Ich bin z.Z. noch als Angestellter beschäftigt. Im Laufe des kommenden Jahres möchte ich mich selbständig machen. Da ich Familienangehörige habe, die über mich mitversichert sind, möchte ich in einer gesetlichen Krankenversicherung bleiben.
Nun starten manchen Versicherungen mit einem Mindestbetrag von ca. 700 DM. Kann mir jemand eine gesetzliche Krankenversicherung nennen, bei der man sich schon ab 300 oder 400 DM versichern kann?
Guten Tag!
Also mir ist keine bekannt, die gleich DM 700 Monatsbeitrag verlangt - es sei denn, es wurde konkret ein Einkommen von
DM 5000 mtl. genannt, dies entspricht dann einem monatlichen
KV-Beitrag von DM 700.
Ich hatte schon Existenzgründer-Kunden, die bei der Barmer oder
AOK die ersten 6 Monate nur rund DM 200 bezahlen mußten und danach auf den „Mittelbeitrag“ kamen: ca. DM 400 + Pflegeversicherung.
Man bekommt dann immer jährlich einen Fragebogen von der Krankenversicherung, mit dem nach dem aktuellen Einkommen gefragt wird: Liegt dieses dann bei DM 6.450 mtl. (alte Bundesländer, 2000) oder mehr, dann liegt der Beitrag bei
knapp DM 900 zzgl. Pflegepflichtversicherung.
Wichtig für die Höhe des Beitrags ist auch, ob ein Krankengeld
versichert werden soll - da aber hier nur max. rund DM 150 kalendertäglich versichert werden können (= DM 4.500 mtl.)
empfiehlt sich eine zusätzliche Absicherung; u.a. auch für die
betrieblichen Fixkosten (diese dürfen über die Krankenversicherungen - auch private - NICHT versichert werden!)
Viele Grüße
Heinz
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Hallo Volker!
Schau doch mal unter: http://www.sbk.org/3er/jump.cgi?a=5_3_informa2
Da gibt die KV schon ab 406,56 DM
Gruß
Stefan
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
ich bin bei einer gesetzlichen Krankenkasse beschäftigt.
Für hauptberuflich Selbständige gibt es eine Mindest-
beitragbemessungsgrenze, die vom Gesetzgeber festgelegt wird, von 3.360,00 DM, dies entspricht
bei einem Beitragssatz von 13,8 incl. Krankengeldanspruch
DM 508,00 DM monatlich zzgl. 57,12 DM Pflegeversicherung.
Die Familienangehörigen sind, soweit sie kein eigenes Einkommen
weit über 630,00 DM haben, kostenlos mitversichert.
Der Beitrag steigt wenn das Einkommen steigt bis zu einer
z.Zt. gültigen Beitragsbemessungsgrenze von 6450,00 DM.
Meine Erfahrung aus 33 Jahren rät drigend in der gesetzlichen
Krankenversicherung zu bleiben.
Mfg.
Günter Czauderna
Guten Tag!
Hallo,
ich bin bei einer gesetzlichen Krankenkasse beschäftigt.
Für hauptberuflich Selbständige gibt es eine Mindest-
beitragbemessungsgrenze, die vom Gesetzgeber festgelegt wird,
von 3.360,00 DM, dies entspricht
bei einem Beitragssatz von 13,8 incl. Krankengeldanspruch
DM 508,00 DM monatlich zzgl. 57,12 DM Pflegeversicherung.
Die Familienangehörigen sind, soweit sie kein eigenes
Einkommen
weit über 630,00 DM haben, kostenlos mitversichert.
Der Beitrag steigt wenn das Einkommen steigt bis zu einer
z.Zt. gültigen Beitragsbemessungsgrenze von 6450,00 DM.
Meine Erfahrung aus 33 Jahren rät drigend in der gesetzlichen
Krankenversicherung zu bleiben.
Gibt es einen speziellen Grund dafür?
Mfg.
Günter Czauderna
MfG
Heinz
Das kann auch nur ein PKV-Vertreter fragen !
Warum ist denn ein Grossteil Ihrer Kollegen und Kolleginen
bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ??
Mfg.
Czauderna
Hallo!
Das kann auch nur ein PKV-Vertreter fragen !
Ich bin u.a. Versicherungsmakler und kein PKV-Vertreter -
ich wollte nur einmal von einem GKV-Fachmann die Gründe
dafür hören; ich berate meine Kunden schon richtig - wenn
es zum Nutzen des Kunden ist, auch in Richtung GKV.
Warum ist denn ein Grossteil Ihrer Kollegen und Kolleginen
bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ??
Ich weiß nicht, woher diese Information stammt - aber diese
Kollegen müßten Ihre besten Zuträger sein, denn diese sind
ja dann nur von der GKV überzeugt und können somit gar
keine private verkaufen…
Viele Grüße
Heinz
Mfg.
Czauderna
Das kann auch nur ein PKV-Vertreter fragen !
Warum ist denn ein Grossteil Ihrer Kollegen und Kolleginen
bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ??
Weil sie sich nicht befreien lassen können, da sie unterhalb der JAEG liegen… anders gefragt könnte aber die Frage so lauten: Warum sind ein Großteil GKV - Mitarbeiter, die über der JAEG liegen privat versichert?
Beide Seiten haben ihre Vor- und Nachteile…
In diesem Sinne…
Marco
Hallo,
so, jetzt wollen wir mal die Kirche im Dorfe lassen. Es ist immer wieder erheiternt zu lesen, wie in der GKV mit der Möglichkeit auf Kinder und Frau polemisiert wird, frei nach dem Motto, man weiß ja nie was kommt. Aber wer sagt denn, daß die Kinder nicht mal aus dem Hause sind und die Frau arbeiten gehen möchte.
Desweiteren finde ich die Berechnungsgrundlage auf Basis des Mindestsatzes sehr amüsant. Liebe GKV-Verfechter, wo liegt denn der Höchstbeitrag; sollte man vielleicht auch mal erwähnen.
Ebenso ist es eine entscheidende Frage, wie sich der Beitrag im Alter verhält. Wissen es die freiwillig gesetzlich Versicherten denn überhaupt, dass sie gar keinen Anspruch auf die Krankenversicherung der Rentner haben ???
Und in Bezug auf die vielgepriesene Familienversicherung: Wie lange gibt es sie denn noch (das nicht, um ebenfalls polemisch zu werden), da es dochj bereits konkrete Pläne in den Schubladen gibt.
Also wenn, dann vergleichen wir mal Äpfel mit Äpfeln und nicht Birnen mit Melonen !!!
So, genug der harschen Worte; stelle mich jederzeit einer gepflegten Diskussion bzw. stehe auf gerne mit evtl. benötigten Zahlen zur Verfügung. Bin nur kein Freund davon, zufällige Leser mit BBG, JAV und anderem fachchinesisch zu erschlagen…
Ach ja, ein letzter Kommentar zu dem gnadenlosen Beitragssatz von 13,8% - es gibt sie schon unter 12% und das ohne Probleme…
Es grüßt
Chris
sieh mal bei der Homepage http://www.avv-online.de nach. Das ist zwar eine kommerzielle homepage, hat aber eine kostenlose berechnung aller Kassen der Bundesrepublik. Ich kenn die Programmierfirma und das Programm, das hier verwendet wird: absolute Spitze!
Brendle
hallo, Chris,
vollkommen richtig!
Es gibt sogar Möglichkeiten, dass die Kinder bei der gesetzlich versicherten Frau mitversichert sind: bis zu einem bestimmten Beitrag (ohne jetzt nachzulesen, ich glaube 36.000,- DM im Jahr) ist eine Mitversicherung bei der Frau möglich (so sie arbeitet). Zum Beitrag in der Kasse im Alter: der Freiwillig versicherte muss wie auch der Pflichtversicherte sämtliche Einkünfte, die er im Alter hat angeben. Die Kasse kann und muss das nachprüfen!Daraus zahlt er den Prozentsatz. Unterschied zum Pflichtversicherten: der Pflichtv. kann die staatliche Rente und die Betriebsrente zu 50% bewerten. Das senkt den Beitrag. Es wäre nicht der erste freiwillig Versicherte, der 900,- DM und mehr für seine Rente zahlt… ohne die Möglichkeit, seinen Tarif so zu gestallten, dass der Beitrag sinkt.Außerdem zählen die Märchen von den irre hohen Beiträgen der Privaten nicht mehr: seit Januar zahlt jeder privat versicherte eine zusätzliche Alterrückstellung, die, wenn es nach dem Willen der Regierung geht, ab dem 80. lebensjahr die Beiträge auf 100.- bis 200,- DM senkt. Bei voller Leistung!Außerdem muss jede Privatversicherung einen „Standardtarif“ bereitstellen,der nicht weniger als die Kasse leistet und auch nicht teurer sein darf. Z.Zt. ist er sogar um einiges billiger!
So könnte man weitermachen.
Grüße
Brendle
Hallo Guenter,
Kompliment, bisher hat hier keiner die mögliche (!) Einstufung nach Mindesteinkommen so korrekt erläutert.
Was mir nicht besonders gefällt, ist Dein letzter Satz:
„Meine Erfahrung aus 33 Jahren rät dringend in der gesetzlichen
Krankenversicherung zu bleiben.“
Deine Erfahrungen können doch nur einseitig sein, da Du sicher nicht privat versichert bist oder warst, sondern selbst auch seit 33 Jahren Mitglied „Deiner“ Kasse.
Wenn Du also von Erfahrungen sprichst, so können diese nur auf Vorgängen von Versicherten, die aufgrund mangelnder Sachkenntnisse (falscher Absicherung oder auch falscher Beratung etc., die soll ja bei Privaten ebenso mal vorkommen wie bei gesetzlichen Kassen) beruhen.
Sorry, aber ich gelange zu der Ansicht, dass Du - was die Privaten betrifft - nicht ganz auf der Höhe der Zeit bist. Also bleib bitte fair und pauschalisiere nicht. Beide Systeme haben ihre Vor- und Nachteile. Es kommt auf den individuellen Einzelfall an!!!
Ich würde mich freuen, wenn Du Deine Erfahrungen, die Dich zu der Empfehlung veranlassen, „dringend in der gesetzlichen Krankenkasse zu bleiben“, hier einmal preisgibst.
Abschliessend:
Es können nicht die Erfahrungen der Vergangenheit massgebend für eine solche Entscheidung sein. Die Krankenversicherungswelt hat sich verändert. Massgebend sind die Erfahrungen, die der Einzelne in den nächsten 33 Jahren mit seiner privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung macht! Und die kennst weder Du noch ich.
Gruß
WALTER