint wirklich keiner zu wissen, aber wie der Gesetzestext sagt, sind Schüler des zweiten Bildungswegs versicherungspflichtig. Niemand bei einer Versicherung wußte das und meine Bekannte mußte gestern bei der AOK mit dem Gesetzestext rumwedeln, sonst hätten die sie auch nicht versichert. Haben sie aber jetzt.
Das wundert mich schon etwas, daß das nicht einmal ausgebildete Versicherungsexperten wissen. Niemand. Ab und zu sollte man, bevor man leichtfertig solche Aussagen „tätigt“ noch mal genau nachschauen.
Trotzdem Danke für die Mühe!

MfG
Karo

Hallo Karo,
ich habe mir deinen Text nochmals gründlich durchgelesen -
Du schreibst von einem Zugang zu einem Kolleg und nicht zu
einer Fachhochschule oder UNI.
Das mit der Versicherungspflicht und dem zweiten Bildungsweg
ist mir schon ein Begriff.
Dies nur zur Klarstellung und zur Unterstreichung meiner
Aussage dazu.

Gruss

Günter Czauderna

Hallo Karo,

hier noch ein Nachtrag - Es gibt ein Rundschreiben der
Spitzenverbände der Krankenkassen vom 29.05.1995 wo die
Beurteilung der Versicherungspflicht nach dem zweiten Bildungsweg
beschrieben wird - auch die Schularten.
Da ist u.a. auch das Kolleg genannt, allerdings nur wenn eine
staatliche Anerkennung vorliegt.
Im § 5 ff. SGB V. wird auch die Altersbeschränkung und die
Zeitbeschränkung behandelt.
Sicher, ich hätte das schon vorher anbringen können oder sollen,
aber die Fragestellung war nicht so exakt, dass ich mich zu einer
längeren Abhandlung genötigt sah.

Gruss

Günter Czauderna