Zu obigem Theam habe ich noch folgende Fragen, wobei für mich insbesondere auch der Punkt 3. interessant ist:
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Es ist also so,dass z.B.
ein Arbeitnehmer, der monatlich
2.000 € brutto Arbeitslohn erhält, außerdem
1.500 € Zinseinnahmen hat,
„nur“ mit den 2.000 € aus Arbeit beitragspflichtig ist,
hingegen
ein freiwillig in der GKV versicherter Selbständiger, der monatlich
2.000 € Gewinn und
1.500 € Zinseinnahmen hat,
mit 3.500 € beitragspflichtig ist.
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Für Rentner hat das BVG im März 2000 die Ungleichbehandlung der pflicht- und der freiwillig versicherten bei der Beitragsbemessung für verfassungswidrig erklärt.
Dieses Gleichbehandlungsgebot gilt also nicht für freiwillig in der GKV versicherte Selbständige(?)
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Wonach wird der Beitrag eines Rentners, der Rente aus der gesetzlichen RV bezieht und vor der Rente als Selbständiger stets freiwillig in der GKV versichert war, bemessen?
Für weitere Auskunft vielen Dank im voraus.
H.A. Mo
Zu obigem Theam habe ich noch folgende Fragen, wobei für mich
insbesondere auch der Punkt 3. interessant ist:
-
Es ist also so,dass z.B.
ein Arbeitnehmer, der monatlich
2.000 € brutto Arbeitslohn erhält, außerdem
1.500 € Zinseinnahmen hat,
„nur“ mit den 2.000 € aus Arbeit beitragspflichtig ist,
hingegen
ein freiwillig in der GKV versicherter Selbständiger, der
monatlich
2.000 € Gewinn und
1.500 € Zinseinnahmen hat,
mit 3.500 € beitragspflichtig ist.
Das ist genau richtig, da der versicherungspflichtige, wie der
name schon sagt nur das versicherungspflichtige/Beitragspflichtige
Eikommen bezahlen muss.
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Für Rentner hat das BVG im März 2000 die Ungleichbehandlung
der pflicht- und der freiwillig versicherten bei der
Beitragsbemessung für verfassungswidrig erklärt.
Das Stimmt
Dieses Gleichbehandlungsgebot gilt also nicht für freiwillig
in der GKV versicherte Selbständige(?)
Das stimmt auch, siehe oben
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Wonach wird der Beitrag eines Rentners, der Rente aus der
gesetzlichen RV bezieht und vor der Rente als Selbständiger
stets freiwillig in der GKV versichert war, bemessen?
als versicherungspflichtiger Rentner, der nicht mehr selbständig tätig ist, nur nach der Rente und eines eventuellen Versorgungsbezuges.
Für weitere Auskunft vielen Dank im voraus.
H.A. Mo
Bitte
Günter Czauderna