Wer kennt sich mit Krankenversicherung für Studenten aus? Was sind die Regeln?
Ich habe eine Kollegin, die im Oktober angefangen hat zu studieren (Vollzeit). Sie arbeitet nur noch 15 Stunden in der Woche (kein 630DM Job). Da Sie vorher vollzeit beim gleichen Arbeitgeber gearbeitet hat, verweigert sich Ihre Krankenkasse, den Beitrag auf einen Tarif für Studenten (ca. 96DM) zu reduzieren. Die Krankenkasse besteht darauf, daß sie um die 250DM im Monat bezahlt. Ist das richtig so? Wo könnte sie Infos über dieses Thema finden?
Hi.Sarah,
die Pflichtversicherung als Arbeitnehmer ist vom Gesetzgeber her immer vorrangig vor der Pflichtversicherung der Studenten.
Arbeiten im Zusammenhang mit dem Studium, Praktika an der Uni, Forschung Uni usw.sind als Arbeinehmer nicht versicherungspflichtig, d,h, dann ist die studentische Pflichtvers. mit 96 ,. DM vorrangig oder es tritt die Familíenhilfe über denV BVater oer Mutter bis 25. Lebensjahr in Kraft ohne Beiträge. Beharrlich bei der Krankenkasse fragen.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi. hier nochmal, schau dach im Sozialgesetzbuch V nach unter Beiträge, Beitragspflicht im Internet unter Suchmaschine Metager und Sozialgesetzbuch V suchen, mit Ausdauer suchen.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hab einen link
für das SGB V zu Hause… kann ihn dir nachher posten… wird aber erst gegen 8 Uhr abends werden.
Ansonsten ist es eigentlich so, dass bei Studenten ein gewisser Freibetrag im Jahr frei ist und so lange können sie sich sogar familienversichern.
Darüberhinaus ist der von dir angesprochene Studentenbeitrag möglich.
Ich müsste da aber selber zu Hause nochmal nachlesen, da ich mich mit den Studenten, obwohl ich selber einer bin *bekomme aber Gehalt und bin somit pflichtig* … und deren Rechten nicht ganz perfekt auskenne…
Hallo,
ich geh mal davon aus dass die Kollegin noch keine 30 Jahre
alt ist.
Wenn Sie vorher einen Volltimejob hatte und den wegen des
Studiums beim selben Arbeitgeber reduziert dann kann sie
nicht in die studentische Pflichtversicherung.
Etwas anderes ist es,wenn sie während eines Studiums eine
Tätigkeit aufnimmt, die wöchentlich nicht mehr 20 Stunden in
Anspruch nimmt und sich dem Studium unterordnet (Arbeitszeit
abends oder am Wochenende). In einem solchen Falle kann die
Versicherung als Studentin (gilt aber nicht für die Rentenversicherung) vorrangig sein.
Am besten mal persönlich bei der betreffenden Krankenkasse
vorbeischauen.
für die männlichen Stufenten gibts einen wirklich heißen Tipp: die INTER bietet den CompactCare A bei männlichen Studenten für ca. 131,- DM an. Ist ein echter, voller Privatversicherungsschutz! Da schenke ich doch jeden GKV Schmalspur-Tarif (der fast nichts bezahlt) für ca. 90,- DM weg!
Bei den weiblichen Studentinnen kostet der ca. 100,- DM mehr! Leider. Trotzdem noch preiswert.
Grüße
Raimund
(bin nicht mit der INTER „verbandelt“, aber aus der Branche - selbständig).