Folgendes:
Mann Ausländer, verheiratet mit einer Deutschen und über sie familienversichert (er arbeitet nicht). Aus Affäre enstand ein Kind - ebenso mit einer Ausländerin, Besitz einer Duldung, kein eigenständiges Aufenthaltsrecht - in Deutschland lebend. Beide leben nicht zusammen, Kind bei der Mutter. Sie gibt an, dass der Mann für die Krankenversicherung des Kindes (wird 1 Jahr alt) aufkommen soll, geht aber nicht da er nicht eigenständig versichert ist. Kann man in irgendeiner Weise das Kind andersweitig versichern lassen?