Hallo,
der Studententarif geht bis zum Ende des Semesters, in dem man 30 Jahre alt wird.
Danach gilt bei allen gesetzlichen Krankenkassen eine freiwillige Versicherung (Verheiratete können kostenlos über den Ehegatten versichert werden).
Wenn es besondere Gründe gibt, kann der Studententarif auch verlängert werden: Krankheit, Behinderung, 2. Bildungsweg, Pflege von Angehörigen, Elternzeit …
Ggf. Formular bei der Krankenkasse anfordern.
Der Beitrag für die freiwillige Versicherung beträgt bei allen Krankenkassen 147,44 Euro (Kinderlose 149,63 Euro), wenn das Bruttoeinkommen 875 Euro monatlich nicht übersteigt. Bafög-Empfänger bekommen auf Antrag auch einen Zuschuss zum Krankenkassnbeitrag.
Vielleicht helfen diese beiden Links bei der Wahl der Krankenkasse:
http://www.gkv-spitzenverband.de/ITSGKrankenkassenLi…
http://www.test.de/themen/versicherung-vorsorge/test…
Gruß
RHW