Krankenversicherung für uneheliche kinder

Folgendes:

Mann Ausländer, verheiratet mit einer Deutschen und über sie familienversichert (er arbeitet nicht). Aus Affäre enstand ein Kind - ebenso mit einer Ausländerin, Besitz einer Duldung, kein eigenständiges Aufenthaltsrecht - in Deutschland lebend. Beide leben nicht zusammen, Kind bei der Mutter. Sie gibt an, dass der Mann für die Krankenversicherung des Kindes (wird 1 Jahr alt) aufkommen soll, geht aber nicht da er nicht eigenständig versichert ist. Kann man in irgendeiner Weise das Kind andersweitig versichern lassen?

eigenständig versichert ist. Kann man in irgendeiner Weise das
Kind andersweitig versichern lassen?

Kinder sind nicht pflichtig in der Krankenversicherung. Das heißt man kann Kinder jederzeit freiwillig in der GKV (beitragspflichtig) oder in der PKV versichern, wenn die beitragsfreie Familienversicherung in der GKV nicht möglich oder gewünscht ist.

Guten Tag,

oh ok - aber geht das auch wenn jemand anders (in diesem Fall die Frau des Mannes) das Kind versichern würde, da ihr mitgeteilt wurde das es nicht geht das Kind zu versichern da es nicht bei denen lebt (dem verheirateten Paar)und sie klar gemacht hat das sie weiß dass das Kind nicht familienversichert werden kann und nachgefragt hat ob es eine andere Möglichkeit gibt.

oh ok - aber geht das auch wenn jemand anders (in diesem Fall
die Frau des Mannes) das Kind versichern würde, da ihr
mitgeteilt wurde das es nicht geht das Kind zu versichern da
es nicht bei denen lebt (dem verheirateten Paar)und sie klar
gemacht hat das sie weiß dass das Kind nicht
familienversichert werden kann und nachgefragt hat ob es eine
andere Möglichkeit gibt.

Ich glaube nicht, dass irgend jemand für irgendeine andere Person eine Versicherung abschließen kann. Das Kind, um das es geht, sollte einen Erziehungsberechtigten haben und der kann sehr wohl eine Versicherung für das Kind abschließen, wenn er die Beiträge dafür zahlen wird (von welchem Konto auch immer).

Guten Tag,

Darin liegt ja die Schwierigkeit. Die Mutter des Kindes hat zur Zeit noch keinen geregelten Aufenthaltsstatus in Deutschland und ist z.Zt. noch in keiner GKV. Daher wollte die Frau des Mannes ja auch „aushelfen“ da dass Kind unbedingt ärztlich versorgt werden bzw. aufgrund gesundheitlicher Defizite Therapie wohl brauch (lahmen Arm).

Guten Tag,

Darin liegt ja die Schwierigkeit. Die Mutter des Kindes hat
zur Zeit noch keinen geregelten Aufenthaltsstatus in
Deutschland und ist z.Zt. noch in keiner GKV. Daher wollte die
Frau des Mannes ja auch „aushelfen“ da dass Kind unbedingt
ärztlich versorgt werden bzw. aufgrund gesundheitlicher
Defizite Therapie wohl brauch (lahmen Arm).

Wenn die Frau des Mannes so „hilfsbereit“ sein will, kann sie der Mutter des Kindes ja Geld für die Behandlung zuschießen. Warum sollte die Allgemeinheit (GKV) denn für die Behandlung aufkommen?

LG Kathi

Guten Tag,

Keine Allgemeinheit soll für das Kind aufkommen, wohl falsch rübergekommen. Die Frau des Mannes will helfen ja - wollte sogar privat versichern lassen wenn möglich und für alle Beiträge aufkommen bzw. auch die Rechnungen zahlen das ist nicht der Punkt. Es wurde nur angedacht das dieses Kind versichert ist, damit es die nötigen Behandlungen bekommt. Die Erfahung zeigt wie schwer es manchesmal ist Termine, Behandlung etc. zu bekommen wenn man keinerlei Versicherung hat.

Bei einer Duldung sollte meines Wissens nach das Sozialamt zuständig sein.

Guten Tag,

Bei einer Duldung sollte meines Wissens nach das Sozialamt
zuständig sein.

Ja, das ist alles so das Problem. Sozialamt, wirtschaftliche Jugendhilfe etc. Allerdings hat die Dame wohl angegeben das der Vater des Kindes aufkommen soll bloß scheint keiner zu verstehen das dadurch das er familienversichert ist das alles nicht so einfach geht. Werde nochmals denen versuchen zu erklären wie es ist, dachte nur das es vielleicht eine Möglichkeit doch gibt und etwas übersehen wurde.

Das schlägt doch das Gehäuse aus dem Apfel
Hallo,

wenn die Ehefrau ein solcher „Gutmensch“ ist, dass sie ihren nichtarbeitenden Ehemann unterhält, damit dieser genug Zeit hat mit fremden Frauen zu v… und Kinder zu zeugen - dann kann sie gleich auch den Unterhalt für diese Kinder tragen.

Dann sind diese Stiefkinder nämlich auch in ihrer GKV beitragsfrei mitversichert. Wir dürfen das ja alles mitbezahlen.

Gruß Woko

Guten Tag,

Na, na - so ist das ja nun auch wieder nicht. Und was bei denen abläuft ist nichts was ich beurteile. Gut heissen tue ich es auch nicht - es ging nun mal um das Kind und nicht das drumherum. Wie gesagt, es war ja sogar die Bereitschaft eine PKV abzuschliessen oder wie zuvor gesagt die Krankheitskosten so zu übernehmen. War ja auch nur eine Frage ohne alles andere zu Be- bzw. Verurteilen. Ging nicht darum das die ALLGMEINHEIT für irgendwas aufkommen sollte - ganz und garnicht!